An dieser Stelle informieren wir Sie, welche Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen bezüglich Auslandaufenthalten und Praktika in den Studiengängen an unserer Fakultät bestehen.
Mobilitätssemester Bachelor Architektur
Für das 3. Studienjahr ist ein obligatorisches Mobilitätssemester (in der Regel das 5. Fachsemester) vorgesehen. Dieses Mobilitätssemester kann entweder einen Studienaufenthalt an einer anderen Universität im In- oder Ausland beinhalten, oder eine berufspraktische Tätigkeit im In- oder Ausland.
Das Mobilitätssemester wird mit einer Dokumentation abgeschlossen. Dieser abschließende Bericht sowie die Vorbereitung der Mobilität werden in einem Umfang von 3 LP bewertet.
Studienleistungen an einer anderen Universität im In- oder Ausland müssen mindestens 21 LP und maximal 27 LP umfassen. Das schließt eine Entwurfsleistung mit mind. 9 LP ein.
Ein Praktikum wird als Studienleistung anerkannt, sofern mindestens 21 LP durch die geleistete Arbeitszeit nachgewiesen werden. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können als Studienleistung anerkannt werden.
Zur Anerkennung des Praktikums ist eine unterschriebene Bescheinigung des Praktikumsbüros erforderlich, auf welcher die Art der Tätigkeit sowie die geleistete Arbeitszeit vermerkt ist. Das Praktikum kann in folgenden typischen Tätigkeitsfeldern eines Architekten absolviert werden:
Von diesen 8 Tätigkeitsfeldern muss die Arbeit in mindestens 4 Bereichen durch das Praktikumsbüro nachgewiesen werden.
Studierende können selbst einen Praktikumsplatz vorschlagen. Dieser muss mit dem potentiellen Praktikumsgeber (Architekturbüro etc.) besprochen worden sein und im Anschluss daran durch eine/n Professor/-in der Fakultät Architektur und Urbanistik auf dem Formular zur Anmeldung der Mobilität (siehe unten) bestätigt werden. Eine Kontaktliste zu möglichen Praktikumsbüros findet sich auf Moodle unter dem Kurs-/Raumnamen "Praktikumsplätze im Mobilitätssemester Bachelor Architektur”.
Ausgeschriebene Praktikumsstellen sind auch über die Pinnwand oder das Stellenportal des Careers Service zu finden.
Ablauf und Vorbereitung
1.) Vor Antritt des Teilstudiums bzw. Praktikums ist eine Anmeldung der Mobilität im Prüfungsamt einzureichen (per Post, durch Einwurf in den weißen Briefkasten vor dem Dekanat, per E-Mail an pruefungsamt[at]archit.uni-weimar.de). Im Falle eines Praktikums oder eines Teilstudiums an einer Gastuniversität, mit welcher kein Partnerschaftsvertrag existiert (free mover), ist die Bestätigung durch eine/n Professor/in einzuholen. Hierzu ist folgendes Formblatt zu verwenden:
2.) Der Nachweis über die Dauer und den Inhalt des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsbüro. Das Praktikum muss unter Anleitung eines bauvorlageberechtigen Architekten / Kammermitglieds (oder Äquivalent entsprechend den Regularien des jeweiligen Landes) erfolgen. Für den Nachweis ist folgendes Formblatt zu verwenden:
Anerkennung des Mobilitätssemesters
Nach Abschluss der Mobilität ist ein Erfahrungsbericht inkl. Kurzdokumentation eines im Praktikum oder im Teilstudium bearbeiteten Projektes zu erstellen.
Zur Anerkennung des Praktikums als Studienleistung ist eine Bestätigung durch den betreuenden Professor einzuholen. Hierfür ist der Erfahrungsbericht sowie die Praktikumsbescheinigung (nach Punkt 2.) vorzulegen. Folgendes Formblatt ist für die Bestätigung durch die Professur zu verwenden:
Nach dem Teilstudium ist die „Bescheinigung Teilstudium“ (siehe unten) derjenigen Professur vorzulegen, von der die Nominierung des/ der Studierenden zum Teilstudium ursprünglich erfolgt ist. Als Anlagen dazu sind der Professur der ausgefüllte Erfahrungsbericht (inklusive Projektdokumentation), das Learning Agreement, das Transcript of Records sowie ggf. weiterer benötigter Nachweise/ Unterlagen mit einzureichen. Die Professur bescheinigt alle im Mobilitätssemester erbrachten Teilleistungen auf dem genannten Formular. Die zusätzliche Unterschrift einer hinsichtlich der Thematik des im Teilstudium belegten Entwurfs geeigneten Entwurfsprofessur ist nur für den Fall einzuholen, dass es sich bei der „Entsende-Professur“ bzw. dem Betreuer/ der Betreuerin für die Partnerhochschule um eine/ einen Lehrende(n) handelt, die/ der den Entwurf nicht einzuschätzen vermag (z.B. eine rein wissenschaftlich, nicht-entwerferisch arbeitende Personen).
