Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen Ihnen ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2022!
Mit dieser E-Mail möchten wir Sie heute zunächst über den weiteren Verlauf der Vorlesungszeit und einige Änderungen bezüglich der 3G-Regel informieren.
Präsenzlehre weiterhin möglich
Präsenzveranstaltungen sind ab Montag, 10. Januar 2022, wieder möglich. Dabei ist es Lehrenden freigestellt, gemeinsam mit den Studierenden zu entscheiden, ob die Lehrveranstaltung wieder in Präsenz stattfinden soll oder im digitalen bzw. hybriden Format fortgeführt wird. Die Anzahl der Teilnehmenden und Inhalte der Veranstaltung sind bei dieser Abwägung ebenso wichtige Faktoren wie das individuelle Sicherheitsgefühl von Lehrenden und Studierenden. Bitte nehmen Sie so viel Rücksicht wie möglich aufeinander und treffen Sie die Entscheidungen sehr sorgfältig nach der Abwägung aller Argumente.
3G-Regel und Änderung für Selbsttests unter Aufsicht
Mit der Anpassung der Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung im Dezember haben sich die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Umsetzung der 3G-Regel an Hochschulen geändert. Die 3G-Regel gilt nun generell in allen Gebäuden der Bauhaus-Universität Weimar. Alle Personen, die die Universitätsgebäude betreten, müssen einen Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder negativen Test mit sich führen. Dies gilt unabhängig davon, welche Tätigkeit ausgeübt wird und trifft sowohl auf Lehrveranstaltungen, Arbeit in Büros, Werkstätten und Laboren sowie Prüfungen gleichermaßen zu. Die 3G-Regel gilt auch für externe Räumlichkeiten, die von der Universität angemietet wurden und werden. Die Kontrolle der 3G-Nachweise erfolgt weiterhin stichprobenartig und wird nun auf alle Räumlichkeiten z.B. Werkstätten, Labore und Büros ausgeweitet.
Des Weiteren gibt die Thüringer Verordnung vor, dass Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, ab sofort den Nachweis eines Schnelltests (24 Stunden gültig) oder PCR-Tests (48 Stunden gültig) aus einem Testzentrum vorweisen müssen. Die bisherigen Selbsttests unter Aufsicht sind nur noch im Ausnahmefall möglich. Dieser Ausnahmefall gilt nur noch für Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, sowie Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission des RKI zur Impfung vorliegt.
Eine Übersicht über alle Schnelltestzentren in Weimar und deren aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier: https://stadt.weimar.de/aktuell/coronavirus/coronavirustests/
Die Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt vorerst bis 24. Januar 2022. Bitte beachten Sie, dass sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens auch die Rahmenbedingungen für die Hochschulen kurzfristig ändern können. In der nächsten Woche ist ein digitales Treffen aller Thüringer Hochschulen mit dem zuständigen Ministerium angesetzt. Sollten sich daraus Änderungen ergeben, informieren wir Sie darüber.
Auch die Vorbereitungen auf die kommende Prüfungszeit laufen derzeit intensiv, wir wägen hierfür alle Kriterien ab, um für alle bestmöglich funktionierende Lösungen zu finden. Zu gegebener Zeit informieren wir Sie gern über die konkrete Umsetzung.
Nochmals alles Gute für das neue Jahr!
Für das Präsidium
mit besten Grüßen
Winfried Speitkamp
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv