Sie studieren grenzüberschreitend und in der unmittelbaren Nachbarschaft zu den Diskurskulturen der Kunst, Gestaltung und Planung. Im Bachelor-Studiengang Architektur vermitteln renommierte Professorinnen und Professoren analytische, kreative und konstruktive Aspekte der Architektur. Das grundlagenorientierte Bachelor-Studium beinhaltet Lehrveranstaltungen zu theoretischen und angewandten Themen der Architektur, die Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich des Darstellens und Gestaltens, der Konstruktion und Technik, der Theorie und Geschichte der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur vermitteln.
Eine Besonderheit des komplexen Studiums der Architektur in Weimar ist die ausgeprägte Entwurfsorientierung: Reale Aufgabenstellungen und interdisziplinäre Experimente bilden die Grundlage für anspruchsvolle und innovative Ideen, die Sie mit Hilfe enger Betreuung von Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeiten. Die Arbeit an forschungsnahen Themen innerhalb der Entwürfe bereitet Sie gleichzeitig auch auf wissenschafts- und forschungsorientierte Master-Studiengänge vor.
Die Regelstudienzeit für den grundständigen Bachelor-Studiengang Architektur beträgt sechs Fachsemester. Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Architektur geregelt.
Der Bachelor-Studiengang Architektur ist in drei aufeinander aufbauende Studienjahre unterteilt. Nach dem zweiwöchigen Einführungskurs im ersten Fachsemester durchlaufen alle Studierenden ein Curriculum, welches in jedem Studienjahr eine spezifische thematische Widmung erhält. Dieses spiegelt sich hauptsächlich in den Inhalten der Semesterprojekte wider.
_ Das erste Studienjahr vermittelt die Grundlagen des Darstellens und Gestaltens und die Grundlagen des Entwerfens. In den begleitenden Lehrveranstaltungen wird das theoretische Basiswissen für die folgenden beiden Studienjahre vermittelt.
_ Im zweiten Studienjahr bilden der konstruktive Entwurf sowie das städtebauliche Entwerfen den Schwerpunkt.
_ Im dritten Studienjahr ist ein Auslandssemester (so genanntes Mobilitätssemester) an einer Partnerhochschule oder ein Praktikum im In- oder Ausland vorgesehen. Ihr letztes Semesterprojekt können Sie frei nach Ihren Interessen aus dem gesamten Angebot aller Professuren wählen.
In der Abschlussarbeit (Thesis) bearbeiten Sie selbstständig ein Projekt, das aus einem Entwurf oder der theoretisch-wissenschaftlichen Bearbeitung eines Themas bestehen kann.
Nach Anfertigung und Verteidigung der Bachelorarbeit verleiht die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad »Bachelor of Science« (B. Sc.).
Zum Studienverlaufsplan Bachelor Architektur
Alle Interessierten müssen sich in diesem Verfahren auf einen Studienplatz bewerben, auch wenn sie von einer anderen Hochschule an die Bauhaus-Universität Weimar wechseln möchten. Erst nach einer Studienplatzzusage unserseits wird geprüft, ob und welche Leistungen angerechnet werden können.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Architektur ist neben der Allgemeinen Hochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse der Nachweis ausbaufähiger, fachspezifischer Eignung im Zusammenhang mit einem hochschulinternen zweistufigen sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringen. Darin werden neben der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch Ihre kreativen Fähigkeiten, das konstruktive Verständnis, Ihre zeichnerischen Fähigkeiten sowie Ihr räumliches Vorstellungsvermögen kurz: Ihre persönliche fachspezifische Studienqualifikation bewertet.
Ein architekturrelevantes Vorpraktikum von bis zu 12 Wochen wird empfohlen und im Rahmen der Eignungsfeststellung positiv berücksichtigt.
Bewerbungen sind jeweils nur zum Winter-Semester möglich.
Studienbeginn
Der Studienbeginn im Bachelor Architektur erfolgt jährlich zum Winter-Semester.
Einzureichende Unterlagen
Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind.
