Geöffnete Lehrveranstaltungen

Sie lehren an der Bauhaus-Universität Weimar und möchten eine reguläre Lehrveranstaltung für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge öffnen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu »Geöffneten Lehrveranstaltungen« im »Interdisziplinären Lehrangebot«.

Anmeldung »Geöffnete Lehrveranstaltungen« für das Wintersemester 2024/25

Die Anmeldung von »Geöffneten Lehrveranstaltungen« für das Wintersemester 2024/25 ist nicht mehr möglich. Für das Sommersemester 2025 können »Akademische Bauhaus.Module« zwischen dem 6. Januar und 14. Februar 2025 angemeldet werden. 

Wie gliedert sich das »Interdisziplinäre Lehrangebot« der Bauhaus-Universität Weimar?

Das »Interdisziplinäre Lehrangebot« der Bauhaus-Universität Weimar richtet sich an Studierende verschiedener Fakultäten und Studiengänge. Es setzt sich zusammen aus regluären Pflichtveranstaltungen, die fakultäts- und studiengangsübergreifend geöffnet werden, aber auch aus zusätzlichen, interdisziplinär konzipierten Lehrangeboten.

Das »Interdisziplinäre Lehrangebot« ist nach drei Kategorien gegliedert. Wir unterscheiden

  • »Geöffnete Lehrveranstaltungen«,
  • »Akademische Bauhaus.Module« und
  • »Studentische Bauhaus.Module«.

Detaillierte Informationen zur Unterscheidung von »Geöffenten Lehrveranstaltungen«, »Akademischen Bauhaus.Modulen« und »Studentischen Bauhaus.Modulen« finden Sie hier

1. Was sind »Geöffnete Lehrveranstaltungen«?

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« sind regulärer Bestandteil im Curriculum des jeweiligen Studiengangs, für den die anbietende Lehrperson originär tätig ist. Sie werden darüber hinaus für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge geöffnet.

Was bedeutet das?

Das vielfältige Spektrum der Lehrveranstaltungen bietet viele Anknüpfungspunkte über Fakultäts- und Studiengangsgrenzen hinweg. So sind etwa Grundlagen der »Mechanik« nicht nur für Studierende der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften interessant, sondern können auch in der Kunst und Gestaltung bei der Realisierung von Arbeiten unterstützen. Analog dazu bildet die »Soziologie« nicht nur für Studierende der Kultur- und Medienwissenschaft eine unverzichtbare Grundlage, sonder auch für die Architektur und Urbanistik.

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« sind demnach in der Regel disziplinär konzipierte Angebote, die sich an zwei Zielgruppen richten:

  • Studierende des jeweiligen Studiengangs nehmen an der Lehrveranstaltung im Rahmen ihres Pflichtcurriculums teil. Das bedeutet, dass die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb ihres Studienganges problemlos erfolgen kann.

  • Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge nehmen an der Lehrveranstaltung außerhalb ihres Pflichtcurriculums teil. Das bedeutet, dass sie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in ihrem Studiengang mit der zuständigen Fachstudienberatung zu Veranstaltungsbeginn klären müssen.

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« sind also thematisch, methodisch und didaktisch auf spezifische Studiengänge zugeschnitten und einer bestimmten Fakultät zugeordnet. Damit unterscheiden sie sich von den »Bauhaus.Modulen«: Diese sind keine regulären, sondern zusätzliche studiengang- und fakultätsübergreifend konzipierte Veranstaltungen.

2. Eignet sich mein Kurs als »Geöffnete Lehrveranstaltungen«?

Akademische Lehrende, also Professor*innen und wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeitende können entscheiden, ob und wie Sie sich am »Interdisziplinären Lehrangebot« der Bauhaus.Universität Weimar beteiligen möchten. Sie können ihre Pflichtveranstaltungen für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge öffnen, sich also mit einer »Geöffnete Lehrveranstaltung« beteiligen. Sie können aber auch zusätzliche fakultäts- und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltungen anbieten, also »Akademische Bauhaus.Module«. Doch welche Vor- und Nachteile bringt die Entscheidung für das eine oder andere Format mit sich?

QUICK INFO

  • Wenn Sie möchten, dass die Studierenden jener Studiengänge, für die Sie originär tätig sind, die Lehrveranstaltung problemlos besuchen und die Leistungen anerkennt bekommen, dann sollten Sie sich für eine »Geöffnete Lehrveranstaltung« entscheiden.
  • Wenn Sie möchten, dass alle Teilnehmenden die gleichen Teilnahmebedingungen vorfinden, weil Ihre Lehrveranstaltung ein dezidiert interdisziplinäres Thema behandelt, dann sollten Sie sich für ein »Akademisches Bauhaus.Modul« entscheiden.
DETAILLIERTE INFORMATIONEN
»Geöffnete Lehrveranstaltungen«»Akademische Bauhaus.Module«

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« sind regulärer Bestandteil im Curriculum des jeweiligen Studiengangs, für den Sie als anbietende Lehrperson originär tätig sind. Sie werden darüber hinaus für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge geöffnet.