Optionen: länger anderswo sein
Über das verbindliche Mobilitätssemester hinaus ist es möglich, ein weiteres Semester für ein Praktikum oder (verlängertes) Teilstudium zu nutzen. Dies ermöglicht es beispielsweise, ein komplettes Jahr im Ausland zu studieren. Für das Semester, das nicht das Mobilitätssemester ist, kann ein Urlaubssemester im Campus.Office beantragt werden (auch online möglich). Zu beachten ist: Für ein Teilstudium im Ausland während eines weiteren, freiwilligen Urlaubssemester können Leistungspunkte (LP) vergeben werden (z.B. Anerkennung eines Entwurfs als 5. Kernmodul), für ein freiwilliges Praktikum aber nicht. Ein Praktikum kann für das Studium nur angerechnet werden, wenn es als Mobilitätssemester absolviert wird.
Die automatische Wiederanmeldung zu Prüfungen im BISON findet auch während eines angemeldeten Urlaubssemesters statt, so dass die Teilnahme an Nach- und Wiederholungsprüfungen möglich ist. Ein Rücktritt von den Prüfungen kann von den Studierenden, wie in regulären Fachsemestern auch, innerhalb der dafür vorgesehen Fristen im BISON selbst vorgenommen werden. Die Fristen sind online einsehbar auf den Internetseiten der Fakultät Architektur und Urbanistik.
Bei freiwilligen Auslandssemestern gibt es keine 3 LP zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung der Mobilität. Im Rahmen der Anerkennung werden 1:1-Zuordnungen einzelner Kurse aus dem Ausland zu Kursen (Fächern, Lehrgebieten) im Bachelor-Studiengang Architektur vorgenommen: Angerechnet werden können nur Kurse, die im Studienplan laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, die von den Lehrinhalten und vom Umfang her gleichwertig sind und die von der/ dem Studierenden nicht bereits absolviert worden sind.
Ein nachträglicher Tausch von bereits absolvierten Kursen mit Auslandskursen ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Noten aus dem Ausland besser sind.
Das 5. Kernmodul kann im Ausland belegt werden, die Thesis muss allerdings in Weimar geschrieben werden.
Nach- und Wiederholungsprüfungen während des Mobilitätssemesters
Da das Mobilitätssemester als reguläres Fachsemester zählt, nimmt das BISON automatisch die Wiederanmeldung zu Prüfungen vor, an denen Studierende in Semestern vor dem Mobilitätssemester nicht teilgenommen haben (Krankheit, Rücktritt) oder die sie nicht bestanden haben. Studierende haben also die Möglichkeit, an Nach- und Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, die im Mobilitätssemester stattfinden. Dies bietet sich z.B. dann an, wenn ein Auslandssemester oder Praktikum deutlich vor Beginn der Prüfungen in Weimar endet. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder Studierende lieber an Nach- oder Wiederholungsprüfungen in einem späteren Semester teilnehmen möchten, so müssen Studierende selbst daran denken, im BISON von den Prüfungen zurückzutreten. Zu beachten sind dabei die dafür vorgesehenen Fristen (online einsehbar auf den Internetseiten der Fakultät Architektur und Urbanistik).
Praktika vor dem Studium, in den Semesterferien oder als Job während der ersten Fachsemester
Haben Sie vor dem Studium bereits ein Praktikum in einem Architekturbüro gemacht, so kann dies nicht als Mobilitätssemester für Ihr Studium anerkannt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie während der Semesterferien in einem Büro arbeiten oder auch durchgehend neben Ihrem Studium in einem Büro tätig sind: All diese Varianten - und ähnliche Konstruktionen - können nicht als Mobilitätssemester für Ihr Studium anerkannt werden.
Denn das Mobilitätssemester ist ein eigenständiges, geschlossenes Fachsemester, dessen Lernziele nur erreicht werden können, wenn bereits eine Palette von fachlichen Grundkenntnissen vorhanden ist, die Studierende durch die vorausgehenden Fachsemester erwerben.
Daher wird das Mobilitätssemester - als Praktikum im In- oder Ausland oder als Auslandssemester an einer Partnerhochschule - in der Regel im 5. Fachsemester absolviert. Gelegentlich verschiebt es sich bei einige Studierenden auch in das 6. Fachsemester. In Ausnahmefällen kann es auch schon im 4. Fachsemester absolviert werden.
Zeitlich gesehen muss sich das Mobilitätssemester nicht exakt mit der Vorlesungszeit eines Semester decken, es kann sogar Semestergrenzen überschreiten, solange der Kernphase (Hauptzeit) innerhalb eines Semester liegt. Das heißt, ein Praktikum oder ein Auslandssemester kann z.B. schon im September beginnen oder auch erst Anfang November, und entsprechend bei frühem Beginn schon im Dezember enden oder auch erst Ende März, wenn es später begonnen hat.
Zudem ist zur Qualitätssicherung die Zustimmung einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät zu dem von Ihnen gefundenen Praktikumsplatz vor Beginn des Mobilitätssemesters erforderlich (s.o.).
Schließlich sind ganz bestimmte Aufgabenbereiche innerhalb des Praktikums zu erfüllen, soll es als Mobilitätssemester anerkannt werden (s.o.).
Was jedoch möglich ist: Sie können vor Beginn des 5. Fachsemesters bei einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät nachfragen, ob Sie die Zustimmung zu einem Praktikumsplatz in einem Büro erhalten können, in dem Sie bisher auch schon tätig sind. Falls Sie diese Zustimmung erhalten und Sie im 5. (oder 6.) Fachsemester in dem Büro weiterarbeiten, kann Ihnen die Tätigkeit in dem Büro als Mobilitätssemester anerkannt werden - immer vorausgesetzt, dass Sie in dem Büro an den oben erwähnten Aufgabenbereichen mitwirken dürfen und die Praktikumsdauer ausreichend für die Anerkennung ist (s.o.).
Kann ein Büro Ihnen nicht anbieten, Sie für die ausreichende Dauer des Mobilitätssemesters zu beschäftigen, so können Sie ausnahmsweise das Praktikum auch in zwei verschiedenen Büros absolvieren. In diesem Fall ist für jedes Büro zuvor die Zustimmung einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät einzuholen. Sie können frei wählen, welche Entwurfsprofessur Sie ansprechen. Sie sollten allerdings für beide Büros die Zustimmung der gleichen Professur einholen. Die in beiden Büros geleisteten Arbeitsstunden werden nach Ende beider Praktika zusammengezählt und in Leistungspunkte (LP; Credits) von der Professur umgerechnet. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können angerechnet werden. Mehr als 40 Arbeitsstunden pro Woche sollen in einem Büro nicht anfallen.
Anzahl der zu belegenden Kurse bzw. der zu erwerbenden Credits (gemäß ECTS)
27 Leistungspunkte (LP; Credits gemäß ECTS) können im Mobilitätssemester des Bachelor Architektur maximal anerkannt werden. Zusätzlich werden noch 3 Punkte für die Vor- und Nachbereitung der Mobilität auf das Studium angerechnet. Das Minimum sind 21 LP/ Credits (gemäß ECTS), die während des Auslandssemesters erbracht werden müssen (plus die 3 Punkte für die Vor- und Nachbereitung). Diese Spanne von 21-27 LP wird unterschiedlichen lokalen Bedingungen und auch Aspekten wie Sprachanforderungen gerecht.
Zu beachten ist allerdings: Werden im Mobilitätssemester weniger als 30 LP (27 + 3 LP) erbracht, ist die Differenz durch zusätzliche Kurse im Wahlpflichtbereich auszugleichen. Eine fehlende Entwurfsleistung muss in Form eines Kernmoduls erbracht werden. “Überschuss” an LP im Wahlpflichtbereich aus den Semestern vor dem Mobilitätssemester kann dabei berücksichtigt werden. Zumeist werden die an 30 LP fehlenden Punkte jedoch nach dem Mobilitätssemester erbracht.
Wenn die Partnerhochschule in ihren Plänen vorsieht, dass Sie statt der maximal benötigten 27 Credits (gemäß ECTS) drei zusätzliche Punkte, also 30 ECTS-Punkte machen müssen, dann gilt dies. Denn wir können unseren Partnerhochschulen keine Vorgaben machen.
In einigen Länder (z.B. Schweden) ist es üblich, dass alle Austausch-Studierenden aus allen Ländern grundsätzlich 30 ECTS belegen müssen - unabhängig davon, wie viele Credits sie für ihre Heimathochschule tatsächlich benötigen. So sind die Spielregeln. Gleiches gilt für die Vorgabe bestimmter Kurse: Schränkt die Partnerhochschule die Kurswahl für Erasmus-/Austausch-Studierende ein oder ist das Belegen bestimmter Kurse vorgeschrieben, so kann dies die Bauhaus-Universität Weimar nicht beeinflussen. Ansonsten sind Sie seitens Ihrer Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor Architektur sehr frei, was die Kurswahl während des Mobilitätssemesters anbetrifft, solange die Kurse im Wesentlichen aus dem Bereich der Architektur stammen und darunter ein Entwurf ist, für den Sie mindestens 9 Credits (gemäß ECTS) erhalten (dazu und zu Sprachkursen mehr weiter unten).
