Die Bewerbung für alle Studiengänge der Fakultät Kunst und Gestaltung an der Bauhaus-Universität Weimar findet ausschließlich digital über das Bauhaus.CampusPortal statt. Registrieren Sie sich bitte – neu ab 5. Februar – bis bestenfalls 31. März für die Eignungsprüfung. Die Hausaufgabe wird Anfang April veröffentlicht. Ihre Bewerbung, inklusive aller erforderlichen Unterlagen und der gelösten Hausaufgabe, laden Sie bis zum 30. April hoch.
Das Bachelor-Studium der Medienkunst/Mediengestaltung beginnt zum Wintersemester.
Voraussetzungen für eine Studienaufnahme sind die allgemeine Hochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss sowie eine bestandene Eignungsprüfung. Näheres regelt die Eignungsprüfungsordnung (Barrierefreies Dokument). Bei herausragender künstlerischer Begabung kann in Ausnahmefällen auf die Hochschulreife verzichtet werden.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in:
Die Eignungsprüfungskommission des Studienganges trifft nach Sichtung der Lösung der Hausaufgabe und der eingereichten Arbeitsproben eine Vorauswahl. Wer in die Vorauswahl gelangt, wird zur weiteren Eignungsprüfung eingeladen und nimmt an einem persönlichen Gespräch teil, zu dem Sie bitte ihr künstlerisch/gestaltersiches Portfolio (Mappe) mitbringen. Weitere Details zur Eignungsprüfung regelt die Eignungsprüfungsordnung (Barrierefreies Dokument).
Für internationale Studienbewerber gilt:
Bitte beachten Sie, dass das Bestehen der Eignungsprüfung noch keine automatische Zulassung zum Studium bedeutet. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen aktuellen Sprachnachweis bei, der erkennen lässt, dass Sie das geforderte Sprachniveau spätestens zu Ihrer Immatrikulation erreichen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (DSH 2 oder TestDAF TDN 4). Bei Fragen zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen im Dezernat Studium und Lehre: studium[at]uni-weimar.de
Nach der bestandenen Eignungsprüfung können Sie sich bis zum 30. September des Jahres online immatrikulieren.
Immatrikulationsfrist: 30. September des laufenden Jahres
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