Die Master-Arbeit ist die Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungszeit (siehe § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung) ein Problem aus der Urbanistik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die wichtigsten Informationen über das Verfassen der Masterarbeit sind in einem Leitfaden zusammengefasst.
Beantragung der Zulassung zur Masterarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann entweder bis zum 10. Oktober oder 10. April eines laufenden Jahres an den Prüfungsausschuss Urbanistik, gestellt werden. (Posteingang oder persönliche Abgabe im Prüfungssekretariat Master Urbanistik, Bauhausstr. 9c (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 8, 99423 Weimar).
Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit müssen alle Studienleistungen erbracht sein, ansonsten kann keine Zulassung erteilt werden. Lediglich die Leistungen des "Masterarbeit-Begleitmoduls" stellen eine Ausnahme dar, da sie parallel zur Masterarbeit absolviert werden. Der Nachweis über alle erbrachten Studienleistungen ist durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Leistungskontrollbogens zu erbringen.
Zulassung zur Masterarbeit
Die Zulassung zur Masterarbeit und die Ausgabe des Masterarbeitsthemas erfolgen bei Wahrung der o. g. Antragsfrist und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch persönliche Abholung im Prüfungssekretariat. Die Entgegennahme ist mit Unterschrift zu bestätigen.*
Bearbeitung und Abgabe der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt laut Prüfungsordnung 14 Wochen ab Zulassung zur Masterarbeit.
Während dieser Zeit sind die Leistungen des Masterarbeit-Begleitmoduls erfolgreich zu absolvieren. Dies erfordert z. B. eine eigene Präsentation sowie die Anwesenheit während des gesamten Masterkolloquiums. Die erfolgreiche Teilnahme ist vor Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen.
Die Masterarbeit ist in dreifacher Ausführung zuzüglich einer digitalen Kopie (per E-Mail) fristgerecht im Prüfungssekretariat abzugeben. Bei postalischer Zustellung gilt das Datum des Poststempels. Die Bewertung der schriftlichen Leistung der Masterarbeit erfolgt innerhalb eines Monats nach deren Abgabe, die mündliche Prüfung soll zeitnah geschehen und erfolgt in Absprache mit den Prüfern.
* Für Anträge, die außerhalb des Ablaufplans eingereicht werden, gilt dieser Ablaufplan nicht. Bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit außerhalb der o.g. Antragsfrist erfolgt eine Zulassung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang.
Den Antrag auf Zulassung zur Masterthesis können Sie hier herunterladen.
Die Leistungskontrollbögen finden Sie hier: Master Urbanistik 2 Semester; Master Urbanistik 4 Semester
Antrag auf Drittprüfer
Sollte der Zweitgutachter der Masterarbeit nicht persönlich an der Masterverteidigung teilnehmen können, so muss ein Drittprüfer hinzugezogen werden. Das kann ein Professor oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bauhaus-Universität sein.
Vorschlag des dritten Prüfers in der Masterprüfung
Eidesstattliche Erklärung
Jedem Ausdruck der Masterarbeit muss eine "Eidesstattliche Versicherung" beigefügt werden welche besagt, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Diese Versicherung muss bei Abgabe der Masterarbeiten im Prüfungssekretariat unterschrieben werden. Beispiele für eine solche Erklärung finden Sie hier:
Eidesstattliche Versicherung Einzelarbeit
Eidesstattliche Versicherung Gruppenarbeit
Sie können aber auch Ihre eigene Erklärung verfassen.
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