Vorbereitung und Durchführung
Fragen zur Vorbereitung und Durchführung
Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Fragen rund um Ihr »Bauhaus.Modul«.
Vergütung von Studentischen Lehrenden
Studierende, die ein »Studentisches Bauhaus.Modul« anbieten und durchführen möchten, erhalten eine Anstellung an der Mentoring-Professur.
Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen werden als »Studentische« oder »Wissenschaftliche Assistenzen« angestellt. Im Gegensatz schließen Doktorand*innen und PhD-Studierende eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung (nächster Abschnitt).
Die zugehörigen Kosten wurden im Antragsformular unter »Finanzplanung« und »Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen« beantragt. Die bewilligten Kosten entnehmen Sie der Förderinformation. Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach der »Größe« der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung.
Alle Informationen zum Abschluss eines Vertrags finden Sie auf der Website des Dezernats Personal für Studentische und Wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte).
Studierende, die ein »Studentisches Bauhaus.Modul« anbieten und durchführen möchten, erhalten ein Engagement an der Mentoring-Professur.
Doktorand*innen und PhD-Studierende schließen eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung mit der Mentoring-Professur. Im Gegensatz dazu werden Bachelor- und Masterstudiengängen als »Studentische« oder »Wissenschaftliche Assistenzen« angestellt (vorheriger Abschnitt).
Die zugehörigen Kosten wurden im Antragsformular unter »Finanzplanung« und »Personalkosten für studentische Lehrende/Assistenzen« beantragt. Die bewilligten Kosten entnehmen Sie der Förderinformation. Die Anzahl der beantragten Stunden richtet sich nach der »Größe« der Lehrveranstaltung, also nach den angebotenen Leistungspunkten (ECTS). Die Anzahl der beteiligten studentischen Lehrenden findet keine Berücksichtigung.
Sie benötigen zwei Formulare:
- G-001 Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung/Gastübung: Dieses Formular wird von Ihnen ausgefüllt und zwei Mal von Ihrer Mentorin oder Ihrem Mentor unterzeichnet; einmal vor Beginn der Lehrveranstaltung und einmal nach Abschluss der Lehrveranstaltung am Semesterende.
- K-003 Kontrollmitteilung: In diesem Formular geben Sie den oberen Abschnitt Ihre persönlichen Daten zur Kontrolle durch das Finanzamt an.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung geben Sie beide Formular zusammen an Anja Gehrcken (Universitätsentwicklung: Controlling) damit sie die Auszahlung der Vergütung veranlassen kann.
Schritt 1
Laden Sie sich das Formular G-001 Vereinbarung zur Durchführung einer Gastvorlesung vor Semesterbeginn herunter.
Schritt 2
Das Formular hat vier Abschnitte. Im Muster (siehe unten) sind alle Eintragungen,
- blau markiert, die Sie als Doktorand*innen oder PhD-ausfüllen müssen und
- rot markiert, die Ihre Mentor*innen ausfüllen müssen.
Tragen Sie in den Abschnitten 1, 2 und 4 die Informationen ein, über die Sie verfügen:
- Abschnitt 1: Auftraggber und Auftraggnehmer
- Auftraggeber: Name und Vorname ihres Mentors oder Ihrer Mentorin
- Auftragnehmer: Ihre persönlichen Daten sowie Bankverbindung
- Abschnitt 2: Details zur Lehrveranstaltung
- "Gastübung" ankreuzen
- "am": bleibt frei
- Vergütung: "Stunden" bleibt frei, "Stundensatz" bleibt frei, "Vergütung" entnehmen Sie dem Förderbescheid
- Datum und Unterschrift: Sie unterschreiben vor Beginn der Lehrveranstaltung als Auftragnehmer*in
- Abschnitt 4: Mittelverantwortliche
- Unter "Verwendungszweck" tragen Sie die Fördernummer aus Ihrem Förderbescheid ein.
Schritt 3
Geben Sie das ausgedruckte und von Ihnen unterzeichnete Formular vor Beginn der Lehrveranstaltung an Ihre Mentorin oder ihren Mentor zur Unterschrift im Abschnitt 2.
Das unterzeichnete Formular verbleibt in ihrem Besitz bis zum Abschluss der Lehrveranstaltung.
Schritt 4
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung, also zum Ende des Semester, geben Sie das Formular G-001 ein zweites Mal an Ihre Mentorin oder Ihren Mentor um zu bestätigen, dass die "Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt" wurde.
Schritt 5
Nachdem Ihre Mentorin oder Ihre Mentor die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung am Semesterende bestätigt hat, geben Sie das Formular zusammen mit der Kontrollmitteilung K-003 an Anja Gehrcken (Universitätsentwicklung: Controlling) damit sie die Auszahlung der Vergütung veranlassen kann.
Anmeldung und Teilnahmelisten
Ansprechpersonen
Ronny Schüler
Koordination Bauhaus.Module
Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 63
E-Mail: bauhaus.module[at]uni-weimar.de