Sie interessieren sich für die Schnittstellen zwischen räumlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen? Sie fragen sich, wie sich der Schutz von Landschaften mit der ökonomischen Entwicklung eines Landes verbinden lässt? Oder suchen Sie Antworten auf soziale wie umweltorientierte Fragen nach der Lebensqualität in Städten in Europa und weltweit? Sie sind bereit, sich auf andere, z.B. technische, entwerferische und politische Fachwelten einzulassen? Sie wollen interdisziplinär arbeiten und zwischen widerstrebenden Interessen vermitteln, ohne aus den Augen zu verlieren, was für die Stadt, den ländlichen Raum und die Gesellschaft vertretbar oder sogar unerlässlich ist? Dann kommen Sie nach Weimar.
Einen Kernaspekt der Ausbildung im Studiengang Urbanistik bildet die intensive Betreuung durch Professuren der Bereiche Stadtplanung, Raumplanung und Raumforschung, Denkmalpflege und Baugeschichte, Sozialwissenschaftliche Stadtforschung und auch Architektur sowie Städtebau. Somit nutzen wir die Nachbarschaft zu der renommierten Architekturausbildung an unserer Fakultät, um den künftigen Urbanist*innen einen soliden Zugang zur Beurteilung baulich-räumlicher Strukturen sowie ein geschultes Verständnis gestalterischer Fragen zu vermitteln. Die beiden Bachelorstudiengänge Architektur und Urbanistik sind aufeinander abgestimmt, wodurch eine Zusammenarbeit zwischen den Studierenden der Architektur und der Urbanistik gleicher Jahrgänge ermöglicht wird. Diese ist im Bachelorstudiengang Urbanistik in den Fächern Städtebau-Entwurf, -Geschichte, Denkmalpflege, Stadtsoziologie, Landschafts- und Freiraumplanung, Architekturgeschichte und -theorie sowie in gestalterischen Fächern verankert.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal des Bachelorstudiengangs Urbanistik ist sein universitärer Charakter, der an die Forschung als ein wesentliches Qualifikationsmerkmal heranführt. Dieser wissenschaftliche Charakter des Studiums stellt die besten Voraussetzungen für eine anspruchsvolle spätere Stellung auch in der praktischen Arbeit dar. Seine Fortsetzung kann er in einer qualifizierten Beschäftigung im Berufsfeld, im konsekutiven Masterstudiengang Urbanistik, in postgradualen Masterstudiengängen und in einem unserer Ph.D.-Programme finden.
Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Urbanistik geregelt.
Ziel des Studiums ist der Erwerb von grundlegenden planerischen Qualifikationen. In der projektorientierten Ausbildung erhalten die gesellschafts- und planungswissenschaftlichen Fächer sowie die baulich-räumlichen entsprechend dem Profil des Stadtplaners ein starkes Gewicht. Neben dem Planungsprojekt werden in begleitenden Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen gesellschaftswissenschaftliche, entwerferische oder planungspolitische Grundlagen vermittelt.
Der Studiengang basiert auf fünf Säulen:
1. eine herausragende curriculare Stellung der planungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Inhalte
2. eine starke Gewichtung der Entwicklung eines stadtmorphologischen analytischen und gestalterischen Verständnisses sowie entwerferischer Fähigkeiten im Curriculum, die an den städtebaulichen Entwurf und die Arbeitsweise der Architekten heranführen
3. eine herausragende Internationalität; Auslandsaufenthalt als obligatorischer Bestandteil des Studiums für alle Bildungsinländer
4. die achtsemestrige Studiendauer, die einen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss ermöglicht, der von der Architektenkammer anerkannt wird, um nach der erforderlichen Berufspraxis als Stadtplaner bzw. Stadtplanerin eingetragen zu werden
5. eine persönliche Studienatmosphäre
Die Ausbildung entspricht der notwendigen Breite des Planungsberufes. Für diese anspruchsvolle Qualifikation sind acht Semester notwendig. Die Kernfächer führen die Studierenden an die Dimensionen gesellschaftlichen Handelns heran, die für die Ausübung des Berufs und für die einschlägige wissenschaftliche Forschung unentbehrlich sind:
_ Stadtplanung sowie überlokale Planung bis hin zur Raumordnung
_ Theorie und Geschichte der Stadt, der räumlichen Planung und der Planungspolitik
_ Städtebau, Wohnungswesen sowie städtebauliche Denkmalpflege
_ Stadtforschung, Raumforschung und Stadtsoziologie
_ Ökonomische und stadttechnische Grundlagen der räumlichen Planung
_ Freiraumplanung und öffentlicher Raum
_ Recht, Planung für unterschiedliche soziale Gruppen
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Im 5. oder 6. Semester ist ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule, im 6. Semester ggf. ein Praktikum im Ausland vorgesehen. Darüber hinaus ist bis zur Anmeldung zur Abschlussarbeit ein 10-wöchiges berufsbezogenes Praktikum in Deutschland zu absolvieren.
