FAQ
Wann kann ich mit dem Studium beginnen?
Die Immatrikulation erfolgt generell nur zum Wintersemester nach bestandener Eignungsprüfung.
Brauche ich ein Abitur?
In künstlerischen und gestalterischen Studiengängen prüft die Fakultät die besondere Befähigung in künstlerischer und gestalterischer Hinsicht zum Studium. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen werden erst nach dem Bestehen der Eignungsprüfung festgestellt. In den Lehramtsstudiengängen Kunst an Gymnasien ist ein Abitur obligatorisch.
Gibt es einen Numerus clausus?
Nein, es gibt keinen Numerus clausus bezüglich der an der Fakultät Kunst und Gestaltung angebotenen Studiengänge.
Kann ich während des Studiums ins Ausland?
Natürlich ist es möglich, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. Am einfachsten ist es, eine Partneruni der Bauhaus-Universität zu besuchen ...
Wichtige Informationen über die Partneruniversitäten finden Sie hier.
Was muss ich bei einer Sendung aus dem Ausland beachten?
Bitte beachten Sie bei der Einsendung aus dem Ausland, dass Sie die Sendung als »Bewerbungsunterlagen« deklarieren. Andernfalls können unnötige Zollgebühren anfallen.
Was muss ich abgeben?
Wie lange werden die Unterlagen aufbewahrt?
Wir bitten Sie, Ihre eingereichten Unterlagen nach Ablauf der Widerspruchsfrist im Dekanat der Fakultät Kunst und Gestaltung (Montag – Donnerstag, 8 – 15 Uhr) abzuholen. Sie können auch von der Möglichkeit der Rücksendung der Unterlagen gegen Erstattung der Portokosten (Briefmarken im Wert bis max. 4,30 EUR) Gebrauch machen. Nach 5 Monaten werden die Unterlagen vernichtet.
Brauche ich ein Vorpraktikum?
Erfahrungen für ein solches Studium sind von großem Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Bis wann muss ich mich bewerben?
bis 31. März des Jahres (Eingang)
Wo kann ich wohnen?
Wenden Sie sich dazu bitte an das Studierendenwerk Thüringen:
Studierendenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Postfach 10 08 22
07708 Jena
Sekretariat:
Jakobsplan 1, 1. Etage
Telefon +49(0)3643 / 58 16 60
Telefax +49(0)3643 / 58 16 62
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