Auch eine Beschränkung auf die Wahl von Kursen aus ganz bestimmten Studienjahren oder Semestern besteht nicht, es sei denn, die Partnerhochschule verlangt dies. Nicht zu empfehlen ist allerdings, Kurse aus dem ersten Studienjahr der Austauschhochschule zu belegen. Auch können keine Kurse aus Master-Studiengängen für das Mobilitätssemester im Bachelor Architektur angerechnet werden, auch dann nicht, wenn die Austauschhochschule Bachelor-Studierenden die Teilnahme an solchen Kursen erlaubt.
Maßgabe bei Nichtbestehen von Kursen
Wenn Sie nicht alle Kurse bestehen, die Sie während des Mobilitätssemester an Ihrer Partnerhochschule belegen, so gilt: Nicht bestandene Kurs tauchen in Ihrer Leistungsübersicht an der Bauhaus-Universität Weimar nicht auf, sondern nur die Gesamtzahl der bestandenen Credits. Noten werden nicht übertragen und entsprechend auch nicht umgerechnet. Die anzurechnenden Kurse müssen nur bestanden sein.
Ferner gilt: Wenn Sie Kurse während des Auslandssemesters nicht bestehen sollten, so können Sie die fehlenden Leistungspunkte in Ihrem Studiengang an der Bauhaus-Universität “nachholen”, und zwar durch das Belegen von Kursen aus dem Wahlpflichtbereich. Sollten Sie den Entwurf im Ausland nicht bestehen, so müssten Sie einen Entwurf (Kernmodul) in Weimar belegen.
Hinweise zur Kurswahl, zum Belegen von Sprachkursen und zum Ausfüllen der Lernvereinbarung (Learning Agreement)
Grundsätzlich nützt die Lernvereinbarung, um vor Beginn eines Auslandssemester die Anrechenbarkeit von im Ausland besuchten Kursen für den Studiengang zu klären, in dem Sie an Ihrer Heimathochschule eingeschrieben sind.
Für das Ausfüllen der Lernvereinbarung hier noch einige wichtige Hinweise:
Als Kontaktperson im Formular (oder in einem Portal für Online Learning Agreements) tragen Sie bitte die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson für Auslandsaufenthalte an der Fakultät Architektur und Urbanistik ein. Für den Bachelor Architektur ist dies der International Counsellor der Fakultät.
Zu Tabelle A der Lernvereinbarung: Hier tragen Sie die Kurse ein, die Sie während Ihres Auslandssemester an der Partnerhochschule gern belegen möchten. Zu Beginn des Auslandssemesters können Sie dann den “During the Mobility”-Teil der Lernvereinbarung nutzen, falls es zu Abweichungen vom ursprünglichen Studienplan gemäß Tabelle A kommen sollte. Sie sollten die Auswahl von Kursen an der Partnerhochschule auf 21 bis 27 Credits beschränken, wobei es wichtig ist, dass Sie einen Entwurf mit mindestens 9 Credits (nach ECTS) belegen. Auch das Belegen von Kursen (z.B. Seminaren, Vorlesungen), die inhaltlich oder methodisch zum Entwurfsthema passen, ist ratsam, wenn dies möglich ist. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn es an der Partnerhochschule nur Entwürfe mit weniger als 9 Credits gibt. Dann können die inhaltlich oder methodisch zum Entwurfsprojekt passenden Lehrveranstaltungen die Zahl der Entwurfs-Credits auffüllen. Sollten an der Partnerhochschule nur Entwürfe angeboten werden, die über zwei Semester gehen (Jahresprojekte), dann fragen Sie bitte dort nach, ob Sie nach einem Semester für Ihre Teilnahme am Kurs einen Teil des Credits erhalten können.
Hat die Partnerhochschule zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Learning Agreement ausfüllen sollen (bzw. wollen), noch kein aktuelles Lehrangebot für das Semester Ihres geplanten Aufenthalts veröffentlicht, so können Sie in der Lernvereinbarung in Tabelle A auch Kurse eintragen, die an der Partnerhochschule im letzten oder vorletzten Semester angeboten worden sind. Meistens finden Sie Verzeichnisse der Lehrangebote frühere Semester auf den Internetseiten der Hochschulen. Später können Sie dann den “During the Mobility”-Teil der Lernvereinbarung dafür nutzen, die tatsächlich von Ihnen an der Partnerhochschule belegten Kurse einzutragen.
