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No04
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein erster Hochschulabschluss im Studiengang Urbanistik, Stadtplanung, Raumplanung oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als inhaltlich vergleichbar anerkannter Hochschulabschluss oder ein Abschluss an einer Verwaltungsfachhochschule oder ein Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.
Zugangsvoraussetzungen für den zweisemestrigen Masterstudiengang sind i.d.R. 240 Leistungspunkte oder ein achtsemestriges Hochschulstudium mit einem ersten akademischen Abschluss (Regelfall).
Zugangsvoraussetzungen für den viersemestrigen Masterstudiengang sind i.d.R. mindestens 180 Leistungspunkte oder ein sechssemestriges Hochschulstudium mit einem ersten akademischen Abschluss.
Die Zulassung setzt ferner voraus, dass die Feststellung der besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Urbanistik erfolgreich bestanden wird. Der zuständige Prüfungsausschuss kann auch inhaltlich vergleichbare Verfahren anderer Hochschulen als Ersatz anerkennen. Näheres regelt die Ordnung zur Feststellung der besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Urbanistik (siehe Anlage 1 der Studienordnung).
Die Arbeitssprache im Masterstudiengang Urbanistik ist Deutsch. Voraussetzung für die Zulassung internationaler Bewerber zum Masterstudium ist daher ein Nachweis von Sprachkenntnissen in der Sprache Deutsch auf Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch
- Nachweis der Muttersprachlichkeit
- Nachweis anhand folgender Zertifikate: DSH-2 oder TestDaF (mind. 4 x TDN 4) oder eines gleichwertiges Nachweises.
Bewerber sollten außerdem über englische Sprachkenntnisse verfügen, die sie befähigen, Texte normalen Schwierigkeitsgrades in dieser Sprache zu verstehen und wiedergeben zu können.
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