Studienvoraussetzungen
Zum Studium kann nur zugelassen werden, wer einen studiengangspezifischen oder vergleichbaren Abschluss besitzt und/ oder eine entsprechende berufspraktische Erfahrung vorweisen kann sowie die Eignungsprüfung bestanden hat.
Ein studiengangspezifischer Studienabschluss ist der Hochschulabschluss einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in folgenden Studiengängen bzw. Fachgebieten: Architektur und Medienstudiengänge sowie verwandte Disziplinen mit wissenschaftlicher und/oder künstlerisch-gestalterischer Ausrichtung (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss).
Das Studienprogramm ist zweisprachig; sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse sind nachzuweisen.
Eingangsprüfung
Bewerbungsfrist für den Studiengang MediaArchitecture ist der 15.5. (für nicht-EU-Bewerber*innen über www.uni-assist.de/online/ bzw. der 25.6. (für EU-Bewerber*innen sowie Schweiz über das Bewerbungsportal der Bauhaus-Universität Weimar). Diese Bewerbungsfrist gilt auch für das integrierte Studienprogramme "International MediaArchitecture Master Studies" (IMAMS). Alle Unterlagen werden ausschließlich digital eingereicht.
Studienbeginn ist Anfang Oktober des jeweiligen Jahres.
Die Eingangsprüfung hat folgenden Ablauf:
- Eignungsfeststellung anhand der Dokumentation bisheriger Arbeiten
- Eignungsgespräch (nach Festlegung der Kommission; nicht obligatorisch)
- Entscheidung und Bekanntgabe des Ergebnisses.
Ergänzend kann ein Gespräch vor einer Kommission hinsichtlich der Motivation und eventueller berufspraktischer Vorkenntnisse durchgeführt werden. Eine Einladung hierzu erhalten Sie in diesem Fall per E-Mail. Gespräche finden ggf. in den letzten beiden Juliwochen statt.
Form der Antragstellung
Mit dem Antrag sind einzureichen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Studien-, Praktikums- und Auslandserfahrung
2. eine Kopie des Abschlussschulzeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung) oder eines von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannten Zeugnisses, (eine beglaubigte Kopie ist an dieser Stelle nicht erforderlich und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt)
3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses (Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss) oder eines gleichwertigen Abschlusses sowie das Diploma supplement und Transcript of Recrods. Originaldokumente auf Deutsch oder Englisch oder als beglaubigte Übersetzung.
4. ein Motivationsschreiben, das den Studien- und Berufswunsch auf etwa einer A4 Seite umfassend begründet.
5. Dokumentation bisheriger Arbeiten, aus denen die Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit sowie besonderer Fähigkeiten in Theorie und/ oder Praxis hervorgehen, maximal 25 Blätter A3 (oder Videos, CDs etc.).
6. eine schriftliche Erklärung über die Autorenschaft der eingereichten Arbeiten (Eigenständigkeitserklärung),
7. Sprachzeugnis als Nachweis sehr guter Sprachkenntnisse. Der Studiengang ist zweisprachig; sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2 GER, z.B. durch DSH-1 oder TestDaF 4xTDN 3) und gute Englischkenntnisse oder sehr gute Englisch- und gute Deutschkenntnisse (Englisch mindestens Niveau B2 GER, Deutsch mindestens Niveau B1 GER) sind nachzuweisen.
Das Studienprogramm IMAMS ist englischsprachig. Gute englische Sprachkenntnisse sind nachzuweisen (z.B. TOEFL (PBT 550, CBT 213, IBT 79-80), IELTS).
Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch oder Deutsch ist, müssen diese Sprachkenntnisse nachweisen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Studienabschluss aus einem englisch- und/ oder deutschsprachigen Land nachgewiesen werden kann.
Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Der Eignungsbescheid ist nur für das Studienjahr der Bewerbung gültig.
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