Die Bauhaus-Universität Weimar besitzt neben dem Promotionsrecht auch das Habilitationsrecht, d.h. die Universität ist berechtigt, durch ihre Fakultäten die Habilitation zu erteilen und die damit erzielbare Lehrbefugnis an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen zu verleihen, nachdem diese die dazu erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben. Bewerber*innen müssen von der jeweiligen Fakultät für das Habilitationsverfahren zugelassen sein. Die Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die der Habilitationsordnung entnommen werden können.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Habilitationsvoraussetzungen sowie zum -verfahren.
Diese Übersicht führt alle seit dem Jahr 2000 an der Fakultät Architektur und Urbanistik abgeschlossenen Habilitationen auf.
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