Die Bewerbung für alle Studiengänge der Fakultät Kunst und Gestaltung an der Bauhaus-Universität Weimar findet ausschließlich digital über das Bauhaus.CampusPortal statt. Registrierungen für die Eignungsprüfungen sind ab – Achtung NEU – 1. Februar des Jahres möglich. Bitte schließen Sie Ihre Bewerbung mit dem Upload aller nötigen Dokumente bis zum 31. März ab.
Der Master-Studiengang Medienkunst/Mediengestaltung kann zum Wintersemester begonnen werden.
Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten:
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein Abschluss »Bachelor of Fine Arts« im Studiengang Medienkunst/Mediengestaltung der Fakultät Kunst und Gestaltung oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss anerkannter, erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss und eine bestandene Eignungsprüfung auf der Grundlage des vom Bewerber eingesandten künstlerischen Portfolios. Näheres regelt die Eignungsprüfungsordnung (Barrierefreies Dokument) des Studiengangs Medienkunst/Mediengestaltung. Das Erscheinen zu einem persönlichen Gespräch ist in der Regel nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen sind über unser Bauhaus.CampusPortal einzureichen:
*Für internationale Studienbewerber gilt:
Bitte beachten Sie, dass das Bestehen der Eignungsprüfung noch keine automatische Zulassung zum Studium bedeutet. Fügen Sie daher Ihren Bewerbungsunterlagen einen aktuellen Sprachnachweis bei, der erkennen lässt, dass Sie das geforderte Sprachniveau spätestens zu Ihrer Immatrikulation erreichen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (DSH-2 oder TestDaF TDN 4). Bei Fragen zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen im Dezernat Studium und Lehre: studium[at]uni-weimar.de.
Bitte beachten Sie, dass eine bestandene Eignungsprüfung auf der Grundlage Ihres künstlerischen Portfolios noch keine Zulassung zum Studiengang Medienkunst/Mediengestaltung bedeutet. Mit dem positiven Eignungsbescheid erhalten Sie den Link zur Online-Bewerbung für die Immatrikulation und wir prüfen, ob auf der Grundlage Ihrer eingesandten Unterlagen (evtl. Sprachnachweise und vorhergehende Abschlüsse) eine Einschreibung möglich ist. Der künstlerische Eignungsbescheid ist für 2 akademische Jahre gültig: für das Studienjahr Ihrer Bewerbung und für das darauffolgende Studienjahr.
Immatrikulationsfrist: 30. September des laufenden Jahres
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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