Zu Tabelle B der Lernvereinbarung: Kurse an der Bauhaus-Universität: Im Bachelor Architektur reicht es, wenn Sie in die Tabelle "mobility window" eintragen, da Sie während des Mobilitätssemesters keine bestimmten Kurse der BUW durch bestimmte Kurse im Ausland ersetzen (allerdings unter der Bedingung, dass ein Entwurf mit mindestens 9 ECTS unter den im Ausland belegten Kursen ist). Bei Credits schreiben Sie 21-27. In eine weitere Zeile der Tabelle schreiben Sie “report (to be completed upon return to Weimar)” und in die gleiche Zeile bei Credits die Zahl 3, da Sie drei weitere Leistungspunkte für den Erfahrungsbericht erhalten, den Sie nach Rückkehr aus dem Austauschsemester schreiben. Bei der Gesamtzahl der Credits unten in der Tabelle schreiben Sie 24-30.
Ein Hinweis zu Sprachkursen:
Im Mobilitätssemester kann ein Sprachkurs mit bis zu 3 Leistungspunkten (LP) in die 21-27 LP einfließen, die Sie während des Auslandssemesters erwerben sollen. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass an der Partnerhochschule für den Kurs ECTS-Credits vergeben worden sind, die auf dem transcript of records (= Kurs-/Notenbescheinigung der Partnerhochschule) oder auf einen separaten Zertifikat bescheinigt worden sind.
Beispiele: Vergibt die Partnerhochschule 2 ECTS-Credits für einen Sprachkurs, so können auch 2 LP für das Mobilitätssemester angerechnet werden. Vergibt die Partnerhochschule allerdings 4 oder mehr ECTS-Credits für Sprachkurse, so können dennoch maximal 3 LP für das Mobilitätssemester angerechnet werden. Der Sprachkurs soll darüber hinaus in der von allen Parteien unterzeichneten Lernvereinbarung aufgeführt sein.
Die Anrechnung eines Sprachkurses mit bis zu 3 LP ist auch dann möglich, wenn in Weimar oder während eines weiteren Auslandssemesters bereits Sprachkurse belegt worden sind.
Ein Hinweis zum Format von Learning Agreements:
Learning Agreements (Lernvereinbarungen) werden zwischen Ihnen, der Partnerhochschule und der Bauhaus-Universität Weimar teils in Form von PDFs (oder ähnlichen Dateitypen) ausgetauscht. Dies geschieht häufig per E-Mail, teils auch durch das Hochladen von PDFs auf bestimmte Portale von Partnerhochschulen. Neu ist im Erasmus-Raum die wachsende Nutzung von Portalen, über die sogenannte OLAs (Online Learning Agreements) ausgetauscht werden. Siehe dazu den Link Learning Agreement / Lernvereinbarung.
Unter dem genannten Link finden Sie auch eine PDF-Vorlage für ein Learning Agreement, falls Sie diese benötigen.
Das Mobilitätssemester ist ein Fachsemester
Da es sich bei dem Mobilitätssemester im Bachelor Architektur um einen verbindlichen Bestandteil Ihres Studiums handelt, können Sie für den Zeitraum kein Urlaubssemester beantragen. Es ist ein "normales" Fachsemester - und Sie müssen selbstverständlich immatrikuliert bleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Mobilitätssemester in Form eines Praktikums im In- oder Ausland absolvieren oder es in Form eines Austauschsemester an einer anderen Hochschule realisieren. Denken Sie während des Mobilitätssemesters auch an die fristgerechte Rückmeldung zum Semester, das auf Ihr Mobilitätssemester folgt.
Was eine mögliche Erstattung des ÖPNV-Anteils Ihres Semesterbeitrags für den Zeitraum Ihres Mobilitätssemesters anbetrifft, so erkundigen Sie sich bitte online im Campus.Office unter: www.uni-weimar.de/de/universitaet/service/informationen-fuer-studierende/
Präsentationen der Info-Veranstaltung
Weitere Informationen erhalten Sie beim International Counsellor der Fakultät: counsellor[at]archit.uni-weimar.de
Master-Studiengang Architektur
Während des Master-Studiums Architektur sind sowohl Auslandssemester an Hochschulen als auch Praktika im In- oder Ausland möglich.
Beides kann im Rahmen eines freiwilligen Urlaubssemesters stattfinden. Alternativ kann ein Auslandssemester auch als reguläres Fachsemester absolviert werden (siehe unten). Ein weiteres Semester als Urlaubssemester (für Praktikum oder Studium) kann beantragt werden, um beispielsweise ein ganzes Jahr im Ausland zu studieren.
