Alle Interessierten müssen sich in diesem Verfahren um einen Studienplatz bewerben, auch wenn sie von einer anderen Hochschule an die Bauhaus-Universität Weimar wechseln möchten. Erst nach einer Studienplatzzusage unserseits wird geprüft, ob und welche Leistungen anerkannt werden können.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Architektur ist neben der Allgemeinen Hochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse der Nachweis einer fachspezifischen Eignung durch ein hochschulinternes zweistufiges Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringen. Darin werden neben der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch Ihre zeichnerischen und kreativen Fähigkeiten, Ihr konstruktives Verständnis sowie Ihr räumliches Vorstellungsvermögen - kurz Ihre persönliche fachspezifische Studienqualifikation bewertet.
Ein architekturrelevantes Vorpraktikum von bis zu 12 Wochen wird empfohlen und im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens positiv berücksichtigt.
Bewerbungen sind jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Studienbeginn
Der Studienbeginn im Bachelor Architektur erfolgt jährlich zum Wintersemester.
Einzureichende Unterlagen
Alle Unterlagen (inkl. Lösung des Tests) sind ausschließlich digital über das Bauhaus.CampusPortal einzureichen. DAS BAUHAUS.CAMPUSPORTAL IST FÜR BEWERBUNGEN GEPLANT AB 01. JUNI 2025 GEÖFFNET.
Eine Bewerbung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren endet am 15. Juli des Jahres. Alle Unterlagen müssen also bis zum 15. Juli, 23:59 Uhr, online im Bauhaus.CampusPortal hochgeladen sein.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischen oder chronischen Erkrankungen bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität. Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung Architektur. Dafür vereinbaren Sie bitte ein Termin über studienberatung[at]archit.uni-weimar.de.
Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird schriftlich gestellt und ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur und Urbanistik
-Bewerbungsverfahren Bachelor Architektur-
99421 Weimar
DEUTSCHLAND (Zusatz nur bei Sendungen aus dem Ausland notwendig)
Gegenstand des zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahrens ist neben der Allgemeinen Hochschulreife der Nachweis Ihrer fachspezifischen Eignung. Die fachspezifischen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine Gesamtpunktzahl von 70 der insgesamt 100 möglichen Punkte erreicht worden ist. Wurden in der ersten Stufe mehr als 55 Punkte erzielt, erfolgt in der Regel eine Einladung zur Teilnahme an der zweiten Stufe.
Erste Stufe
Die Teilnahme an der ersten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens erfolgt nur bei vollständig und fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Bewertet werden:
Zweite Stufe
Die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens findet vor Ort in Weimar statt. Dafür ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei erfolgreichem Abschluss der ersten Stufe werden die Einladungen zur zweiten Stufe zeitnah per E-Mail verschickt. Diese findet voraussichtlich in der letzten Juliwoche 2025 vor Ort in Weimar statt.
Bewertet werden:
Für Sonder- und Härtefälle kann eine schriftliche Testaufgabe gestellt werden, die in einer bestimmten Frist zu bearbeiten ist und per E-Mail zugeschickt wird. Dies gilt auch für Bewerber*innen, deren Wohnsitz nicht in Deutschland ist und die aufgrund von Visa-Problemen nicht anreisen können. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an bewerbung_BSC[at]archit.uni-weimar.de .
Details zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie in der Eignungsfeststellungsverfahrensordnung des Studiengangs.
Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Architektur kann erst erfolgen, wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben. Die Eignungsbescheide werden in der Regel im Anschluss an die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verschickt. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
Für die Immatrikulation sind folgende Unterlagen notwendig:
Diese Unterlagen reichen Sie digital über das Bauhaus.CampusPortal ein.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Detaillierte Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den Webseiten des Studierendenbüros.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
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Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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