Exam requirements

In order for credits earned in the Bauhaus.Modules to be recognised, the following must be taken into account:

 

Recognition as an Elective Module

Credits earned in the Bauhaus.Modules can count towards your study programme as elective modules. Please make sure that you select the elective module option for the Bauhaus.Modules. Your faculty will then recognise your academic achievements as usual.

 

Learning Agreement if Maximum Number of Elective Modules Have Been Completed

If you have already completed the maximum number of elective modules, you may be able to replace a compulsory module or a compulsory elective module. This must be agreed upon between you, your academic advisor and the person responsible for the module. This must also be recorded in a Learning Agreement. The Learning Agreement and instructions on how to proceed can be found in this document.

 

Examination Requirements

The study and examination regulations for the respective degree programme within which the course is offered apply for the courses offered as Bauhaus.Modules. The examination requirements for a module may vary, depending on whether the course is a project module or a subject module, for example. Be sure to clarify the course and examination requirements at the start of the course with the person responsible for the module.

Was ist ein Learning Agreement? 

Haben Sie Ihren Wahlmodulbereich bereits ausgeschöpft, sollten Sie mit Ihrer Fachstudienberatung klären, ob die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung im Wahlpflichtbereich anerkannt werden kann. Diese Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Fachstudienberatung und der/dem Lehrenden wird in Form eines Learning Agreement festgehalten. Das Learning Agreement, sowie eine Anleitung zum Vorgehen finden Sie im Downloadbereich (rechts). 

Wichtig: Learning Agreements sind vor Beginn der Lehrveranstaltung, spätestens im Verlauf der ersten vier Wochen des Vorlesungszeitraums (also im Oktober oder April) abzuschließen. Sie können nicht rückwirkend am Semesterende ausgestellt werden. 

Step by Step: Abschluss eines Learning Agreements

Schritt 1 | Auswählen der Lehrveranstaltung

Wählen Sie aus dem »Interdisziplinären Lehrangebot« eine Lehrveranstaltung aus, die Sie interessiert und Ihren Studienverlauf sinnvoll ergänzt oder erweitert. Sie finden das Angebot im Veranstaltungsverzeichnis bison, gegliedert nach »Geöffnete Lehrveranstaltungen«»Akademische Bauhaus.Module« und »Studentische Bauhaus.Module«.

Schritt 2 | Kontaktaufnahme mit der Fachstudienberatung

Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Fachstudienberatung und klären Sie, ob eine Anerkennung der Leistung

  • im Wahlbereich, 
  • im Wahlpflichtbereich oder 
  • im Pflichtbereich 

möglich ist. Die Anerkennungsmöglichkeiten hängen von der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung ab. Die Fachstudienberatung teilt Ihnen mit, ob eine Anerkennung in einem der drei Bereiche möglich ist. Falls eine Anerkennung im Wahlpflichtbereich oder im Pflichtbereich möglich ist, empfiehlt sich der Abschluss eines Learning Agreements. 

Schritt 3 | Ausstellung des Learning Agreements mit der Fachstudienberatung

Sollte Ihnen die Fachstudienberatung die Ausstellung eines Learning Agreements nahelegen, laden Sie sich das Dokument herunten. Sie finden das jeweils aktuelle Learing Agreement im Download-Bereich dieser Website und in der rechten Spalte dieser Seite. Außerdem ist das Dokument in jedem Bison-Eintrag des »Interdisziplinären Lehrangebots« verlinkt. 

Füllen Sie das Dokument aus und ergänzen Sie alle Informationen basierend auf dem Bison-Eintrag der betreffenden Lehrveranstaltung. 

Die Fachstudienberatung kontrolliert die Angaben und überprüft, ob die Inhalte thematisch zu den Anforderungen ihres Wahlpflicht oder Pflichtbereichs passen und ob die Lernergebnisse sowie der Kompetenzerwerb kompatibel sind. In besonderen Fällen formuliert die Fachstudienberatung zusätzliche Anforderungen, etwa zur Prüfungsleistung, um eine Kompatibilität herzustellen. 

Anschließend unterschreiben Sie das Learning Agreement und wenden sich im nächsten Schritt an die verantwortliche Lehrperson der betreffenden Lehrveranstaltung.

Schritt 4 | Rücksprache mit der verantwortlichen Lehrperson

Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt und unterzeichnet haben, wenden Sie sich an die verantwortliche Lehrperson der betreffenden Lehrveranstaltung. 

Die Lehrperson kontrolliert die Angaben des Learning Agreements und nimmt etwaige zusätzliche Anforderungen zur Kenntnis, die von der Fachstudienberatung formuliert worden sind. Dabei liegt es im Ermessen der Lehrperson, ob sie diese Anforderungen berücksichtigt oder nicht. Können die Anforderungen der Fachstudienberatung nicht berücksichtigt werden, müssen Sie gegebenenfalls erneut die Fachstudienberatung konsuliteren und die Anerkennungsmöglichkeiten in einem anderen Bereich, etwa dem Wahlbereich prüfen lassen. 

Nun unterschreibt die Lehrperson das Learning Agreement (und erklärt sich mit etwaigen zusätzlichen Anforderungen einverstanden). 

Schritt 5 | Unterschrift der Fachstudienberatung

Sobald sich die verantwortliche Lehrperson das Learning Agreement unterschrieben hat, legen Sie das Dokument der Fachstudienberatung zur finalen Unterschrift vor. Das Learning Agreement verbleibt bei Ihnen. 

Schritt 6 | Anerkennung der Leistungen im Prüfungsamt

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltungen werden die von Ihnen erbrachten Leistungen in der Regel im Zusatzbereich verbucht. 

Das Learning Agreement kommt zum Einsatz, wenn Sie die Anerkennung im Wahlpflicht- oder Pflichbereich veranlassen. Wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Prüfungsamt und legen Sie das Learning Agreement vor. Damit dokumentieren Sie gegenüber dem Prüfungsamt, dass die für Sie zuständige Fachstudienberatung die gewünschte Anerkennung befürwortet.