Prüfungsleistungen und Anerkennung
Bei der Anerkennung von Studienleistungen, die Sie im Rahmen des »Interdisziplinären Lehrangebots« erbracht haben, sind folgende Aspekte zu beachten:
Verbuchung im Zusatzbereich
Studienleistungen, die Sie in »Geöffneten Lehrveranstaltungen«, »Akademischen« oder »Studentischen Bauhaus.Modulen« erbracht haben, werden zunächst im Zusatzbereich verbucht. Damit sind diese Leistung (noch) nicht im Rahmen Ihres Curriculums anerkannt. Das bedeutet, dass die erworbenen Credits (noch) nicht in den Gesamtumfang an ECTS einfließen, den Sie zum Erreichen des angestrebten Abschlusses benötigen. Gleichwohl werden die betreffenden Veranstaltungen in Ihrem Zeugnis oder Transcript of Records genannt.
Im Zusatzbereich finden sich also alle Lehrveranstaltungen, die Sie zwar erfolgreich absolviert haben, die auf Ihre Curriculum jedoch nicht angerechnet werden (können).
Anerkennung im Wahlbereich
In der Regel können Studienleistungen, die im Rahmen des »Interdisziplinären Lehrangebots« erbracht wurden, im Wahlbereich anerkannt werden, nachdem Sie im Zusatzbereich verbucht wurden. Klären Sie also, ob Ihr Studiengang über einen Wahlbereich verfügt und machen Sie davon Gebrauch. Die Studien- und Prüfungsordnungen der meisten Studiengänge an der Bauhaus-Universität Weimar gewähren große Freiheiten bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Wahlbereichs und ermöglichen so eine Individualisierung des Studienverlaufs. In einzelnen Studiengängen werden hingegen sehr konkrete Vorgaben zu den Wahlmöglichkeiten gemacht.
Schauen Sie also genau hin und konsultieren Sie im Zweifel Ihre Fachstudienberatung.
Anerkennung im Wahlpflichtbereich
Ausgewählte Studienleistungen, die im Rahmen des »Interdisziplinären Lehrangebots« erbracht wurden, können im Wahlpflichtbereich anerkannt werden. Im Unterschied zum Wahlbereich, bei dem in der Regel aus dem Gesamtangebot der Bauhaus-Universität, aller Hochschulen in Thüringen oder sogar in ganz Deutschland ausgewählt werden kann, gelten für den Wahlpflichtbereich meist klare Vorgaben: Die Studierenden wählen in der Regel aus einem speziell für Ihren Studiengang zusammengestellten Programm, das einerseits ein gewisses Maß an Wahlfreiheit gewährt, andererseits aber das Erreichen der Qualifikationsziele des jeweiligen Studiengangs absichert.
Studienleistungen, die im Rahmen von »Geöffneten Lehrveranstaltungen« oder »Akademischen Bauhaus.Module« erbracht wurden, können im Wahlpflichtbereich anerkannt werden, wenn sie thematisch passen und die Lernergebnisse sowie der Kompetenzerwerb mit den Erfordernissen des Wahlpflichtbereichs kompatibel ist. Diese Kompatibilität prüft die Fachstudienberatung, die für Ihren Studiengang zuständig ist. Es wird empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.
Studienleistungen, die im Rahmen von »Studentischen Bauhaus.Module« erbracht wurden, werden im Wahlpflichtbereich in der Regel nicht anerkannt.
Anerkennung im Pflichtbereich
Studienleistungen, die im Rahmen des »Interdisziplinären Lehrangebots« erbracht wurden, können nur in seltenen Ausnahmefällen im Wahlpflichtbereich anerkannt werden. Im Unterschied zum Wahlpflichtbereich, der einerseits ein gewisses Maß an Wahlfreiheit gewährt, sind die im Pflichtbereich zu erbringenden Leistungen für das Erreichen der Qualifikationsziele des jeweiligen Studiengangs unersetzlich.
Studienleistungen, die im Rahmen von »Geöffneten Lehrveranstaltungen« oder »Akademischen Bauhaus.Module« erbracht wurden, können in seltenen Ausnahmefällen im Pflichtbereich anerkannt werden, wenn sie thematisch passen und die Lernergebnisse sowie der Kompetenzerwerb mit den Erfordernissen des Pflichtbereichs kompatibel sind. Diese Kompatibilität prüft die Fachstudienberatung, die für Ihren Studiengang zuständig ist. Es wird empfohlen, eine Vorverabredung zur späteren Anerkennung zu treffen und ggf. in einem Learning Agreement festzuhalten.
Studienleistungen, die im Rahmen von »Studentischen Bauhaus.Module« erbracht wurden, werden im Pflichtbereich nicht anerkannt.
Was ist ein Learning Agreement?
