Im Sommersemester 2022 wird der größte Teil der Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz stattfinden. Damit dies möglichst sicher gelingen kann, sind einige grundlegenden Regeln einzuhalten. Wir fassen für Sie kurz zusammen, welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind, wenn ab dem 1. April Studierende, Lehrende und Beschäftigte in die Seminarräume, Hörsäle, Werkstätten, Labore und Arbeitsräume zurückkehren.
Kein 3G, stattdessen zurück zu »AHAL«
Für den Zugang der Universitätsgebäude und Präsenzveranstaltungen ist nun kein 3G-Nachweis mehr nötig. Es wird demnach keine Kontrollen von Impf-, Test- oder Genesenennachweisen durch studentische Teams vor oder während Lehrveranstaltungen mehr geben.
Umso wichtiger ist es, dass die Basisregeln – auch bekannt als AHAL-Regeln – weiter eingehalten werden. Halten Sie, wo immer möglich, einen Abstand von 1,5 Meter zueinander. Die Sitz- oder Arbeitsplätze in den verschiedenen Räumen sind so angepasst, dass dies weitestgehend möglich ist. Sollte ein Hörsaal beispielsweise mit einer höheren Kapazität (mehr als 50%) belegt sein oder die Arbeitssituation keinen Abstand erlauben, müssen Sie eine FFP2- oder OP-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch in allen Bewegungsflächen der Gebäude, also auf Fluren und Treppen, in Sanitärräumen usw.
Um entgegenzuwirken, dass sich über die Atemluft Viren beim gemeinsamen Aufenthalt in Räumen ausbreiten, ist es wichtig, regelmäßig zu lüften. Bei einer Stoß- bzw. Querlüftung (Öffnen gegenüberliegender Fenster/Türen) wird die Luft am besten ausgetauscht. Auch mit einfachen Hygienemaßnahmen wie gründlichem Händewaschen und Desinfektion tragen Sie dazu bei, eine Übertragung zu verhindern.
Testmöglichkeiten nutzen
Auch wenn die Zugangsbeschränkungen entfallen und Tests (oder andere Nachweise) nicht mehr vorgeschrieben sind, bitten wir Sie, die vorhandenen Testmöglichkeiten dennoch weiterhin zu nutzen. Manche Corona-Infektionen verlaufen symptomlos und dementsprechend unbemerkt – mit regelmäßigem Testen können auch diese Fälle erkannt und eine Übertragung verhindert werden.
Das Schnelltestzentrum am Campus der Bauhaus-Universität Weimar (Zugang über Belvederer Allee 4) hat unverändert von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, sowie Samstag und Sonntag, 10 bis 14 Uhr, geöffnet. Alle weiteren Testzentren in Weimar und deren Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Stadt Weimar.
Gebäude wieder geöffnet
Mit dem Start des Sommersemesters werden alle Gebäude der Bauhaus-Universität Weimar wieder frei zugänglich sein. Neben Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten dürfen auch externe Personen wieder in die Gebäude hinein. Damit der Publikumsverkehr insbesondere im bei Gästen beliebten Hauptgebäude und dem Van-de-Velde-Bau geregelt bleibt, werden diese Gebäude zunächst ausschließlich durch den Haupteingang von 10 bis 18 Uhr (Montag bis Samstag) frei zugänglich sein. Im Foyer des Hauptgebäudes werden zusätzlich studentische Assistentinnen und Assistenten anwesend sein, die über die geltenden Regeln informieren.
Together again – unter diesem Motto freuen wir uns auf Sie und all die erwarteten und unerwarteten Begegnungen auf dem Campus, die nun wieder möglich sind!
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.uni-weimar.de/coronavirus
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