In Ergänzung zur E-Mail des Präsidenten vom 15. Dezember gibt die Fakultät Architektur und Urbanistik an dieser Stelle einige Informationen zur Präzisierung der formulierten Regelungen.
Vollständige Umstellung auf Digitale Lehre vom 16.12.2020 bis 15.01.2021
Der Rundmail des Präsidenten vom 15.12.2020 konnten Sie bereits entnehmen, dass die Lehre vom 16.12.2020 bis 15.01.21 auf eine rein digitale Lehrphase umgestellt wird. Für die Fakultät Architektur und Urbanistik wollen wir Ihnen noch einige Informationen zur Präzisierung der dort formulierten Regelungen geben: Die Umstellung auf digitale Lehre betrifft auch alle Projekte.
Studentische Arbeitsräume und Ateliers
Die vergebenen Projektarbeitsplätze in den Arbeitsräumen werden im oben genannten Zeitraum nicht nutzbar sein. Um eventuell noch Arbeitsmaterialien aus den Arbeitsräumen abzuholen, wird der Zugang zu den Arbeitsräumen über Thoska noch bis zum 18.12.20 ermöglicht. Im Zeitraum 19.12.2020 bis 17.1.2021 wird kein Zugang möglich sein.
Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft die vergebenen Arbeitsplätze für Thesisbearbeitungen in der Bauhausstr. 7B sowie im Kubus in der Belvederer Allee 1a. Dieses Arbeitsplätze können weiterhin genutzt werden, außer im Zeitraum der allgemeinen Schließzeit der Universität im Zeitraum vom 23.12.20 bis zum 04.01.21.
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