Leistungspunkte (LP) können im Master-Studiengang Architektur nur für ein Teilstudium im Ausland, nicht aber für ein Praktikum vergeben werden.
Für ein freiwilliges Semester im Ausland ist bisher von Seiten der Fakultät Architektur und Urbanistik kein Mindestwert an zu erbringenden LP festgelegt worden. Die Partner- oder Gasthochschule kann ihrerseits jedoch eine bestimmte Zahl an pro Semester zu belegenden Leistungspunkten (LP) festlegen.
Im Master Architektur gibt es keine 3 LP zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthalts.
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen findet auf Antrag des/ der Studierenden nach Rückkehr aus dem Ausland statt. Der Antrag wird an den für den Master-Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet. Eine (digitale, postalische oder persönliche) Vorbereitung des Antrags mit der Ansprechperson für Auslandssemester im Master Architektur, Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl, wird empfohlen (Kontakt per E-Mail: counsellor[at]archit.uni-weimar.de).
Im Rahmen der Anerkennung werden 1:1-Zuordnungen einzelner Kurse aus dem Ausland zu Kursen (Fächern, Lehrgebieten) im Master-Studiengang Architektur vorgenommen. Dabei können nur Kurse angerechnet werden, die im Studienplan laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, die von den Lehrinhalten und vom Umfang her gleichwertig sind und die von der/ dem Studierenden nicht bereits absolviert worden sind.
Maximal 1 Entwurf, der an einer anderen Fakultät oder Hochschule erbracht worden ist, kann anerkannt werden; vorausgesetzt, dass nicht bereits an der Bauhaus-Universität Weimar ein Entwurf an einer anderen Fakultät belegt worden ist.
Credits und Noten
„Credits“ und Noten aus dem Auslandssemester werden nach allgemein gültigen Verfahren übertragen bzw. umgerechnet; eine nachträgliche Benotung findet nur statt, wenn an einer ausländischen Hochschule keine Noten vergeben werden, sondern Kurse lediglich als „bestanden“ bewertet werden. Im Ausland als „nicht-bestanden“ bewertete Kurse werden dabei ebenfalls als „nicht-bestanden“ bewertet, d.h. sie werden nicht nachträglich mit Credits versehen und auch nicht neu bzw. besser bewertet. Allerdings können Master Architektur-Studierende in ihrem Antrag auf Anerkennung wählen, welche der im Ausland belegten Kurse sie auf ihr Studium an der Bauhaus-Universität Weimar anrechnen lassen möchten.
Zur Anerkennung eines Entwurfs ist die Vorlage einer Äquivalenzbescheinigung erforderlich, die auf Anfrage des/ der Studierenden von einer Entwurfsprofessur der Fakultät Architektur und Urbanistik ausgestellt wird. Die Studierenden legen dazu der Professur die Entwurfsarbeiten vor, die sie an der Partnerhochschule angefertigt haben, inklusive der Bewertung, die sie dafür von der Partnerhochschule auf dem Transcript of Records erhalten haben. Je nach Professur und Situation kann dies auch digital, per Post oder in der Sprechstunde erfolgen. Die Studierenden können dazu eine Entwurfsprofessur ihre Wahl ansprechen bzw. kontaktieren. Die Professur ist nicht verpflichtet, die Bescheinigung zu erstellen; insbesondere thematisch zum Lehrgebiet einer Professur nicht passende Entwürfe können zur Begutachtung durch eine andere Professur zurückgegeben werden.
Folgende Formulare werden im Rahmen der Anerkennung benötigt:
a) der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland/ bei Studiengangswechsel (Die Studierenden sollten den Antrag im Kopfteil selbst ausfüllen und auch schon Eintragungen in der linken Hälfte der Tabelle machen. Die rechte Hälfte kann gemeinsam mit der Ansprechperson (Nicole Wichmann-Sperl) in der (digitalen) Sprechstunde ausgefüllt werden.)
b) das Transcript of Records der ausländischen Hochschule, also die Übersicht der während eines Auslandssemesters von einer/ einem Studierenden belegten Kurse inklusive Credits und Noten (Manche Gasthochschulen senden das Dokument an die Studierenden, andere senden es direkt an die Bauhaus-Universität Weimar bzw. an das International Office. Letzteres leitet eingegangene Leistungsübersichten an die Fakultät weiter.)