»Akademische Bauhaus.Module« werden als zusätzliche fakultäts- und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltungen konzipiert und sind damit kein regulärer Bestandteil des Pflichtcurriculums.

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« sind regulärer Bestandteil im Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlbereich für die Studierenden des jeweiligen Studiengangs, für den die Lehrperson originär tätig ist.

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« werden für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge im Zusatzbereich verbucht und können im Wahlbereich anerkannt werden. Eine Anerkennung im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich kann durch die verantwortliche Fachstudienberatung geprüft werden. Dazu wird empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.

Studienleistungen, die in einem »Akademischen Bauhaus.Modul« erbracht werden, werden im Zusatzbereich verbucht und können im Wahlbereich anerkannt werden. Eine Anerkennung im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich kann durch die verantwortliche Fachstudienberatung geprüft werden. Dazu wird den Studierenden empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.

»Geöffnete Lehrveranstaltungen« werden wie reguläre Lehrveranstaltungen des Studiengangs oder der Studiengänge organisiert, für die Sie originar tätig sind: 

  • Die Bison-Einträge werden wir gewohnt durch ihre Professur, ihren Fachbereich oder ihre Fakultät angelegt. 
  • Die Lehrveranstaltung erhält eine fakultätsspezfische Veranstaltungs- und Prüfungsnummer. 
  • Es gelten die fakultätsspezifischen Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldeverfahren. 

Zusätzlich gilt: 

  • Ihre Veranstaltung muss bei der Koordination des Interdisziplinären Lehrangebots (UE) angemeldet werden. 
  • Ihre Veranstaltung im Veranstaltungsverzeichnis »Bison« im Abschnitt »Interdisziplinäres Lehrangebot« als »Geöffnete Lehrveranstaltungen« aufgeführt und auf der Website »Bauhaus.Module« beworben.
  • Im Bison-Eintrag wird zusätzlich zu den Studiengängen, für die Sie originär tätig sind die Position »alle Studiengänge« ergänzt. 
  • Im Bison-Eintrag wird unter »Zielgruppe« ein Absatz eingefügt, der alle Studienniveaus (Bachelor, Master und/oder Doktorat) und Fakultäten (Architektur und Urbanistik, Bau und Umwelt, Kunst und Gestaltung und/oder Medien) nennt, für die Sie Ihre Lehrveranstaltung öffenen wollen. Dieser Eintrag basiert auf den Angaben, die Sie im Anmeldeformular (s.o.) gemacht haben. 
  • Außerdem wird das akutell gültige Learning Agreement verlinkt, dass es den Studierenden anderer Fakultäten und Studiengängen ermöglicht, ihre jeweils zuständigen Fachstudienberatungen zu konsultieren und Absprachen zur Anerkennung der Leistungspunkte zu treffen. 

»Akademischen Bauhaus.Modul« unterliegen einheitlichen organisatorischen Regeln und werden durch die Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots« (Universitätsentwicklung) betreut. 

  • Ihre Veranstaltung muss bei der Koordination des Interdisziplinären Lehrangebots (UE) angemeldet werden. 
  • Basierend auf diesen Informationen legen wir einen Bison-Eintrag für Sie an.
  • Die Veranstaltung erhält eine übergreifende Veranstaltungs- und Prüfungsnummer. 
  • Es gelten einheitliche Fristen für die Veranstaltungs- wie für die Prüfungsanmeldung.
  • Sie erhalten von uns alle Informationen zu Anmeldungen und Zulassungen für ihre Lehrveranstaltung. 

Zusätzlich gilt: 

  • Es werden keine spezifischen Studiengänge zugeordnet, nur die Positon »alle Studiengänge«. 
  • Im Bison-Eintrag wird unter »Zielgruppe« ein Absatz eingefügt, der alle Studienniveaus (Bachelor, Master und/oder Doktorat) und Fakultäten (Architektur und Urbanistik, Bau und Umwelt, Kunst und Gestaltung und/oder Medien) nennt, für die Sie Ihre Lehrveranstaltung öffenen wollen. Dieser Eintrag basiert auf den Angaben, die Sie im Anmeldeformular (s.o.) gemacht haben. 
  • Außerdem wird das akutell gültige Learning Agreement verlinkt, dass es den Studierenden ermöglicht, ihre jeweils zuständigen Fachstudienberatungen zu konsultieren und Absprachen zur Anerkennung der Leistungspunkte zu treffen. 
Die Anrechnung auf das Lehrdeputat der verantwortlichen Lehrperson erfolgt gemäß den fakultätsinternen Regelungen.Die Anrechnung auf das Lehrdeputat der verantwortlichen Lehrperson erfolgt gemäß den fakultätsinternen Regelungen. Klären Sie mit Ihrer Studiengangsleitung und/oder Fakutlätsgeschäftsführung, ob Sie zusätzliche interdisziplinäre Lehrveranstaltung auf Ihr Lehrdeputat anrechnen können.
3. Wie melde ich eine »Geöffnete Lehrveranstaltung« an?

