Die Fakultät Architektur und Urbanistik hat für ihre eigenen Studiengänge aufgrund der aktuellen Lage folgende Regelungen getroffen:
Online-Auslandssemester sind anrechnungsfähig auf das Studium, auch dann, wenn die digitale Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Austauschhochschulen von Weimar bzw. Deutschland aus erfolgt. Die sonst auch gültigen Voraussetzungen für die Anrechnung von im Ausland belegten Kursen gelten dabei selbstverständlich weiter (siehe dazu die Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge).
Online-Auslandssemester gelten als Ersatz für "reale" Auslandssemester und werden in den Bachelor-Studiengängen Architektur und Urbanistik als Mobilitätssemester anerkannt. Ist eine Einreise in das Zielland oder die Zielregion aufgrund von Einreisebeschränkungen nicht möglich oder aufgrund von offiziellen Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen des Auswärtigen Amts seitens der Bauhaus-Universität Weimar nicht erwünscht oder sprechen ernste persönliche, z.B. gesundheitliche Gründe gegen eine Einreise, so kommt es durch die Teilnahme am Online-Lehrangebot der Partnerhochschule zu keinen Verzögerungen im Studienverlauf und es werden auch ohne Präsenz "vor Ort" wertvolle Erfahrungen mit anderen Lehrkonzepten, mit dem fachlichen Austausch in einer anderen Sprache und einem anderen institutionell-organisatorischen Rahmen gemacht.
Sprechen die oben genannten oder vergleichbar schwerwiegende Gründe nicht gegen einen Aufenthalt im Land / am Ort der Partnerhochschule, so ist ein Auslandsaufenthalt auch dann möglich, wenn das Lehrangebot der Partnerhochschule (überwiegend) ein Online-Angebot ist. Der "Mehrwert" besteht dann in der konkreten Erfahrung des Lebens in einem anderen Land.
Die gemäß "Corona-Satzung" der Bauhaus-Universität Weimar geltende Aussetzung der Pflicht zur Absolvierung von Auslandssemestern wird für die Studiengänge der Fakultät, in denen Auslandssemester ein verbindlicher Teil der Ausbildung sind, verlängert, das heißt, alle Studierenden, die nach ihrem Studienplan im vergangenen Wintersemester (WS 2020/21) ein Auslandssemester hätten machen sollen und dies z.B. auf das jetzt kommende Sommersemester (SoSe 2021) verschoben haben, können statt dessen auch Lehrangebote an der Bauhaus-Universität Weimar nutzen. Die betroffenen Studiengänge regeln selbst, welche Lehrangebote als "Ersatz" für ein nicht angetretenes Auslandssemester gelten sollen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungspunkte reduziert sich dadurch nicht. Studierende, die auf diese Regelung zurückgreifen müssen (z.B. weil die Partnerhochschule derzeit keine Austausch-Studierenden aufnimmt und auch kein Online-Lehrangebot für Austausch-Studierende anbietet), studieren also alternativ ein volles Semester in Weimar, um auf die nötige Zahl an Credits / Leistungspunkten innerhalb des von den Studiengängen vorgegebenen "Ersatz-Angebots" zu kommen.
Diese Sonderregelungen gelten ergänzend auch für Studierende, die sich im aktuellen Bewerbungsverfahren auf Austauschplätze für das WS 2021/22 bewerben, sollte die Situation mancherorts kein „normales Auslandssemester“ zulassen und auch kein (ausreichendes) Online-Lehrangebot für Austausch-Studierende von den betreffenden Partnerhochschulen angeboten werden.
Als Rangfolge für Ihre Entscheidungen können Sie diese Überlegungen heranziehen:
Wenn Sie die Chance haben, in einem sicheren Land, an einem sicheren Ort Ihr Auslandssemester zu absolvieren, so wägen Sie gut ab und nutzen Ihre Chance.
Wenn Sie das Lehrangebot einer Partnerhochschule im Ausland nur online wahrnehmen können, so machen Sie ein Online-Auslandssemester, auch dann, wenn Sie in das Zielland nicht einreisen können oder - aus guten Gründen - nicht einreisen sollen oder nicht wollen.
Wenn Sie weder ein "reales" Auslandssemester noch ein Online-Auslandssemester machen können, so greifen Sie zur Alternative eines Praktikums im In- oder Ausland als Mobilitätssemester, sofern diese Wahlmöglichkeit in Ihrem Studiengang besteht (im Bachelor Architektur besteht beispielsweise diese Option grundsätzlich, also auch unabhängig von der aktuellen Lage).
Wenn all dies sich nicht realisieren lässt, so nutzen Sie die Möglichkeit, ersatzweise auf von Ihren Studiengängen definierte Lehrangebote an der Bauhaus-Universität Weimar zurückgreifen zu dürfen. Denn Sie sind nicht verpflichtet, so lange zu studieren, bis wieder für alle die Möglichkeit zu "normalen" Auslandssemester besteht.
Für Studiengänge, in denen es keine verbindlichen Auslandsaufenthalte gibt, z.B. im Master Architektur und im Master Urbanistik, gilt analog:
Leistungen aus Online-Auslandssemestern sind anrechnungsfähig auf das Studium, auch dann, wenn die digitale Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Austauschhochschulen von Weimar bzw. Deutschland aus erfolgt. Die sonst gültigen Voraussetzungen für die Anrechnung von im Ausland belegten Kursen gelten dabei selbstverständlich weiter (siehe dazu die Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge).
Sprechen keine schwerwiegende Gründe (s.o.) oder Verbote gegen einen Aufenthalt im Land / am Ort der Partnerhochschule, so ist ein Auslandsaufenthalt auch dann möglich, wenn das Lehrangebot der Partnerhochschule (überwiegend) ein Online-Angebot ist. Der "Mehrwert" besteht dann in der konkreten Erfahrung des Lebens in einem anderen Land.
Treten Sie aus nachvollziehbaren Gründen von Ihrem Auslandsaufenthalt zurück, so studieren Sie "ganz normal" in Ihrem Studiengang an der Bauhaus-Universität Weimar weiter. Ersatz-Lehrangebote müssen Sie nicht wahrnehmen, da es ja keinen verbindlichen Auslandsaufenthalt in Ihrem Studiengang gibt.
Für alle Studiengänge gilt: Informieren Sie unser Dezernat Internationale Beziehungen (International Office) und Ihre Partnerhochschule im Ausland, falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht oder verspätet antreten wollen.
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