c) eine Beschreibung der im Ausland belegten Kurse, z.B. aus dem (Online-) Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule, aus der der Prüfungsausschuss erkennen kann, welche genauen Inhalte die an der Gasthochschule belegenden Kurse hatten. (Falls nötig, können Studierende eigene Erläuterungen und Arbeitsergebnisse dem Antrag hinzufügen. Insbesondere bei Kursbeschreibungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Studierende Übersetzungen dem Antrag beilegen. Dies können selbst erstellte Übersetzungen sein, auch solche, die den Inhalt von Lehrveranstaltungen in gekürzter Form zusammenfassen. In Zweifelsfällen können beglaubigte Übersetzungen bzw. Zusammenfassungen in deutscher Sprache verlangt werden. Tipp: Viele ausländische Hochschulen veröffentlichen das Vorlesungsverzeichnis in digitaler Form mehrsprachig, so dass Studierende nur die entsprechende Sprache im Menü auswählen müssen.)
d) Die Lernvereinbarung (learning agreement), falls ein solches vor Antritt des Auslandsaufenthalts gefordert war.
Falls Entwurfsleistungen anerkannt werden sollen, zusätzlich:
e) der Antrag auf Äquivalenzprüfung (Bitte Link einfügen) (in selbst ausgefüllter und unterschriebener Form)
f) die Bescheinigung zur Äquivalenzprüfung (in bereits von einer Entwurfsprofessur bestätigter Form. Bevor Studierende eine Professur konsultieren, sollten sie im oberen Teil des Formulars bereits ihre persönlichen Angaben eintragen.)
Der Antrag wird von den Studierenden an den für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur und Urbanistik gerichtet. Eine (digitale, postalische oder persönliche) Vorbereitung des Antrags mit der Ansprechperson für Auslandssemester im Master Architektur, Frau Dipl.-Ing. Nicole Wichmann-Sperl, wird empfohlen (Kontakt per E-Mail: counsellor [at]archit.uni-weimar.de)
Vertiefende Hinweise: Planung, Durchführung und Anrechnung von Auslandssemestern
Learning Agreement und Urlaubssemester
Im Master Architektur handelt es sich bei einem Auslandssemester um eine “freiwillige Mobilität”, das heißt, anders als im Bachelor Architektur an unserer Fakultät, gibt es kein verbindliches Mobilitätssemester. Daher können Studierende auch rein aus Interesse Kurse an einer ausländischen Hochschule belegen, ohne ihren Studienverlauf in Weimar dabei zu beachten. Nach Rückkehr nach Weimar könnten sie dann schauen, was sich auf Ihr Studium anrechnen lässt. Alternativ können Studierende bereits im Vorfeld anstreben, dass möglichst alle während des Auslandssemesters belegten Kurse auf ihr Studium in Weimar anrechenbar sind.
In beiden Fällen benötigen Studierende für ein Austauschsemester an einer der Partnerhochschulen aus dem Erasmus-Raum eine Lernvereinbarung („learning agreement“), da ein (gewisses) Interesse an der Anrechenbarkeit von im Ausland belegten Kursen angenommen wird, zumal häufig auch Fördermittel (Erasmus oder ähnliches) gezahlt werden. Studierende, die sich als sogenannte „free mover“ selbst einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule suchen, um dort ein oder zwei Semester als „non-degree-seeking student“ zu studieren, benötigen keine Lernvereinbarung; gleiches gilt für Studierende, die ein oder zwei Austauschsemester an einer Austauschhochschule der Fakultät Architektur und Urbanistik studieren, die nicht zum Erasmus-Raum gehört bzw. für die der Auslandsaufenthalt nicht über Erasmus-/DAAD-Mittel finanziell gefördert wird. Dennoch wird empfohlen, dass Studierende, die als „free mover“ oder über sogenannte „bilaterale Austauschverträge“ ihren Auslandsaufenthalt realisieren, vor Abreise eine Lernvereinbarung zumindest von der Heimathochschule unterzeichnen lassen, um die Anrechenbarkeit von den im Ausland belegten Kursen vorab klären zu lassen.
Da im Master Architektur die Höchststudiendauer begrenzt ist, empfiehlt es sich unter Umständen, für die Wahrnehmung eines freiwilligen Auslandssemesters ein Urlaubssemester zu beantragen. Die in einem Auslandssemester erworbenen Studienleistungen können dabei trotz Beurlaubung auf das Studium in Weimar angerechnet werden (vgl. Immatrikulationsordnung) – immer vorausgesetzt, die im Ausland belegten Kurse sind im Hinblick auf den Studiengang und den individuellen Studienverlauf anrechenbar (s.u.). Bevor Studierende im Campus.Office (online hier zu finden) ein Urlaubssemester beantragen, sollten sie allerdings selbst prüfen, ob ihr Auslandsaufenthalt durch Geldgeber (z.B. Bafög-Amt) finanziell gefördert wird, die es im Rahmen der Förderung zulassen, dass ein Urlaubssemester zu Zwecken des Auslandsstudiums in Anspruch genommen wird. Bei eventuell nötigen Anfragen bei Geldgebern können Studierende darauf verweisen, dass trotz Beurlaubung eine Anrechnung der im Auslandsteilstudium erworbenen Studienleistungen möglich ist, und zwar aufgrund der Regelungen in § 14 in der Immatrikulationsordnung der Bauhaus-Universität Weimar, die online hier zu finden ist.
