Mit dem erfolgreichen Abschluss in diesem Fach erreichen Sie die zweite berufsqualifizierende Stufe zur Tätigkeit im Berufsfeld der Architektinnen und Architekten. Dies eröffnet Ihnen den Weg zu einer freiberuflichen, verantwortlichen Tätigkeit. Mit dem Masterabschluss Architektur der Bauhaus-Universität Weimar können Sie sich europaweit als Architekt niederlassen (weitere Informationen siehe Notifizierung). Neben der forschungsorientierten fachlichen Ausbildung werden im Rahmen der Entwurfsarbeit auch Kommunikations- und Präsentationswerkzeuge vermittelt, um Sie optimal auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Die komplexe und vielfältige Ausbildung im konsekutiven Master-Studiengang Architektur ermöglicht Ihnen zudem die Aufnahme weiterführender und vertiefender Studien sowie die wissenschaftliche Qualifikation, wie Promotion und Ph.D.
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang Architektur beträgt vier Semester. Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Architektur geregelt.
Das Studium umfasst neben Entwürfen, Vorlesungen und Fachseminaren die abschließende Master-Thesis und gliedert sich in zwei Modulkomplexe:
a) Die entwurfs- und projektorientierte Ausbildung erfolgt zu 70 Prozent in den Projektmodulen, die sich aus einem aktuellen Entwurfsthema sowie entwurfsbezogenen Begleitveranstaltungen zusammensetzen. Pro Semester muss ein Projekt-Modul und im 4. Fachsemester das abschließende Master-Modul (Masterthesis) belegt werden.
b) Der zweite Modulkomplex besteht aus Lehrveranstaltungen, in denen vertiefendes theoretisches, historisches, technisches, konstruktives und gestalterisches Wissen vermittelt wird. Dieser Modulkomplex unterteilt sich in einen Pflicht-, einen Wahlpflicht- und Wahlbereich, in welchen Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltung zur Auswahl stehen.
Die Projekt-Module (Entwurf plus Begleitveranstaltungen) werden in jedem Semester als Gemeinschaftsprojekt verschiedener Professuren angeboten. Damit wird die Betrachtung einer komplexen Aufgabenstellung unter verschiedenen Fachaspekten ermöglicht. Eine intensive Betreuung ist durch alle beteiligten Professuren gewährleistet. Zu Beginn des Semesters werden die verschiedenen Projekt-Module und ihre Begleitveranstaltungen von den Professuren einzeln vorgestellt. Wahlpflichtmodule bauen teilweise aufeinander auf und bieten inhaltliche Vertiefungen sowie themenbezogene Wissensvermittlung. Im Bereich der Wahlmodule können Lehrveranstaltungen über Fakultäts- und Universitätsgrenzen hinaus gewählt werden.
Auslandsaufenthalte sind ausdrücklich erwünscht und im zweiten beziehungsweise dritten Fachsemester möglich. In jedem Studienjahr werden zahlreiche Austauschplätze an namhaften europäischen und internationalen Hochschulen angeboten. Im Ausland erbrachte Leistungen werden gemäß der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt. Dabei ist zu beachten, dass für die Anerkennung der Kammerfähigkeit im nichteuropäischen Ausland zehn Semester Theoriestudium Pflicht sind. Wenn während dieser Studienzeit Praktika erbracht werden, ist im Vorfeld abzuklären, ob diese gemäß des Abkommens der Union Internationale des Architectes (UIA Professional Practice Commission) anerkannt werden.
Im vierten Fachsemester wird die Masterarbeit (Thesis) angefertigt. Nach Anfertigung und Verteidigung der Masterarbeit verleiht die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad »Master of Science« (M. Sc.).
Studienverlaufsplan Master Architektur (Beginn Wintersemester)
Studienverlaufsplan Master Architektur (Beginn Sommersemester)
Wenn Sie nach Ihrem Hochschulabschluss als Bachelor Ihre wissenschaftlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Architektur vertiefen möchten, dann bewerben Sie sich zum Master-Studium.
Alle Interessierten müssen sich in einer Eingangsprüfung auf einen Studienplatz bewerben, auch wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits im Masterstudiengang Architektur studieren und an die Bauhaus-Universität Weimar wechseln möchten. Erst nach einer Studienplatzzusage wird geprüft, ob und welche Leistungen aus Ihrem bisherigen Masterstudium angerechnet werden können.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist ein erster Hochschulabschluss im Fach Architektur und die erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung.
Studienbeginn
Der Studienbeginn ist sowohl zum Winter- als auch Sommersemester möglich.
Bewerbung zur Eingangsprüfung
Die Eingangsprüfung erfolgt auf Basis der vollständigen und fristgemäß eingereichten Bewerbungsunterlagen. Diese Unterlagen werden durch eine Kommission geprüft. Bei Bedarf kann - nach Festlegung der Kommission - ein Gespräch durchgeführt werden (s.u.).
