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Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online unter schlichtungsstelle-bgg.de.


Diese Erklärung wurde am 21. April 2024 aktualisiert.