Mit dem erfolgreichen Abschluss in diesem Fach erreichen Sie die zweite berufsqualifizierende Stufe zur Tätigkeit im Berufsfeld der Architektinnen und Architekten. Dies eröffnet Ihnen den Weg zu einer freiberuflichen, verantwortlichen Tätigkeit. Mit dem Masterabschluss Architektur der Bauhaus-Universität Weimar können Sie sich europaweit als Architekt niederlassen (weitere Informationen siehe Notifizierung). Neben der forschungsorientierten fachlichen Ausbildung werden im Rahmen der Entwurfsarbeit auch Kommunikations- und Präsentationswerkzeuge vermittelt, um Sie optimal auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Die sehr komplexe und vielfältige Ausbildung im konsekutiven Master-Studiengang Architektur ermöglicht Ihnen zudem die Aufnahme weiterführender und vertiefender Studien sowie die wissenschaftliche Qualifikation, wie Promotion und Ph.D.
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang Architektur beträgt vier Semester. Die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind im Studienablaufplan sowie im Leistungskatalog der Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Architektur geregelt.
Das Studium umfasst neben Entwürfen, Vorlesungen und Fachseminaren die abschließende Master-Thesis und gliedert sich in zwei Modulkomplexe:
a) Die entwurfs- und projektorientierte Ausbildung erfolgt zu 70 Prozent in den Projektmodulen, die sich aus einem aktuellen Entwurfsthema sowie entwurfsbezogenen Begleitveranstaltungen zusammensetzen. Pro Semester muss ein Projekt-Modul und im 4. Fachsemester das abschließende Master-Modul (Masterthesis) belegt werden.
b) Der zweite Modulkomplex besteht aus Lehrveranstaltungen, in denen vertiefendes theoretisches, historisches, technisches, konstruktives und gestalterisches Wissen vermittelt wird. Dieser Modulkomplex unterteilt sich in einen Pflicht-, einen Wahlpflicht- und Wahlbereich, in welchen Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltung zur Auswahl stehen.
Die Projekt-Module (Entwurf plus Begleitveranstaltungen) werden in jedem Semester als Gemeinschaftsprojekt verschiedener Professuren angeboten. Damit wird die Betrachtung einer komplexen Aufgabenstellung unter verschiedenen Fachaspekten ermöglicht. Eine intensive Betreuung ist durch alle beteiligten Professuren gewährleistet. Zu Beginn des Semesters werden die verschiedenen Projekt-Module und ihre Begleitveranstaltungen von den Professuren einzeln vorgestellt. Wahlpflichtmodule bauen teilweise aufeinander auf und bieten inhaltliche Vertiefungen sowie themenbezogene Wissensvermittlung. Im Bereich der Wahlmodule können Lehrveranstaltungen über Fakultäts- und Universitätsgrenzen hinaus gewählt werden.
Als Vertiefungsrichtung im Master Architektur kann seit dem Winter-Semester 2012/13 archineering gewählt werden. archineering begreift Bauingenieurwesen als eine essentielle Dimension der architektonischen Komposition und versteht Konstruktion als eine reiche Quelle für Design-Themen.
Auslandsaufenthalte sind ausdrücklich erwünscht und im zweiten beziehungsweise dritten Fachsemester möglich. In jedem Studienjahr werden zahlreiche Austauschplätze an namhaften europäischen und internationalen Hochschulen angeboten. Im Ausland erbrachte Leistungen werden gemäß der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt. Dabei ist zu beachten, dass für die Anerkennung der Kammerfähigkeit im nichteuropäischen Ausland zehn Semester Theoriestudium Pflicht sind. Wenn während dieser Studienzeit Praktika erbracht werden, ist im Vorfeld abzuklären, ob diese gemäß des Abkommens der Union Internationale des Architectes (UIA Professional Practice Commission) anerkannt werden.
Im vierten Fachsemester wird die Masterarbeit (Thesis) angefertigt. Nach Anfertigung und Verteidigung der Masterarbeit verleiht die Fakultät Architektur und Urbanistik den akademischen Grad »Master of Science« (M. Sc.).
Wenn Sie nach Ihrem Hochschulabschluss als Bachelor Ihre wissenschaftlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Architektur vertiefen möchten, dann bewerben Sie sich zum Master-Studium.
Alle Interessierten müssen sich in diesem Verfahren auf einen Studienplatz bewerben, auch wenn sie von einer anderen Hochschule an die Bauhaus-Universität Weimar wechseln möchten. Erst nach einer Studienplatzzusage unserseits wird geprüft, ob und welche Leistungen angerechnet werden können.
