Durch die Habilitation wird die qualifizierte Befähigung zu selbständiger Forschung und Lehre auf dem gewählten Fachgebiet förmlich festgestellt und die Lehrbefähigung erlangt.
Die Bauhaus-Universität Weimar verleiht an der Fakultät Medien das Recht, den Grad des Doktors mit dem Zusatz „habil.“ zu führen:
Darüber hinaus kann auf Antrag die Lehrbefugnis (venia legendi) erteilt werden. Mit Verleihung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent*in“ (PD) verbunden.
Die Habilitationsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen und das Habilitationsverfahren. Die vom Fakultätsrat gebildete Habilitationskommission ist das verantwortliche Gremium der Fakultät hinsichtlich der Bewertung der zu erbringenden schriftlichen und mündlichen Leistungen sowie der Feststellung der pädagogischen Eignung. Der Fakultätsrat entscheidet auf Basis der Empfehlung der Habilitationskommission über die Erteilung der Habilitation sowie über die Erteilung der Lehrbefugnis.
1. Habilitationsschrift
2. Wissenschaftlicher Vortrag mit Kolloquium
3. Öffentliche Vorlesung
4. Veröffentlichung
1. Antrag auf Zulassung zur Habilitation und, wenn gewünscht, Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi)
2. Eröffnung des Habilitationsverfahrens
3. Entscheidung über Gutachten und Stellungnahmen
4. Zulassung zum wissenschaftlichen Vortrag mit Kolloquium
5. Empfehlung über die Erteilung / Versagung der Habilitation
6. Entscheidung über die Erteilung der Habilitation und, wenn beantragt, über die Lehrbefugnis (venia legendi)
7. Öffentliche Vorlesung
8. Veröffentlichung der Habilitationsschrift
9. Übergabe der Habilitationsurkunde und, wenn beantragt, der Urkunde über die Lehrbefugnis (venia legendi)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Verona Schwarz, Tel.: +49 (0)3643-58 37 00 bzw. E-Mail: Verona.schwarz[at]uni-weimar.de. Anträge stellen Sie bitte in schriftlicher Form an den Dekan Prof. Dr. Lorenz Engell unter folgender Adresse:
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Medien
Dekan
Schwanseestr. 143
99427 Weimar
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