Alle Unterlagen (inkl. erster Hausaufgabe) müssen bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein im Portal.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter studienberatung[at]archit.uni-weimar.de oder student-assistance@uni-weimar.de.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur
-Bachelor Architektur-
D-99421 Weimar (Germany)
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am nächsten Eignungsfeststellungsverfahren endet am 15. Juli d.J., d. h. die Unterlagen müssen bis zum 15. Juli, 23:59 Uhr, online im Bewerbungsportal hochgeladen sein.
Gegenstand des zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahrens ist neben der Allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der fachspezifischen Eignung. Die fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 60 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Wurden mehr als 35 Punkte in der ersten Stufe erzielt, so werden diese Bewerber*innen zur Teilnahme an der zweiten Stufe eingeladen.
Erste Stufe
Die erste Stufe der Eignungsfeststellung erfolgt nur bei vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Bewertet werden:
Zweite Stufe
Die zweite Stufe findet vor Ort in Weimar statt. Dafür ist das persönliche Erscheinen notwendig. Bei erfolgreichem Abschluss der ersten Stufe werden die Einladungen zur zweiten Stufe zeitnah per E-Mail verschickt. Diese findet am 30. Juli 2024 vor Ort in Weimar statt.
Bewertet werden:
Test zu zeichnerischen Fähigkeiten und zum räumlichen Vorstellungsvermögen zu 15 % (die Aufgabenstellung wird vor Ort ausgegeben), ein Gespräch zum Berufsbild und zur persönlichen Berufsqualifikation zu 10 %.
Für Sonder- und Härtefälle gibt es eine zweite schriftliche Testaufgabe. Diese wird per E-Mail zugesendet.
Bewerber*innen, welche ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und aufgrund von Visa-Problemen nicht anreisen können, können Testaufgaben zugeschickt bekommen, die in einer bestimmten Frist zu bearbeiten sind.
Details hierzu finden Sie in der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung des Studiengangs. (Barrierefreies Dokument)
Die Immatrikulation im Studiengang Architektur kann erst erfolgen, wenn das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden im Anschluss an die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verschickt. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
Wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an das Studierendenbüro:
Anschrift:
Bauhaus-Universität Weimar
Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar
Immatrikulationsfrist
Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 30. September. Nach erfolgter Immatrikulation schickt Ihnen das Studierendenbüro die Studienunterlagen zu.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Auf dem Weg zum Studienabschluss Bachelor of Science werden Sie architektonische Entwürfe, Konzepte und Studien erstellen. Durch praktisches Arbeiten im Arbeits- und Umfeld von Architekturbüros erhalten Sie einen sehr guten Einblick in die Verantwortlichkeiten der Architektinnen und Architekten gegenüber der Umwelt, der Gesellschaft, der Historie und dem Auftraggeber. Auch lernen Sie während des Studiums, Ihr Basiswissen gezielt in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit, der Gesellschaftswissenschaften und der Kunst anzuwenden.
Wenn Sie direkt im Anschluss Interesse an einer vertiefenden wissenschaftlichen Ausbildung haben, können Sie als ideale Fortsetzung ein berufsqualifizierendes und weiterführendes Master-Studium – zum Beispiel die Master-Studiengänge Architektur oder MediaArchitecture – aufnehmen.
Gemäß der Vorgaben der Landesarchitektenkammern qualifiziert Sie erst der Masterabschluss* im selben Fach zusammen mit einer berufspraktischen Erfahrung (in der Regel zwei Jahre) zur Eintragung in die Architektenliste und zur Führung der Berufsbezeichnung »Architektin« oder »Architekt«.
* Nach derzeitigem Informationsstand muss für die internationale Anerkennung des Architekturabschlusses außerhalb der Europäischen Union seitens der Unesco/ UIA (Union Internationale d’Ârchitects), ein 10-semestriges Theoriestudium (inkl. Auslandsteilstudium) nachgewiesen werden ohne Unterbrechung durch ein Praxissemester. Die Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union ist gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie auch mit einem 9-semestrigen Vollzeitstudium plus ein Praxissemester möglich.
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