Jeder Studierende soll sich während seines Praktikums in Deutschland intensiv mit der deutschen Planungskultur auseinandersetzen und in eigenständigen Projekten das Gelernte anwenden. Wir empfehlen Praktikumsstellen in Institutionen der Stadt- und Landesplanung oder artverwandter Dienststellen sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich, etwa in privaten Planungsbüros, Nichtregierungs- oder Forschungsinstitutionen.
Nach Anfertigung und Verteidigung der Abschlussarbeit verleiht die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad »Bachelor of Science« (B. Sc.).
Bewerbung zur Eignungsfeststellung
Wenn Sie Interesse an grundlegenden Fragestellungen und am Erwerb von Kenntnissen zur öffentlichen Steuerung der Stadtentwicklung, an der Entwicklung neuer Formate und sinnvoller, wie innovativer Instrumente der Stadt- und Raumplanung haben, dann erfüllen Sie beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bachelor- Studium bei uns.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Bachelor-Studiengang Urbanistik ist neben der Allgemeinen Hochschulreife die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung. Die Teilnahme am Eignungsverfahren setzte eine Online-Bewerbung voraus.
So können Sie sich Bewerben:
Vorgehen:
1. Bitte füllen Sie das Interview und Online-Bewerbungsformular aus.
2. Bitte laden Sie dann die im Programm nötigen Unterlagen hoch:
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind. Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach dem „Absenden“ im Online Portal geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Einladung zum Eignungsgespräch über das Onlineportal versandt. Je nach Bewerbungseingang, kann die Einladung sehr kurzfristig erfolgen, daher ist eine rechtzeitige Bewerbung sinnvoll.
Für die Teilnahme am Test und dem Gespräch ist persönliches Erscheinen an der Fakultät Architektur und Urbanistik Voraussetzung.
Bewerbungsbeginn
Das Portal ist ab 02.05.2024 geöffnet.
Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli des Jahres
Ausstehende Leistungsnachweise sind kein Hinderungsgrund für die Bewerbung
Eignungsgespräche
Die Eignungsfeststellungsgespräche für den Bachelor Urbanistik finden vom 11.07.2024 bis 19.07.2024, im Institut für Europäische Urbanistik, statt.
Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Urbanistik kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Die Eignungsbescheide sind insgesamt für 2 akademische Jahre gültig: für das Studienjahr Ihrer Bewerbung und für das darauf folgende Studienjahr.
Studienbeginn
nur zum jeweiligen Wintersemester.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Fakultät Architektur und Urbanistik
Institut für Europäische Urbanistik
D-99421 Weimar (Germany)
Der Bachelor-Studiengang qualifiziert seine Absolvent*innen, in Städten, Landesregierungen oder Forschungsinstitutionen als Experten für die räumliche Dimension der Entwicklung zu arbeiten. Die öffentliche Stadtplanung war vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine wesentliche Bedingung für die enorme Erhöhung des Lebensstandards und der Lebensqualität in vielen Ländern und stellt heute neue Anforderungen an die Analyse und Steuerung räumlicher Umwälzungen. Damit verändern sich kontinuierlich das berufspraktische Arbeitsfeld und die Forschungsaufgaben.
Absolvent*innen der Urbanistik nehmen oft Arbeitsplätze als Stadtplaner in der öffentlichen Verwaltung, wie Stadtplanungsämtern und Ämtern auf Regierungsebene ein. Sie sind aber auch in freiberuflichen Planungsbüros beschäftigt, in privaten Unternehmen, gesellschaftlichen Organisationen und in der Politikberatung. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Forschung, sei es in Verbindung mit der Lehre in der universitären Laufbahn oder in Forschungsinstitutionen. Auch internationale Organisationen fragen immer stärker nach Fachleuten mit urbanistischem Profil.
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