Eine Übersicht der Promotionsmöglichkeiten im Rahmen einer individuellen oder strukturierten Promotion an der Bauhaus-Universität Weimar finden Sie hier:
Der Ablauf einer Promotion an der Fakultät Architektur und Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar ist in der Promotionsordnung geregelt.
An der Fakultät kann zum »Dr.-Ing.« und zum "Dr. phil." promoviert werden.
Der Ablauf eines Promotionsverfahrens im sogenannten »Normalverfahren« erfolgt zusammengefasst nach folgenden Punkten. Über Abweichungen oder spezielle Fälle entscheidet die Graduierungskommission der Fakultät:
Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule voraus, das dem Profil der Fakultät entspricht.
Liegt der Abschluss des Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule vor, der dem fachlichten Spektrum nicht entspricht, oder liegt der Abschluss in einem der Fakultät Architektur und Urbanistik entsprechenden Studiengang an einer Fachhochschule – mindestens mit der Note »gut« (2,0) – vor, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von dem*der Bewerber*in zu erbringen sind.
Der Gegenstand der Dissertation sollte sich in das wissenschaftliche Profil der Fakultät einfügen. Ein ausführliches Exposé über das in Aussicht genommene Promotionsthema wird dem*der ausgewählten Mentor*in zugesendet.
Um an der Fakultät Architektur und Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar eine Promotion einreichen zu können, muss der*die Mentor*in ein fakultätsangehörige*r Professor*in oder habilitierte*r Wissenschaftler*in sein.
Sobald die Übernahme der Mentorenschaft durch den*die Professor*in gesichert ist, können folgende Unterlagen zur Registrierung als Promovend*in an der Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur und Urbanistik, Graduierungskommission, eingereicht werden:
Beachten Sie bitte zu Punkt 1 und 2: Der formlose Antrag und die Betreuungserklärung einschließlich des Datenerfassungsbogens müssen von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein. Diese beiden Dokumente senden Sie bitte zusätzlich per Post an die Bauhaus-Universität Weimar, Dekanat der Fakultät Architektur und Urbanistik, z.H. Dr. Bernhard Stratmann, Geschwister-Scholl-Str. 8, 99423 Weimar, Germany.
Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen wird von der Graduierungskommission über die Registrierung entschieden und danach ein schriftlicher Bescheid an den*die Antragsteller*in versendet.
Beglaubigter Nachweis der Promotionsreife (letzter/höchster Universitätsabschluss: Zeugnis, Urkunde), falls die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsch oder in die englisch Sprache beizulegen.
Empfänger: Bauhaus-Universität Weimar
Kreditinstitut: HELABA
Kontonummer: 300 4444 273
Bankleitzahl: 820 500 00
Verwendungszweck: Promotion Architektur und Urbanistik
IBAN: DE 39 820 500 00 300 4444 273, SWIFT Code: HELA DE FF 820
Bitte senden Sie die vier gebundenen Exemplare Ihrer Promotionsschrift sowie alle hier genannten Unterlagen (inklusive des USB-Sticks) an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur und Urbanistik
z.H. Dr. Bernhard Stratmann
Geschwister-Scholl-Str. 8
99423 Weimar
Germany
Senden Sie bitte zusätzlich alle Unterlagen (außer die Dissertation) als PDF per E-Mail an: bernhard.stratmann[at]uni-weimar.de
Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen, so entscheidet die Graduierungskommission über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und Sie erhalten anschießend eine Nachricht über die Entscheidung.
Nach positiver Begutachtung der Doktorarbeit durch mindestens zwei Gutachter*innen entscheidet die Graduierungskommission über die Annahme der Promotionsschrift.
Danach werden die Prüfungskommission und der Disputationstermin festgelegt.
Unmittelbar nach erfolgreicher Disputation wird die Gesamtbewertung der Promotionsleistung durch die Prüfungskommission vorgenommen und dem*der Doktorand*in bekanntgegeben.
Gegebenenfalls werden Beauflagungen zur Überarbeitung der Dissertation erteilt. Diese müssen vor der Veröffentlichung der Arbeit erfüllt werden. Dazu reicht der*die Promovierende die überarbeitete Fassung der Doktorarbeit bei derjenigen Person ein, die ihm*ihr als Auflagenprüfer*in benannt worden ist. Erfolgt anschließend die Freigabe zur Veröffentlichung, so werden die Pflichtexemplare der Dissertation von dem*der Promovierenden erstellt und in der Universitätsbibliothek abgegeben. Wurden keine Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation erteilt, so kann nach erfolgreicher Disputation die Veröffentlichung unmittelbar, also ohne Freigabe zur Publikation, erfolgen. Welche Optionen zur Veröffentlichung existieren, in welcher Form und wie die Abgabe der Pflichtexemplare konkret erfolgt, erfahren Sie auf der Webseite der Hochschulschriftenstelle.
Nach ordnungsgemäßer Veröffentlichung der Doktorarbeit erhalten Promovierende die Promotionsurkunde und sind berechtigt, den Doktor-Titel zu führen.
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