Anlass und Anliegen: Die Welt, Europa, Deutschland und auch Thüringen befinden sich aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in einer Ausnahmesituation, die es bislang in dieser Form noch nie gegeben hat. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reise- und Kontaktbeschränkungen haben auch für den Hochschulbetrieb einschneidende Auswirkungen – sei es auf Lehre und Studium, auf die Forschung oder auf den Hochschulbetrieb im Allgemeinen. Alle Mitglieder der Hochschulen – die Studierenden, die Lehrenden, die Beschäftigten – unterliegen durch diese unvorhersehbare Entwicklung erheblichen Einschränkungen und Belastungen.
Die Thüringer Hochschulen, das Studierendenwerk und das Wissenschaftsministerium (TMWWDG) werden sich den damit verbundenen Herausforderungen solidarisch stellen, um mit Entschlossenheit und Einfallsreichtum gemeinsam Lösungen für die rund 50.000 Studierenden und fast 10.000 Beschäftigten an den Hochschulen des Landes zu finden.
Das Sommersemester 2020 wird anders laufen als bislang geplant und üblich. Hochschulen und Ministerium sind sich jedoch einig, dass Lehre und Forschung auch im Sommersemester stattfinden werden – es wird kein »verlorenes« Semester geben. Ein Ausfall des Sommersemesters wäre für alle Betroffenen nicht zumutbar.
Die Hochschulen werden den Studierenden auch im Sommersemester 2020 Lehrveranstaltungen in einer großen Vielfalt anbieten. Dazu erfolgt eine Umstellung auf digitale Lehrformate auf breiter Basis, wo immer dies nach der Art der Studiengänge möglich ist. Durch große Flexibilität sollen Nachteile vermieden, alternative Lehr- und Prüfungsformate ermöglicht oder Fristen verschoben oder ausgesetzt werden. Das Wissenschaftsministerium wird die Hochschulen dabei nach Kräften unterstützen.
Wir wissen, dass diese besondere Situation sowohl bei den Studierenden als auch bei den Lehrenden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hochschulverwaltungen und Hochschuleinrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentren, Sprachzentren etc.) ein hohes Maß an Flexibilität, Entgegenkommen und außergewöhnliche Anstrengungen erfordert. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass die Thüringer Hochschulen durch Zusammenhalt, Kreativität und Solidarität gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen werden.
In Verantwortung für die individuelle Lebensplanung der Studierenden sowie für die Beschäftigten der Hochschulen und in Verantwortung auch gegenüber der Gesellschaft, den Auftrag der Hochschulen in Lehre und Forschung auch in Krisenzeiten bestmöglich umzusetzen, haben wir uns gemeinsam auf folgende Rahmenbedingungen und Grundsätze für das Sommersemester 2020 verständigt.
Rahmenbedingungen und Grundsätze für das Sommersemester 2020
Hochschulzulassung, Bewerbung und Rückmeldung für das Wintersemester 2020/2021
Unterstützung durch das Wissenschaftsministerium
Gemeinsam unternehmen die Hochschulen alle Anstrengungen, um ein möglichst breites und umfassendes Spektrum an digitalen Lehr-, Lern- und Prüfungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Digitale Lehre soll auch den vielen ausländischen Studierenden, die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht rechtzeitig an ihren Hochschulort in Thüringen gelangen können, die Teilhabe an den Angeboten ermöglichen.
Sonderfonds »HochschullehreDigital-Extra«
Um die Hochschulen gezielt bei digitalen Lehrangeboten zu unterstützen, legt das TMWWDG einen Sonderfonds »HochschullehreDigital-Extra« auf und stellt den Hochschulen zusätzlich Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden den Hochschulen insbesondere zur Unterstützung für
zur Verfügung gestellt.
Weitere Maßnahme
Das Ministerium wird sich gemeinsam mit den anderen Ländern und den Hochschulen dafür einsetzen, dass auch auf Bundesebene zu treffende Regelungen (z.B. BAföG, Krankenversicherung, Stipendien, Kindergeld etc.) soweit als möglich ohne Nachteile für die Studierenden geklärt werden.
Thüringen, 9. April 2020
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