VELA

"Vergleichende Erhebung und Bewertung des Umsetzungsprozesses zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in ausgewählten Bundesländern"

Projektförderung:
Ruhrverband, Essen

Projektlaufzeit: 07/2006 bis 03/2007

Projektpartner:
Ruhrverband, Essen

Projektleitung:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jörg Londong

BUW- Projektbearbeiter: Dipl. Ing. Jan Mauriz Kaub

 

Problemstellung

Die Umsetzung qualitätsorientierter Vorgaben der EU und des Bundes zur Bewirtschaftung der Gewässer ist im Wesentlichen Ländersache. Trotz insoweit einheitlicher Geltung höherrangiger Normen (EU-WRRL, Tochter-RL, WHG) und daraus im Wesentlichen homogen abgeleiteter und über interföderale Gremien (LAWA, UMK) abgestimmter Regelungen im Wasserrecht der 16 Bundesländer ergeben sich für den landesbehördlichen Vollzug dieser Vorgaben erhebliche Umsetzungsspielräume, die nach Einschätzung von Fachkreisen zu einer deutlich unterschiedlichen Umsetzungspraxis der Länder führen. Dies wird nicht zuletzt durch die vorliegenden Ergebnisse der Bestandsaufnahme aus den Bundesländern bestätigt. .

Zielsetzung

Anhand einer im Projekt zu erarbeitenden vertieften Vergleichsstudie von ausgewählten Bundesländern soll eine konstruktiv-kritische Auseinadersetzung mit der Umsetzungspraxis in Deutschland ermöglicht werden. Eine solche vergleichende, systematische Betrachtung ist bisher weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene erfolgt.

Vorgehensweise

Eine vergleichende Erhebung und Bewertung des Umsetzungsprozesses in ausgewählten Bundesländern soll dort Methoden, Zielsetzungen, Ansprüche, Aufwand, Organisation, Vorgehensweisen und Perspektiven erfassen, vergleichen und möglichst konkret – vorzugsweise über spezifische Kennzahlen – darstellen. Hieraus lassen sich wahrscheinlich Hinweise und konkrete Anhaltspunkte zur Beurteilung des Umsetzungsprozesses in den einzelnen Bundesländern ableiten. Die Erhebung der erforderlichen Informationen aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen erfolgt über frei zugängliche Quellen sowie strukturierte, gezielte Interviews mit dortigen „Schlüsselpersonen“ aus Wasserwirtschafts- und Umweltverwaltung.

Das Projekt fand die Unterstützung des LAWA-Vorsitzenden und der DWA.

Zusammenfassung

Wesentlicher Motor des aktuellen wasserwirtschaftlichen Handelns ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Ihr Umsetzungsprozess wird in Deutschland durch die gegebene föderale Länderstruktur und die damit verbundenengesetzlichen Zuständigkeiten geprägt. Dies hat im ersten praktischen Umsetzungsschritt, der Bestandsaufnahme, eine unterschiedliche Auslegungs- und Bewertungspraxis mit sich gebracht, die ein uneinheitliches Gesamtbild in der Darstellung des derzeitigen Gewässerzustands in Deutschland zum Ergebnis hatte. Da eine vergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Umsetzungspraxis, insbesondere im Hinblick auf die weiteren Schritte, nicht vorlag, war es Intention dieser Studie, Hintergründe für diese Vorgehen und Perspektiven für die weiteren Umsetzungsschritte in einzelnen Bundesländern zu analysieren. Dies erfolgte auf der Basis von persönlichen Gesprächen sowie der Erhebung und Darstellung spezifischer Kennzahlen. Die Erkenntnisse erklären zumindest teilweise die Ursachen für die individuellen Ergebnisse der Länder, lassen aber auch für die noch zu absolvierenden Umsetzungsaufgaben eine weiterhin differenzier-te Vorgehensweise erwarten.
Bedingt durch die bereits im Rahmen der Bestandsaufnahme erkennbaren Unterschiede verfolgen die einzelnen Bundesländer auch in den weiteren Umsetzungsschritten jeweils eigene Wege. Zudem wird die Tendenz einzelner Länder deutlich, sich weniger deutschlandweit als vielmehr innerhalb der jeweiligen (internationalen) Flussgebietseinheit hin-sichtlich des notwendigen Vorgehens miteinander abzustimmen. Bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zeichnet sich mehrheitlich die Wahl von großräumigen Planungseinheiten als erste Betrachtungsebene ab. Allerdings ist der Prozess der Maßnahmenplanung gemäß Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich seiner Vorgehensweise neuartig und noch mit Unsicherheiten verbunden. Daher sollte das erste Maßnahmenprogramm zurückhaltend, flexibel und auf solche Maßnahmen beschränkt erstellt werden, deren anschließender Erfolg außer Zweifel steht. Zudem sollte die politische Diskussion mit Blick auf die Maßnahmenfinanzierung intensiviert werden, um langfristig tragfähige Finanzierungskonzepte zu finden.

Der Abschlussbericht kann von der Internetseite des Projektförderers dem Ruhrverband unter Aktivitäten und Projekten im Rahmen des Flussgebietsmanagements als pdf-Dokument heruntergeladen werden:

http://www.ruhrverband.de/fileadmi/pdf/eb_4_projekte_05_abschlussbericht.pdf