Haben Sie Ihren Wahlmodulbereich bereits ausgeschöpft, sollten Sie mit Ihrer Fachstudienberatung klären, ob die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung im Wahlpflichtbereich anerkannt werden kann. Diese Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Fachstudienberatung und der/dem Lehrenden wird in Form eines Learning Agreement festgehalten. Das Learning Agreement, sowie eine Anleitung zum Vorgehen finden Sie im Downloadbereich (rechts).
Wichtig: Learning Agreements sind vor Beginn der Lehrveranstaltung, spätestens im Verlauf der ersten vier Wochen des Vorlesungszeitraums (also im Oktober oder April) abzuschließen. Sie können nicht rückwirkend am Semesterende ausgestellt werden.
Schritt 1 | Auswählen der Lehrveranstaltung
Wählen Sie aus dem »Interdisziplinären Lehrangebot« eine Lehrveranstaltung aus, die Sie interessiert und Ihren Studienverlauf sinnvoll ergänzt oder erweitert. Sie finden das Angebot im Veranstaltungsverzeichnis bison, gegliedert nach »Geöffnete Lehrveranstaltungen«, »Akademische Bauhaus.Module« und »Studentische Bauhaus.Module«.
Schritt 2 | Kontaktaufnahme mit der Fachstudienberatung
Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Fachstudienberatung und klären Sie, ob eine Anerkennung der Leistung
- im Wahlbereich,
- im Wahlpflichtbereich oder
- im Pflichtbereich
möglich ist. Die Anerkennungsmöglichkeiten hängen von der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung ab. Die Fachstudienberatung teilt Ihnen mit, ob eine Anerkennung in einem der drei Bereiche möglich ist. Falls eine Anerkennung im Wahlpflichtbereich oder im Pflichtbereich möglich ist, empfiehlt sich der Abschluss eines Learning Agreements.
Schritt 3 | Ausstellung des Learning Agreements mit der Fachstudienberatung
Sollte Ihnen die Fachstudienberatung die Ausstellung eines Learning Agreements nahelegen, laden Sie sich das Dokument herunter. Sie finden das jeweils aktuelle Learing Agreement im Download-Bereich dieser Website und in der rechten Spalte dieser Seite. Außerdem ist das Dokument in jedem bison-Eintrag des »Interdisziplinären Lehrangebots« verlinkt.
Füllen Sie das Dokument aus und ergänzen Sie alle Informationen basierend auf dem bison-Eintrag der betreffenden Lehrveranstaltung.
Die Fachstudienberatung kontrolliert die Angaben und überprüft, ob die Inhalte thematisch zu den Anforderungen ihres Wahlpflicht- oder Pflichtbereichs passen und ob die Lernergebnisse sowie der Kompetenzerwerb kompatibel sind. In besonderen Fällen formuliert die Fachstudienberatung zusätzliche Anforderungen, etwa zur Prüfungsleistung, um eine Kompatibilität herzustellen.
Anschließend unterschreiben Sie das Learning Agreement und wenden sich im nächsten Schritt an die verantwortliche Lehrperson der betreffenden Lehrveranstaltung.
Schritt 4 | Rücksprache mit der verantwortlichen Lehrperson
Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt und unterzeichnet haben, wenden Sie sich an die verantwortliche Lehrperson der betreffenden Lehrveranstaltung.
Die Lehrperson kontrolliert die Angaben des Learning Agreements und nimmt etwaige zusätzliche Anforderungen zur Kenntnis, die von der Fachstudienberatung formuliert worden sind. Dabei liegt es im Ermessen der Lehrperson, ob sie diese Anforderungen berücksichtigt oder nicht. Können die Anforderungen der Fachstudienberatung nicht berücksichtigt werden, müssen Sie gegebenenfalls erneut die Fachstudienberatung konsultieren und die Anerkennungsmöglichkeiten in einem anderen Bereich, etwa dem Wahlbereich prüfen lassen.
Nun unterschreibt die Lehrperson das Learning Agreement und erklärt sich mit etwaigen zusätzlichen Anforderungen einverstanden.
Schritt 5 | Unterschrift der Fachstudienberatung
Sobald sich die verantwortliche Lehrperson das Learning Agreement unterschrieben hat, legen Sie das Dokument der Fachstudienberatung zur finalen Unterschrift vor. Das Learning Agreement verbleibt bei Ihnen.
Schritt 6 | Anerkennung der Leistungen im Prüfungsamt
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltungen werden die von Ihnen erbrachten Leistungen in der Regel im Zusatzbereich verbucht.
Das Learning Agreement kommt zum Einsatz, wenn Sie die Anerkennung im Wahlpflicht- oder Pflichbereich veranlassen. Wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Prüfungsamt und legen Sie das Learning Agreement vor. Damit dokumentieren Sie gegenüber dem Prüfungsamt, dass die für Sie zuständige Fachstudienberatung die gewünschte Anerkennung befürwortet.