Hier könnt ihr alles über Studienmöglichkeiten, Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen für die Aufnahme des Urbanistik-Studiums an unserer Universität erfahren.
Als Studienvoraussetzung gilt die Hochschulzugangsberechtigung oder vergleichbare Abschlüsse. Ausländische Studienbewerber legen die DSH-Prüfung (mittlere Stufe) ab, um eine für das Fachstudium ausreichende Sprachkompetenz nachzuweisen. Die Bewerber_innen werden erst nach bestandenem Eignungsfeststellungsverfahren immatrikuliert. In diesem Verfahren beweisen die Bewerber_innen in einer vorgegebenen Zeit ihre Fähigkeiten, mit gesellschaftlichen und räumlichen Fragen umgehen zu können. Ergänzend dazu wird ein Gespräch mit einer Kommission, hinsichtlich Motivation und eventueller berufspraktischer Vorkenntnisse durchgeführt.
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