Die Bauhaus-Universität Weimar besitzt neben dem Promotionsrecht auch das Habilitationsrecht, d.h. die Universität ist berechtigt, durch ihre Fakultäten die Habilitation zu erteilen und die damit erzielbare Lehrbefugnis an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen zu verleihen, nachdem diese die dazu erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben. Bewerber*innen müssen von der jeweiligen Fakultät für das Habilitationsverfahren zugelassen sein. Die Zulassung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die der Habilitationsordnung entnommen werden können.
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