Regelungen für Mathematik 1/Lineare Algebra, Mathematik 2/Analysis, und Mathematik 3/Stochastik
Prüfungsteilnahme
Modulprüfungen werden jedes Semester genau einmal in der Prüfungsphase angeboten. Eine Teilnahme an der Modulprüfung setzt eine aktuelle Zulassung ODER einen vorherigen Fehlversuch voraus. Ein Fehlversuch ist ein vorheriges Nichtbestehen der Modulprüfung. Weitere Modulprüfungen sind dann Wiederholungsprüfungen und benötigen keine erneute Zulassung.
Prüfungsform
Erst- und Zweitversuche finden als Klausur statt. Hier gilt die unten beschriebene Berechnung der Modulnote, in die die Belege mit eingehen können.
Drittversuche finden als mündliche Prüfung statt. Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten und ist weder schwerer noch leichter als eine schriftliche Prüfung. Es dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden. Am Ende der Prüfung verlässt die/der Kandidat*in kurz den Raum und erhält dann direkt die Modulnote, die alleine auf der mündlichen Prüfung basiert.
Zulassung
Die aktuelle Zulassung wird durch Erreichen von mehr als 50% in der Belegnote im aktuellen Semester erreicht. Sie gilt auch noch im darauffolgenden Semester, in dem die Veranstaltung nicht angeboten wird. Danach gilt sie nicht mehr, denn die Zulassung bezieht sich immer auf die aktuelle Version der Veranstaltung.
Modulnote
Die Modulnote M in Prozent berechnet sich bei Erst- und Zweitversuchen aus der aktuellen Belegnote B in Prozent und der Klausurnote K in Prozent als das Maximum von K und (0.8K+0.2B). Das bedeutet, die Belegnote kann sich verbessernd auf das Gesamtergebnis auswirken, aber es nicht verschlechtern.
Die Belegnote bezieht sich auf die im aktuellen oder gerade vergangenen Semester bearbeiteten Belege, d.h. die Belege, die innerhalb eines einjährigen Zeitraums vor der Klausur bearbeitet wurden. Ältere Belege zählen nicht.
Wer plant an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen (sprich, bereits einen Fehlversuch hat), kann durch Belegarbeit eine neue Belegnote erwerben, denn in der Regel liegt keine alte Belegnote vor oder ist verfallen. Ein Unterschreiten der 50%-Marke bei den Belegen ist hier ohne weitere Konsequenz (denn eine Zulassung braucht es zur Prüfungsteilnahme in diesem Fall nicht). Als Vorbereitungsmaßnahme wird eine Teilnahme an den Belegen grundsätzlich für alle Prüfungsversuche empfohlen.
Klausurbedingungen
In der Klausur ist ein (auch beidseitig) handbeschriebenes A4-Blatt als Spickzettel erlaubt. Dieser Spickzettel wird mit der Klausur zusammen abgegeben. Ansonsten sind keine Unterlagen oder selbst mitgebrachtes Papier in der Klausur erlaubt. Elektronische Hilfsmittel wie Taschenrechner sind in der Klausur nicht zugelassen. In mündlichen Prüfungen sind gar keine Hilfsmittel erlaubt.