Um ihre reguläre Lehrveranstaltung für Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge zu öffnen, müssen Sie sie als »Geöffnete Lehrveranstaltungen« anmelden. Dazu füllen Sie ein Online-Formular aus, sodass die Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots« (Universitätsentwicklung) alle notwendigen Informationen erhält, um ihre Veranstaltung entsprechend zuzuorden. Dazu zählen: 

  • Titel und Modulverantwortliche: Wie lautet der Titel und wer bietet dieses Modul an? 
  • Angaben zur Zielgruppe: Für welche Studienniveaus (Bachelor, Master, Promotion) und für welche Fakultäten (AU, BU, KG, M) soll die Veranstaltung geöffnet werden werdne? 
  • Kurztexte: Mit welchem Kurztext soll die Veranstaltung auf der Website »Bauhaus.Module« als »Geöffente Lehrveranstaltungen« beworben werden? 

Diese Informationen gestatten es der Koordination des »Interdisziplinären Lehrangebots«,

  • den zugehörigen Eintrag im Veranstaltungsverzeichnis bison zu finden, 
  • diesen Eintrag im Strukturbaum der Überschrift »Geöffneten Lehrveranstaltungen« innerhalb des »Interdisziplinären Lehrangebots« zuzuordnen,
  • unter Studiengänge den Eintrag »alle Studiengänge« zu ergänzen 
  • die Angaben zur Zielgruppe auszuformulieren, 
  • das Learning Agreement zu verlinken und 
  • den Eintrag auf der Website »Bauhaus.Module« als »Geöffente Lehrveranstaltungen« zu bewerben.
4. Was ist bei der Veranstaltungsvorbereitung zu beachten?

Sobald Sie Ihre Veranstaltung über das Online-Formular angemeldet haben, wird sie im Strukturbaum des Veranstaltungsverzeichnisses bison unter der Überschrift »Interdisziplinäres Lehrangebot« als »Geöffnete Lehrveranstaltungen« aufgeführt und auf der Website »Bauhaus.Module« beworben. Die dafür notwendigen Informationen zur Zielgruppe und geeigneten Kurztexte haben Sie im Online-Formular bereits übermittelt. 

Worauf ist beim bison-Eintrag zu achten? 

Die Angaben im Veranstaltungsverzeichnis bison bilden für interessierte Studierende die zentrale Entscheidungsgrundlage, ob sie sich für eine »Geöffnete Lehrveranstaltungen« anmelden oder nicht. Darüber hinaus entscheiden aber auch die jeweiligen Fachstudienberatungen auf Grundlage dieser Angaben über die Anerkennungsmöglichkeiten von Leistungen. 

Achten Sie bei der Formulierung des bison-Eintrags darauf, dass sowohl interessierte Studierende als auch Fachstudienberatungen alle Informationen finden, die sie benötigen. Im regulären Lehrangebot der Bauhaus-Universität Weimar haben sich an den verschiedenen Fakultäten und in den unterschiedlichen Studiengängen sehr spezifische Konventionen herausgebildet, die Angehörigen anderen Fakultäten und Studiengänge möglicherweise nicht geläufig sind.

Besonders wichtig sind folgende Angaben:

  • Wie erfolgt die Anmeldung zur Veranstaltung? Ist im Eintrag klar ersichtlich, bis wann sich interessierte Studierende mit welchem Verfahrenbei wem anmelden müssen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können? 
  • Sind die Angaben zum Kompetenzerwerb und zu den Lernzielen vollständig? Finden die jeweiligen Fachstudienberatungen alle Informationen, um über die Anerkennung von Leistungen im Wahl-, Wahlpflicht- oder Pflichtbereich entscheiden zu können? 
  • Sind die Angaben zum Leistungsnachweis vollständig? Können interessierte Studierende erfahren, welche Prüfungsleistung verlangt wird (Klausur, Aufsatz, Kunstwerk, Lernportfolio etc.) und welcher Umfang erwartet wird (90 Minuten, 7.500 Wörter, …)? 
5. Was ist ein »Learning Agreement«?

