In künstlerischen und gestalterischen Studiengängen prüft die Fakultät die besondere Befähigung in künstlerischer und gestalterischer Hinsicht zum Studium. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen werden erst nach dem Bestehen der Eignungsprüfung festgestellt. In den Lehramtsstudiengängen Kunst an Gymnasien ist ein Abitur obligatorisch.
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