Folgende Unterlagen sind zur Eingangsprüfung einzureichen:
Alle Unterlagen sind ausschließlich digital über das Bewerbungsportal einzureichen. DAS BEWERBUNGSPORTAL IST VORAUSSICHTLICH AB MITTE MAI GEÖFFNET.
Eine Bewerbung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Eingangsprüfung endet am 15. Juli des Jahres (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. am 15. Januar des Jahres (Bewerbung zum Sommersemester), d. h. Ihre Unterlagen müssen jeweils zu diesem Datum, 23:59 Uhr, vollständig online im Bauhaus.CampusPortal hochgeladen sein.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischen oder chronischen Erkrankungen bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität. Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung Architektur. Dafür vereinbaren Sie bitte ein Termin über studienberatung[at]archit.uni-weimar.de.
Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni (Bewerbung für das Wintersemester) bzw. 22. Dezember (Bewerbung auf das Sommersemester) einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird schriftlich gestellt und ist bis spätestens 22. Juni bzw. 22. Dezember per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur und Urbanistik
-Bewerbungsverfahren Master Architektur-
99421 Weimar
DEUTSCHLAND (Zusatz nur bei Sendungen aus dem Ausland notwendig)
Ablauf der Eingangsprüfung
Gegenstand der Eingangsprüfung ist der Nachweis besonderer fachspezifischer Anforderungen wie ein ausgeprägtes künstlerisch-gestalterisches sowie technisch-konstruktives Verständnis, die Fähigkeit zu komplexem Denken und eine hohe Berufsmotivation. Diese fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 51 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Bewertet werden:
Ergänzend kann ein Gespräch vor einer Kommission zur Motivation, der persönlichen Berufsqualifikation und zum Berufsbild durchgeführt werden. Dieses findet Ende Juli/Anfang August (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. Ende Januar/Anfang Februar (Bewerbung zum Sommersemester) statt. Sollten persönliche Gespräche erforderlich sein, erhalten Sie zeitnah nach Bewerbungsschluss eine Einladung per E-Mail.
Für Sonder- und Härtefälle kann ggf. eine schriftliche Testaufgabe gestellt werden, die in einer bestimmten Frist zu bearbeiten ist und per E-Mail zugeschickt wird. Dies gilt auch für Bewerber*innen, deren Wohnsitz nicht in Deutschland ist und die aufgrund von Visa-Problemen nicht anreisen können. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an bewerbung_MSC[at]archit.uni-weimar.de .
Details zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie in der Anlage 1 der Studienordnung 2025 des Studiengangs.
Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Architektur (M.Sc.) kann erst erfolgen, wenn die Eingangsprüfung bestanden wurde. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
Diese Unterlagen reichen Sie digital über das Bauhaus.CampusPortal ein.
Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 30. September für das Wintersemester bzw. am 31. März für das Sommersemester. Detaillierte Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den Webseiten des Studierendenbüros.
Und nach dem Studium?
Das Berufsfeld der Architektinnen und Architekten hat sich in den letzten Jahren stark verändert und erweitert. Seit Ende des 20. Jahrhunderts kommen immer neue Aufgaben im Bereich des Bauens im Bestand, des Begleitens von städtischen Umbauprozessen, der Sanierung, der Denkmalpflege und der Umnutzungen hinzu.
Als Absolventin und Absolvent im Master Architektur können Sie die baulich-räumliche Umwelt beeinflussen, den Lebens- und Stadtraum aktiv gestalten sowie Entwürfe, Konzepte und Studien umsetzen. Als Gestalterin und Gestalter, Konstrukteurin und Konstrukteur sowie Koordinatorin und Koordinator arbeiten Sie an der Schnittstelle zwischen den planenden Instanzen, den Ausführenden und den Auftraggebern. Ihre Teamfähigkeit legitimiert Sie ferner, die verschiedenen Abstimmungsprozesse im Entwerfen, Planen und Bauen zu moderieren. In Studien zeigt sich, dass unsere Absolventen in Architekturbüros, Industrie, Bauwirtschaft, Staat und Kommunen sowie Bereichen des Projektmanagements und Facility Managements als gut ausgebildete Architektinnen und Architekten sehr gefragt sind. Häufig sind Sie auch wissenschaftlich tätig und streben eine Promotion an.
Die Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union ist auf Basis der Berufsanerkennungsrichtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU ohne weitere Einschränkungen - unabhängig davon, ob Sie während des Mobilitätssemester ein Auslandsteilestudium oder ein Berufspraktikum absolviert haben - garantiert.
Außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Berufsanerkennung meist auf Basis der Individualprüfung. Hier müssen Studienpläne, Modulkataloge etc. vorgelegt werden. Die Anerkennungsregeln sind in jedem Land dieser Welt unterschiedlich, so dass Sie sich vorab bei den zuständigen Kammern über die Formalitäten informieren müssen.
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