Voraussetzung
Voraussetzung ist erster Hochschulabschluss im Fach Architektur und die erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung.
Studienbeginn
Der Studienbeginn ist zu jedem Wintersemester möglich.
Bewerbung zur Eingangsprüfung
Die Eingangsprüfung erfolgt auf Basis der fristgemäß eingereichten und vollständigen Bewerbungsunterlagen. Diese Unterlagen werden durch eine Kommission geprüft. Bei Bedarf - nach Festlegung der Kommission - kann ein Gespräch durchgeführt werden. Dieses findet 2024 am 1. August statt.
Folgende Unterlagen sind zur Eingangsprüfung einzureichen:
Gegenstand des Verfahrens ist der Nachweis künstlerischer Fertigkeiten, eines konstruktiv-technischen Verständnisses, die Fähigkeit zum komplexen Denken sowie eine hohe Berufsmotivation. Bewertet werden die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, das Portfolio, das Schreiben zur Studienmotivation und praktische Erfahrungen.
Ergänzend kann ein Gespräch vor einer Kommission hinsichtlich der Motivation und eventueller berufspraktischer Vorkenntnisse durchgeführt werden. Eine Einladung hierzu erhalten Sie in diesem Fall per E-Mail. Gespräche finden ggf. am 1. August 2024 statt.
Für Sonder- und Härtefälle gibt es ggf. eine schriftliche Testaufgabe. Diese wird per E-Mail zugesendet.
Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für die Eingangsprüfung zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter studienberatung[at]archit.uni-weimar.de oder student-assistance[at]uni-weimar.de.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Dekanat der Fakultät Architektur
-Master Architektur-
D-99421 Weimar (Germany)
Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Eingangsprüfung
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am nächsten Eignungsfeststellungsverfahren endet am 15. Juli d.J., d. h. die Unterlagen müssen bis zum 15. Juli, 0:00 Uhr, online im Bewerbungsportal hochgeladen sein.
Die Eingangsprüfung wird anhand der vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen Ende Juli für das Wintersemester durchgeführt. Sollten persönliche Gespräche erforderlich sein, erhalten Sie zeitnah nach Bewerbungsschluss eine Einladung per E-Mail.
Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Architektur (M.Sc.) kann erst erfolgen, wenn die Eingangsprüfung bestanden wurde.
Die Immatrikulationsfrist endet jeweils am 30. September für das Wintersemester. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier. Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
Das Berufsfeld der Architektinnen und Architekten hat sich in den letzten Jahren stark verändert und erweitert. Seit Ende des 20. Jahrhunderts kommen immer neue Aufgaben im Bereich des Bauens im Bestand, des Begleitens von städtischen Umbauprozessen, der Sanierung, der Denkmalpflege und der Umnutzungen hinzu.
Als Absolventin und Absolvent im Master Architektur können Sie die baulich-räumliche Umwelt beeinflussen, den Lebens- und Stadtraum aktiv gestalten sowie Entwürfe, Konzepte und Studien umsetzen. Als Gestalterin und Gestalter, Konstrukteurin und Konstrukteur sowie Koordinatorin und Koordinator arbeiten Sie an der Schnittstelle zwischen den planenden, ausführenden Instanzen und den Auftraggebern. Ihre Teamfähigkeit legitimiert Sie ferner, die verschiedenen Abstimmungsprozesse im Entwerfen, Planen und Bauen zu moderieren. In Studien zeigt sich, dass unsere Absolventen in Industrie, Bauwirtschaft, Staat und Kommunen sowie Bereichen des Projektmanagements und Facility Managements als gut ausgebildete Architektinnen und Architekten sehr gefragt sind. Häufig sind Sie auch wissenschaftlich tätig und streben eine Promotion an.
Die Berufsanerkennung innerhalb der Europäischen Union ist auf Basis der Berufsanerkennungsrichtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU ohne weitere Einschränkungen - unabhängig davon, ob Sie während des Mobilitätssemester ein Auslandsteilestudium oder ein Berufspraktikum absolviert haben - garantiert.
Außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Berufsanerkennung meist auf Basis der Individualprüfung. Hier müssen Studienpläne, Modulkataloge etc. vorgelegt werden. Die Anerkennungsregeln sind in jedem Land dieser Welt unterschiedlich, so dass Sie sich vorab bei den zuständigen Kammern über die Formalitäten informieren müssen.
Klicken Sie auf den Play-Button, um externe Inhalte von Vimeo.com zu laden und anzuzeigen.
Externe Inhalte von Vimeo.com zukünftig automatisch laden und anzeigen (Sie können diese Einstellung jederzeit über unsere »Datenschutzerklärung« ändern.)
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv