Wenn Sie sich als nicht-deutsche Staatsbürger für einen Bachelor- oder Masterstudiengang, ein Promotionsprogramm oder speziell für einen international ausgerichteten Studiengang interessieren, können Sie sich auf diesen Seiten zu Bewerbungsvoraussetzungen, notwendigen Unterlagen und Fristen informieren.
Zulassungsvoraussetzungen zum Studium:
Die Zulassungsvoraussetzungen für das Universitätsstudium in Deutschland unterscheiden sich für die Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Ländern. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung in der Datenbank des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) oder in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (anabin).
Studienbewerber aus bestimmten Ländern müssen zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen das Studienkolleg besuchen. Für Bewerber der Bauhaus-Universität ist das Studienkolleg Nordhausen zuständig.
Für jeden Studiengang der Bauhaus-Universität regelt die Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Kenntnisse der Deutschen Sprache und weiterer Sprachen.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für die Mehrzahl der Studiengänge an der Bauhaus-Universität Weimar benötigen Sie Deutschkenntnisse. Vollzeitstudierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen bis zu ihrer Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen. Mit einem DSH-2-Zeugnis, TestDaf-Zeugnis (min. TDN4), Goethe-Tertifikat C2, telc C1 Hochschule oder einem äquivalenten Nachweis erfüllen Sie diese Voraussetzung. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss in einem deutschsprachigen Studiengang verfügen.
Englische Sprachkenntnisse
Studienbewerberinnen und -bewerber für englischsprachige Studiengänge, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen bis zu ihrer Immatrikulation Englischkenntnisse nachweisen. Diese können mittels Cambridge Certificate, TOEFL-Test (paper based, computer based, internet-based), IELTS, PTE Academic oder eines vergleichbaren Test bescheinigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss in einem englischsprachigen Studiengang verfügen. Das geforderte Sprachniveau sowie weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte jeweils den Seiten des Studiengangs.
Sprachenzentrum
Im Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar können Sie in studienvorbereitenden Intensivkursen, die mit der DSH-Prüfung abschließen, Ihre Deutschkenntnisse verbessern. Diese finden immer im März und September statt. Auch im Rahmen der Bauhaus Summer School oder während der Vorlesungszeit werden studienbegleitende Deutschkurse angeboten.
Für einige Studiengänge wird die Eignung von Studienbewerbern durch eine Eingangsprüfung der eingereichten Unterlagen festgestellt. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Was ist ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle?
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Serviceeinrichtung der Kulturabteilungen der deutschen Botschaften in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie prüft die Unterlagen von Bewerbern, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben wollen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber ein Zertifikat. Dieses Zertifikat bestätigt, dass die eingereichten Unterlagen echt sind und die Studienleistungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen.
Wer benötigt ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle?
Alle Bewerber, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben möchten. Dies gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für weitere Studienangebote wie zum Beispiel das Studienkolleg. Nur bei einer Bewerbung für ein Promotionsstudium ist kein APS-Zertifikat notwendig.
Bei Bewerbungen für Masterstudiengänge ist ein APS-Zertifikat nicht notwendig, wenn die Masterzugangsberechtigung (abgeschlossenes, grundständiges Studium, z.B. Bachelor) nicht in China, Vietnam oder Indien erworben wurde. Eine Bewerbung ohne ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle ist bei Masterstudiengängen aber nur möglich, wenn der Bachelorstudiengang bereits abgeschlossen ist, und die endgültigen Abschlussdokumente vorliegen. Wenn der Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, muss ein APS-Zertifikat eingereicht werden.
Bewerber mit Dokumenten aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle.
Das Online-Bewerbungsverfahren der Bauhaus-Universität bietet Ihnen die Möglichkeit, die Fragen der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium in einem Interview zu klären.
Verfügen Sie nicht über die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am online-Bewerbungsverfahren oder können Sie aus anderen Gründen das Bewerbungsverfahren nicht direkt online durchführen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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