Anrechnung von Studienleistungen aus Auslandssemestern
Im Master Architektur findet die Anrechnung von während eines Auslandsaufenthalts erbrachten Studienleistungen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts statt. Grundsätzlich stellen Studierende dazu einen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur und Urbanistik. Es handelt sich also immer um Einzelfallentscheidungen. Dennoch hat die weiter oben bereits erwähnte Lernvereinbarung eine wichtige Funktion: Denn das Learning Agreement dient der Vorab-Klärung der prinzipiellen Anrechenbarkeit von an Gasthochschulen belegten Kursen.
Grundsätzlich können bei der Anrechnung nur Kurse berücksichtigt werden, die Studierenden zum Abschluss des Studiums bzw. zur Zulassung zur Master-Prüfung noch fehlen. Wenn Studierende beispielsweise bereits alle Projektmodule, die für den Master-Studiengang vorgesehen sind, absolviert haben, können keine weiteren Entwurfsleistungen aus dem Ausland für das Studium an Fakultät eingebracht werden. Gleiches gilt z.B., wenn Studierende im Wahlmodul-Bereich bereits alle 6 möglichen Leistungspunkte erhalten haben.
Sofern Studierende Auflagen haben, können sie diese auch durch im Auslandssemester erfolgreich belegte Kurse erfüllen. Auflagen für das Master-Studium kann es geben, falls Studierende ihren Bachelor in Architektur nicht in Weimar gemacht haben. Diese Auflagen sollten den Studierenden bekannt sein.
Die für ein Projektmodul nötige Zahl an Leistungspunkten (18 LP) kann durch Zusammenfügung eines an der Gasthochschule belegten Entwurfskurses mit ein oder zwei weiteren, thematisch zum Entwurf passenden Lehrveranstaltungen erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, können entwurfsbegleitende Lehrveranstaltungen durch die Wahl geeigneter Seminare oder Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich nachgeholt werden.
Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester können Master Architektur-Studierende selbst wählen, für welche der von ihnen an der Gasthochschule erfolgreich belegten Kurse sie eine Anerkennung beantragen möchten. Ein „Tausch“ von Kursen, also von an der Fakultät Architektur und Urbanistik bereits abgeschlossenen Kursen gegen Kurse aus dem Auslandssemester, ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die entsprechenden Noten im Auslandssemester besser waren.
Anrechnung von Sprachkursen
Sprachkurse können mit maximal 3 LP im Wahlmodulbereich angerechnet werden (nicht im Wahlpflicht-Bereich). Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Studierende nicht bereits durch das Studium in Weimar die maximale Zahl an Leistungspunkten erworben worden ist, die für den Wahlmodulbereich vorgesehen ist (siehe Prüfungsordnung). Voraussetzung für die Anrechnung ist ferner, dass an der Partnerhochschule für den Kurs mindestens 3 ECTS-Credits vergeben worden sind, die auf dem transcript of records (= Kurs-/ Notenbescheinigung der Partnerhochschule) oder auf einem separaten Zertifikat bescheinigt worden sind. Die Anrechnung eines Sprachkurses ist auch dann möglich, wenn Studierende in Weimar bereits einen Sprachkurs belegt haben, der für ihr Studium angerechnet worden ist.
Präsentationen der Info-Veranstaltung
Weitere Informationen sowie die Unterschrift auf dem Learning Agreement Informationen erhalten Sie von Dipl.-Ing. Frau Wichmann-Sperl:counsellor[at]archit.uni-weimar.de
Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Bachelor-Studiengang Urbanistik finden Sie hier.
Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Master-Studiengang Urbanistik finden Sie hier.
Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Master-Studiengang MediaArchitecture finden Sie hier.
Experiences and internships abroad are taking place during the 3rd semester in the so-called Guided Research Project.
You can find more information about the master program itself here:
Informationen über Auslandsaufenthalte und Praktika im Master-Studiengang Integrated Urban Development and Design finden Sie für das Studienprogramm Reflective Urban Practice sowie Advanced Urbanism.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv