11/2024:
Beschlussfassung des Prüfungsausschusses vom 13. November 2024
Auszug aus dem Protokoll vom 13.11.2024 zum Thema »Bauhaus.Module«
Der Prüfungsausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass für die Anrechnung von Bauhaus.Modulen vor Beginn der Lehrveranstaltung mit der Fachstudienberatung ein Learning Agreement verpflichtend abzuschließen ist.
11/2023:
Beschlussfassungen des Prüfungsausschusses vom 8. November 2023
1. Umgang mit Plagiaten
Vorsätzliche Täuschungen und Plagiate im Rahmen schriftlicher Studienleistungen und Abschlussarbeiten verstoßen gegen den Ethikkodex und die verbindlichen Regeln wissenschaftlicher Forschung und sind zwingend mit der Note »nicht ausreichend« zu ahnden. Dazu bedarf es keiner zusätzlichen Gutachten. Es reicht bereits, wenn ein*e Gutachter*in ein Plagiat feststellt. Der Umfang der Täuschung und nicht eindeutig ausgewiesenen Übernahmen fremden geistigen Eigentums ist im Übrigen nebensächlich. Die neuerliche Bearbeitung des bisherigen Themas ist ausgeschlossen. Die bisherige Betreuungskonstellation kann, muss aber nicht fortgeführt werden.
2. Vorfristige Abgabe von Abschlussarbeiten
BA- und MA-Abschlussarbeiten können frühestens nach Ablauf von mindestens der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit im Prüfungsamt eingereicht werden.
04/2023:
Auszug aus dem Protokoll vom 12. April 2023 zum Thema »Bauhaus.Module«
Da es aktuell einige Missverständnisse und Rückfragen bezüglich der Bauhaus.Module gibt, hat der Vorsitzende kurz die Problematik der Bauhaus.Module betreffend vorgestellt. Es ist dem Prüfungsausschuss wichtig, die wissenschaftlichen Strukturen und Standards des Studiengangs beizubehalten, aber durchaus auch flexible LV-Besuche für Studierende zu ermöglichen. Der Prüfungsausschuss kommt zu dem Entschluss, dass Bauhaus.Module nur als Alternative zu Werkmodulen oder Studienmodulen nach Wahl belegt werden können. Das ergibt eine Belegmöglichkeit im Umfang von bis zu 24 LP. lm M.A. Medienwissenschaft ist grundsätzlich keine Anrechnung von Leistungen außerhalb des Curriculums oder im Rahmen eines Auslandssemesters vorgesehen, also auch keine Anerkennung und Umbuchung von Bauhaus.Modulen. Diese Regelung ist mit dem Studiengangsprecher abgestimmt und wird den Studierenden u.a. auf der Modulbörse mitgeteilt. Parallel wird auch die Fachstudienberatung über diese verbindliche Neureglung informiert.
2009 - 2011: Veröffentlichungen des Prüfungsausschusses Medienwissenschaft und Medienmanagement finden Sie hier.
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