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  1. Architektur und Urbanistik
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  3. Bachelorstudiengänge
  4. Bachelor Urbanistik (B.Sc.)
  5. Bewerbung
Kontakt und Infos
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Bewerbung

Bewerbung zur Eignungsfeststellung

Wenn Sie Interesse an grundlegenden Fragestellungen und am Erwerb von Kenntnissen zur öffentlichen Steuerung der Stadtentwicklung, an der Entwicklung neuer Formate und sinnvoller, wie innovativer Instrumente der Stadt- und Raumplanung haben, dann erfüllen Sie beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bachelor- Studium bei uns.

Voraussetzungen
Voraussetzung für den Bachelor-Studiengang Urbanistik ist neben der Allgemeinen Hochschulreife die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung. Die Teilnahme am Eignungsverfahren setzte eine Online-Bewerbung voraus.

So können Sie sich Bewerben:

Vorgehen:
1. Bitte füllen Sie das Interview und   Online-Bewerbungsformular  aus.
2. Bitte laden Sie dann die im Programm nötigen Unterlagen hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben, max. 1 A4-Seite mit Angaben zum Studien- und Berufswunsch
  • (übersetzte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, Eine beglaubigte Kopie ist erst in einem nächsten Schritt im Campus Office einzureichen.
  • Angaben zur Ausbildung, ggf. zu speziellen Vorbereitungen auf das Studium (Auflistung, ggf. mit Nachweisen; keine Zeichenmappen)
  • für ausländische Bewerber*innen: Nachweis der Sprachvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland (mind. DSH-2)

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind. Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.

Die Bewerbungsunterlagen werden nach dem „Absenden“ im Online Portal geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Einladung zum Eignungsgespräch über das Onlineportal versandt. Je nach Bewerbungseingang, kann die Einladung sehr kurzfristig erfolgen, daher ist eine rechtzeitige Bewerbung sinnvoll.

Für die Teilnahme am Test und dem Gespräch ist persönliches Erscheinen an der Fakultät Architektur und Urbanistik Voraussetzung.

Bewerbungsbeginn
Sie können sich ab 1. Juni 2025 über das Onlineportal bewerben. Das Eignungsfeststellungsverfahren finden im Zeitraum vom 11. Juli - 18. Juli 2025 statt. Die Teilnahme setzt eine persönliche Einladung voraus.

Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli des Jahres
Ausstehende Leistungsnachweise sind kein Hinderungsgrund für die Bewerbung

Eignungsgespräche
Die Eignungsfeststellungsgespräche für den Bachelor Urbanistik im Institut für Europäische Urbanistik, statt. Termin wird noch bekannt gegeben.

Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Urbanistik kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.

Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Die Eignungsbescheide sind insgesamt für 2 akademische Jahre gültig: für das Studienjahr Ihrer Bewerbung und für das darauf folgende Studienjahr.

Studienbeginn
nur zum jeweiligen Wintersemester.

Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.

Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.

Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:

Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Fakultät Architektur und Urbanistik
Institut für Europäische Urbanistik
D-99421 Weimar (Germany)

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  • Berufsperspektiven

Fragen zum Studium?

Fakultät Architektur und Urbanistik
Fachstudienberatung Bachelor und Master Urbanistik
Dipl.-Ing. Caroline Kauert

Belvederer Allee 5
99423 Weimar

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 26 07
E-Mail: studienberatung.urbanistik[at]archit.uni-weimar.de

Derzeit können leider keine persönlichen Sprechzeiten angeboten werden. 
Richten Sie Ihre Anfragen bitte per E-Mail oder telefonisch an Ihre Ansprechpartner*innen. 

Sprechzeiten:
_ in der Vorlesungszeit: Mi 10:00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
_ außerhalb der Vorlesungszeit: nach Vereinbarung

Fragen zur Bewerbung?

Susan Schür
Institut für Europäische Urbanistik
Belvederer Allee 5, Raum 003
99423 Weimar

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 26 43
Fax: +49 (0) 3643 58 2642

E-Mail: susan.schuer@uni-weimar.de

Hilfestellung für Bewerber*innen

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen (Korrekturlesen Motivationsschreiben etc.)

Mailadresse deutsch und englisch: studyguides[at]uni-weimar.de 

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