Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Dabei muss die vorgelegte Dissertation wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und originäre wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.
Die Bauhaus-Universität Weimar verleiht an der Fakultät Medien die folgenden akademischen Grade:
Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen und das Promotionsverfahren. Die Graduierungskommission ist das verantwortliche Gremium der Fakultät zur Beschlussfassung in Promotionsangelegenheiten, zur Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Promotionsverfahren und Schlichtungsstelle bei auftretenden Unzulänglichkeiten.
1. Dissertation (schriftliche wissenschaftliche Arbeit)
2. Disputation (mündliche Verteidigung)
3. Veröffentlichung
1. Betreuungsbereitschaft und schriftliche Betreuungserklärung des*der Professor*in
2. Anmeldung als Promovend*in
3. Eröffnung des Promotionsverfahrens
4. Annahme der Gutachten
5. Disputation
6. Veröffentlichung
7. Promotionsurkunde
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Verona Schwarz, Tel.: +49 (0)3643-58 37 00 bzw. E-Mail: verona.schwarz[at]uni-weimar.de. Anträge stellen Sie bitte in schriftlicher Form an Herrn Prof. Dr. Jan Oliver Ringert, Vorsitzender der Graduierungskommission, unter folgender Adresse:
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Medien
Graduierungskommission
Schwanseestr. 143
99427 Weimar
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