Zulassung & Bewerbung

Formale Voraussetzungen Abitur oder fachgebundene Hochschulreife oder gleichwertig anerkannte Vorbildung
Zusätzliche Voraussetzungen für ausländische Studierende Deutschkenntnisse entsprechend des DSH-2 oder TestDaF (mind. 4 TDN4) oder äquivalente Zertifikate
Zulassungsverfahren Einschreibeverfahren, Zulassung nur zum Wintersemester
Bewerbung Bis einschließlich 30. September des laufenden Jahres

Für Freude und Erfolg an einem Studium des Bauingenieurwesens sind Interesse an Technik sowie Bauwerken, Infrastruktur oder Umwelt wesentliche Voraussetzungen. Desweiteren sollten solide Vorkenntnisse in den Naturwissenschaften vorhanden sein.

Für die Zulassung zum Studium berechtigen:

  • die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung,
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt.

Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein 12-wöchiges Praktikum, welches nicht Bestandteil des Studiums ist. Der evtl. noch fehlende Nachweis des Praktikums zu Studienbeginn, wird in die Zulassung zum Studium als Auflage aufgenommen. Der Nachweis des Praktikums ist spätestens zur Beantragung der Zulassung zur Bachelorarbeit (i.d.R. im 6. FS) vorzulegen. Empfohlen, aber nicht zwingend notwendig ist, mindestens 4 Wochen dieses Praktikums vor Studienbeginn absolviert zu haben, die restlichen Wochen können studienbegleitend erbracht werden. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt.

Voraussetzung für die Zulassung internationaler Studierender zum Studium ist der Nachweis von Sprachkenntnissen in der Sprache Deutsch auf der Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch

a) Nachweis der Muttersprachlichkeit (Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder eines 1. berufsqualifizierenden Abschlusses in einem deutschsprachigen Land) oder

b) Nachweis anhand eines der folgenden Zertifikate

  • DSH-2 oder TestDaF (mind. 4 x TDN 4)
  • oder eines gleichwertigen Nachweises.

Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist zulassungsfrei. Bewerberinnen und Bewerber, die die entsprechenden Voraussetzungen besitzen, können sich bis zum 30. September eines jeden Jahres einschreiben. Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Wenn Sie sich für einen Studiengang an der Bauhaus-Universität Weimar entschieden haben, dann bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungverfahren. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsantrag geführt. Das Ausfüllen dauert ca. 20 Minuten. 

Bewerber*innen aus einem Nicht-EU-Land bewerben sich bitte bis zum 15. Juli über uni-assist.

Bei einer Bewerbung über unser Bauhaus.CampusPortal werden Sie schrittweise durch die Fragen geleitet und gebeten, bestimmte Dokumente hochzuladen. Am Ende versenden Sie Ihre Daten elektronisch. Damit haben Sie Ihre Bewerbung erfolgreich an die Bauhaus-Universität Weimar übermittelt. Es ist nicht notwendig, die Bewerbungsunterlagen per Post in Papierform zu senden. Wir benötigen diese erst im Falle einer Zulassung bzw. Immatrikulation.

Wenn Sie zum Studium an der Bauhaus-Universität Weimar zugelassen sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte nehmen Sie Ihren Studienplatz schnellstmöglich an und immatrikulieren Sie sich, damit alle Formalitäten rechtzeitig zum Studienbeginn erledigt sind.

Sie haben sich für ein Studium an der Bauhaus-Universität Weimar beworben und einen positiven Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Um das Studium beginnen zu können, müssen Sie sich nur noch einschreiben bzw. immatrikulieren. Alle Informationen zum Immatrikulationsverfahren finden Sie hier. 

Wenn Sie eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erhalten haben können Sie sich Immatrikulieren. Um Ihre Immatrikulation abschließend bearbeiten zu können, reichen Sie bitte folgende Unterlagen nach:

  • Kopie des Zulassungsbescheids für den jeweiligen Studiengang
  • Nachweis der Krankenversicherung inklusive Meldebescheinigungen, diese sind bitte direkt bei der Krankenkasse anzufordern mit dem Hinweis: Für das Studium! Wenn Sie privatversichert sind, benötigen wir den Nachweis der durch die AOK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse auszustellenden Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht.
  • Kopie der Überweisung des Semesterbeitrags inklusive der Gebühren für die Erstausstellung der Chipkarte thoska:

    Landeshauptkasse Thüringen


    BIC: HELA DE FF 820

    IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13
  • Exmatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
  • Antrag auf Ausstellung der Chipkarte thoska mit Passfoto
  • beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (für Bachelor-Studierende)
  • beglaubigte Kopie des ersten akademischen Abschlusses (für Master-Studierende)
  • einen adressierten und frankierten Rückumschlag im Format C4

Sobald Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind, erhalten Sie innerhalb weniger Werktage den Immatrikulationsbescheid und weitere Informationen zum Studienbeginn. Damit sind Sie ab 1. April (Sommersemester) oder 1. Oktober (Wintersemester) Studierende oder Studierender der Bauhaus-Universität Weimar.

Ihren Studierendenausweis thoska erhalten Sie zu Beginn Ihres Studiums vor Ort in Weimar.

Alle Studierenden, die zum Wintersemester ihr Studium beginnen, können an unserer Studieneinführungswoche (erste Woche im Oktober) teilnehmen und werdendurch studentische Tutorinnen und Tutoren bei allem, was für ihren erfolgreichen Studienstart notwendig ist unterstützt und bekommen wertvolle Tipps weit über den Studienalltag hinaus.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start an der Bauhaus-Universität Weimar und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.