Im Idealfall setzen sich die Teilnehmenden Ihrer »Geöffneten Lehrveranstaltung« aus zwei Gruppen zusammen: Aus Studierende der jeweiligen Studiengänge, für die Sie als Lehrperson originär tätig sind, und aus Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge. Während die Verbuchung und Anerkennung von Leistungen für die erste Gruppe in der Regel problemlos möglich ist, müssen die Studierenden der zweiten Gruppe die Anerkennung von Prüfungsleistungen in ihrem Curriculum mit der zuständigen Fachstudienberatung zu Veranstaltungsbeginn klären. Die jeweilige Fachstudienberatung kann in diesem Zusammenhang den Abschluss eines »Learning Agreements« fordern. 

Das »Learning Agreements« ist eine schriftliche Vorverabredung zwischen der zuständigen Fachstudienberatung, den Studierenden und den Modulverantwortlichen. In der Regel treten betroffene Studierende an Sie heran, wenn sie Ihre Unterstützung beim Abschluss eines »Learning Agreements« benötigen. Meist benötigen sie lediglich eine Unterschrift; das Dokument verbleibt im Besitz der Studierenden. 

Sie können die Studierenden bei der Anerkennung von Leistungen über Studiengangs- und Fakultätsgrenzen hinweg unterstüzten, indem Sie 

  • zu Semesterbeginn die Studierenden anderer Fakultäten und Studiengänge in Ihrer Lehrveranstaltung darauf hinweisen, dass sie ihre Fachstudienberatungen konsultieren müssen, um die Anerkennung der Leistungen in ihrem Curriculum zu prüfen und ggf. ein »Learning Agreement« abzuschließen, und 
  • die »Learning Agreements« unterschreiben, wenn betroffene Studierende Sie darum bitten. 
6. Was ist bei der Übermittlung der Leistungen zu beachten?

Bei regulären Lehrveranstaltungen werden die »Notenlisten« mit allen Angaben zu den erworbenen Credits sowie zur Note oder zum Testa von den Lehrenden an die Sekretariate oder die Eingabeberechtigten der jeweiligen Fakultät übermittelt, damit sie im Prüfungsverwaltungssystem POS verbucht und im Pflichtcurriculum anerkannt werden können. 

Bei »Geöffneten Lehrveranstaltungen« gibt es eine Besonderheit, da sich die Teilnehmenden aus zwei verschiedenen Gruppen zusammensetzen (könnnen): 

  • Studierende des jeweiligen Studiengangs nehmen an der Lehrveranstaltung im Rahmen ihres Pflichtcurriculums teil. Für diese Studierenden erfolgt die Verbuchung und Anerkennung der Leistungen wie gewohnt durch Ihr Sekretariat oder die Eingabeberechtigten Ihrer Fakultät. Das setzt voraus, dass die Studierenden sich ordnungsgemäß für die Prüfung angemeldet haben. 

  • Studierende anderer Fakultäten und Studiengänge nehmen an der Lehrveranstaltung außerhalb ihres Pflichtcurriculums teil. Diese Studierenden können sich in der Regel nicht für die Prüfung in einer Lehrveranstaltung anmelden, die ihrem Studiengang nicht zugeordnet ist. Demnach ist auch keine Verbuchung der Noten durch Ihr Sekretariat oder die Eingabeberechtigten Ihrer Fakultät möglich. Über die notwendigen Rechte verfügt jedoch das Prüfungsamt, das für sie als Lehrperson regulär zuständig ist. 

Es empfiehlt sich daher, die Notenliste zweiteilig aufzubauen: 

  • Die Studierenden des jeweiligen Studiengangs, für den Sie regulär tätig sind, werden regulär ausgewiesen (mit Name, Vorname, Matrikelnummer, Credits, Note oder Testat). So können Ihr Sekretariat oder die Eingabeberechtigten Ihrer Fakultät sofort erschließen, welche Leistungen sie verbuchen und anerkennen können.
  • Die Studierenden anderer Fakultäten und Studiengänge werden hervorgehoben. Zusätlich zu Name, Vorname, Matrikelnummer, Credits und Note oder Testat ist die Angabe des Studiengangs und der zughörigen Prüfungsordnung hilfreich. Letztere können Sie der Anmeldeliste im bison entnehmen. So kann das für Sie regulär zuständige Prüfungsamt sofort erkennen, welche Leistungen separat verbucht werden können. (Die Anerkennung erfolgtdann in einem separaten Schritt durch das Prüfungsamt, das für den/die jeweiligen Studierenden zuständig ist.)
Zeitachse für das Sommersemester 2025

06.01.–14.02.2025
Online-Anmeldung von »Geöffneten Lehrveranstaltungen« für das Sommersemester 2025

01.03.2025
Freischaltung des Veranstaltungsverzeichnisses bison

03.03.2025
Veröffentlichung der Veranstaltungen auf der Website »Bauhaus.Module«

01.04.2025
Beginn des Sommersemesters 2025

Ansprechperson

Ronny Schüler
Koordination Bauhaus.Module
Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 63
E-Mail: bauhaus.module[at]uni-weimar.de