Die Senatsmitglieder unterstrichen, dass Hochschulen keine Wirtschaftsbetriebe seien und eine Vermischung von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Zielen hoch problematisch wäre. Sie bekräftigten ebenso, dass Wissenschaft und Kunst auf der Suche nach Erkenntnis sind und gerade nicht zweckgebunden oder von der Erwartung von unmittelbar ökonomischem Nutzen geprägt sind.
Rektor Prof. Dr.-Ing. Karl Beucke und die Senatorinnen und Senatoren betonten ausdrücklich, dass die im Grundgesetz und in der Landesverfassung festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft und Kunst als ein sehr hohes Gut zu betrachten ist und nicht in den unmittelbaren Einflussbereich der Wirtschaftsförderung gelangen oder rein regionalen Interessen unterworfen sein dürfe.
»Die Beurteilung von Forschungsfragen verstärkt nach vordergründigen Nutzenaspekten für die Perspektiven der lokalen Wirtschaftsunternehmen wäre kurzsichtig und falsch. Ziel muss auch zukünftig eine vernünftige Abgrenzung von Interessen sein«, appellierte Rektor Prof. Dr.-Ing. Karl Beucke.
Gleichwohl solle der Eindruck vermieden werden, dass Universitäten nicht auch wirtschaftsnahe anwendungsnahe Kooperationen eingehen und entsprechende Forschungsleistungen erbringen sollten. Die Zusammenarbeit mit der Industrie ist ein wichtiger Teil der Arbeit an Universitäten und Hochschulen. Dennoch unterliegen Wirtschafts- und Wissenschaftsförderung ganz unterschiedlichen Bedingungen. Rektor und Senat sehen die Gefahr, dass durch eine mögliche Zuordnung des Wissenschaftsbereiches in das Wirtschaftsministerium eine Abgrenzung der Aufgaben und Bereiche gefährdet sein könnte. Daher muss auch die Wissenschaft in der Benennung des Ministeriums explizit aufgegriffen werden.
Daher fordern sie die neue Landesregierung eindrücklich auf, eine eigenständige und unabhängige Rolle von Forschung, Kunst und Lehre in den politischen Zuständigkeiten zu gewährleisten und zu erhalten.
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