An der Bauhaus-Universität Weimar ist am Donnerstag, 15. Februar 2018, der neue Universitätsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das Gremium wählte Dr. Rainer Ambrosy zu seinem Vorsitzenden sowie Nathalie Wappler Hagen zur stellvertretenden Vorsitzenden. Die erste Sitzung bot dem sechsköpfigen Gremium zudem Gelegenheit, sich zu strategischen Perspektiven der Universität auszutauschen.
Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Kultur, Medien und Wirtschaft werden die Bauhaus-Universität Weimar in den kommenden vier Jahren als Mitglieder des Universitätsrats mit ihrer Expertise unterstützen. In der konstituierenden Sitzung im »Roten Saal« in der Belvederer Allee 5 in Weimar wählte das sechsköpfige Gremium Dr. Rainer Ambrosy, Kanzler der Universität Duisburg-Essen, zum Vorsitzenden. Das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt künftig Nathalie Wappler Hagen, Programmdirektorin des Mitteldeutschen Rundfunks in Halle (Saale).
Die Mitglieder tauschten sich gemeinsam mit dem Präsidium auch zu strategischen Zielen der Universität aus. Dabei standen Themen wie das Leitbild der Bauhaus-Universität Weimar, das anstehende Bauhaus-Jubiläum 2019 sowie Pläne zur Weiterentwicklung der Lehre und neue Perspektiven in der Forschung auf der Agenda. Das Gremium, das der Hochschule in beratender und kontrollierender Funktion zur Seite steht, wird in den kommenden vier Jahren bei der strategischen Ausrichtung der Universität mitwirken.
Der Universitätsrat tagt in der Regel zweimal im Semester. Die nächste Sitzung des Gremiums wird am Mittwoch, 20. Juni 2018, stattfinden. Dabei ist auch ein hochschulöffentlicher Austausch mit dem Senat vorgesehen.
Hintergrund:
Der Universitätsrat ist neben dem Senat das höchste Gremium der Bauhaus-Universität Weimar und wird für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Ähnlich einem Aufsichtsrat in Wirtschaftsunternehmen hat der Universitätsrat beratende und kontrollierende Funktionen. Wesentliche hochschulinterne und strategische Entscheidungen können nicht ohne seine Zustimmung oder Stellungnahme erfolgen. Er nimmt etwa Stellung zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium oder zu Entscheidungen des Präsidiums und bestätigt Struktur- und Entwicklungspläne.
Weitere Informationen:
www.uni-weimar.de/universitaetsrat
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