Sprachkurse
Sprachen können in allen Studiengängen zur Anrechnung kommen.
Studiengang Bachelor Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen kann genau eine Sprache mit 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Unter dem Wahlpflichtmodul Soft Skills können mehrere Kurs mit je 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
Studiengang Master Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen können 2 Sprachkurse mit 3 oder 6 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Sprachkurse können als Wahlmodule eingebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Prüfungsergebnisse der Sprachen werden nicht automatisch an das Prüfungsamt gemeldet.
Für die Anrechnung von Sprachkursen ist im jeweils zuständigem Prüfungsamt die entsprechende Teilnahmebestätigung abzugeben. Diese finden Sie auf Stud-IP.
Äquivalenzprüfung
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer der zahlreichen Partnerhochschulen erbracht wurden, können gemäß der Äquivalenzvereinbarungen der HRK (HochschulRektorenKonferenz) anerkannt werden. Beachten Sie außerdem die Regelungen der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Folgende Dokumente müssen vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden:
Achtung!!! Die Angaben auf dem Learning Agreement und dem Transcript of Records müssen identisch sein. Änderungen, die sich im Laufe des Studienaufenthaltes ergeben, müssen ebenfalls von den verantwortlichen Mitarbeitern der Heimat- und Partnerhochschule unterschrieben werden.
Studiengang Architektur - Bachelor und Master
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Reichen Sie hierzu das Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland / bei Studiengangswechsel" mit entsprechenden Belegen beim Prüfungsamt ein.
Für die Anerkennung von Kern- bzw. Projekt-Modulen ist in jedem Fall eine Äquivalenzprüfung an der jeweiligen Professur durchzuführen.
Die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Ist eine Beurteilung nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss eine Äquivalenzprüfung durch die jeweilige Professur einfordern.
Eine Anerkennung von Wahlmodulen (gilt nur für Master) kann in jedem Fall erfolgen.
Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Äquivalenzprüfung finden Sie hier.
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