Im Wintersemester (jeweils im geraden Jahr) bieten wir den Kurs Flussbau mit 16 Leistungspunkten an im Rahmen des Masterstudiums Wasser und Umwelt an. Der Kurs ist auch als Einzelweiterbildung belegbar.
Beginn des Kurses ist Mitte Oktober. Die Fernstudienphase, welche auf unserem Fachbuch "Flussbau" basiert, wird bis Mitte Februar andauern. In dieser Zeit erhalten die Studierenden im 14-tägigen Rythmus weitere Studienunterlagen zugesandt und Online zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Person zwischen 10 und 20 Stunden wöchentlich.
Im März wird in Weimar die Präsenzphase stattfinden. Diese beinhaltet Vorlesungen, Seminare, eine Fachexkursion und die Fachprüfung. Mit dem Ende der Präsenzphase erhalten die Studierenden ihr Zertifikat von der Bauhaus-Universität Weimar zur Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am Kurs. Für die Teilnahme an der Präsenzphase können Sie Bildungsurlaub beantragen (außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen). Der Kurs ist Teil des Masterstudiums Wasser und Umwelt.
Der Fernkurs ist mit der Bildungsprämie des Bundes (www.bildungspraemie.info) finanzierbar.
Die Teilnahmegebür zum Kurs beträgt inklusive Semesterbeitrag 1141,80,- Euro. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat Wasser und Umwelt (siehe Kontakt) oder über das Anmeldungsformular.
Die Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen im Bereich Planung, Bemessung und Ausführung von Maßnahmen in und an Fließgewässern sowie an Wasserstraßen, einschließlich der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Sanierung werden ausgebildet. Die Vertiefung von Kenntnissen über die hydraulischen und konstruktiven Aspekte bei Flussregulierungen wird eingeübt. Das Vermögen zur numerisch gestützten Untersuchung von Flussabschnitten wird gezielt trainiert. Ferner werden Kompetenzen zur Nutzung der Wasserkraft. Kanalbau, Deckwerke und Dichtungen, Schleusen, Hebewerke, Häfen ausgebildet. Das Modul ist konstruktiv ausgerichtet.
Flussentwicklung in der Kulturlandschaft, Flussbau, hydraulische Berechnung naturnah gestalteter Fließgewässer, feste, bewegliche und kombinierte Wehre sowie naturnahe Sohlenbauwerke, Energieumwandlung, Ausleitungsbauwerke, Wasserkraftanlagen, Binnenverkehrswasserbau (Schifffahrtskanäle und schiffbare Flüsse, Schleusen, Schiffshebewerke, Hafenanlagen)
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