Die Stadt Weimar veröffentlicht Allgemeinverfügung zur Coronavirus-Prävention
Die Stadt Weimar hat weitere Schritte gegen die Ausbreitung des Coronavirus eingeleitet und reagiert nach dem Auftreten einer ersten bestätigten Coronavirus-Infektion in Weimar mit weiteren vorübergehenden Maßnahmen auf die neue Lage.
Diese sind unter anderem:
- Veranstaltungen mit über 500 Personen sind vorübergehend untersagt; dazu gehören auch Sportveranstaltungen, Messen und Ausstellungen
- Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, z.B. Italien, Südkorea etc. sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen bzw. Grundstücken aufzuhalten. Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft sind, legt das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) fest.
- Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die sich in den Risikogebieten aufgehalten haben und Erkältungssymptome wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit oder Atemprobleme haben, sind verpflichtet, unverzüglich telefonisch den Hausarzt, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) oder die Hotline der Stadt Weimar (Tel.: +49(0)36 43/76 25 55) zu kontaktieren.
Hier können Sie die Allgemeinverfügungen herunterladen. Diese gelten zunächst bis 19. April 2020.
Als Einwohnerinnen und Einwohner Weimars gelten alle Personen, die sich derzeit im Stadtgebiet aufhalten, auch Gäste, die zum Beispiel nur für einen Tag oder eine Nacht in Weimar bleiben.
Auf ihrer Website zu Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus-Infektionen veröffentlicht die Bauhaus-Universität Weimar fortlaufend den aktuellen Stand, bitte informieren Sie sich dort unbedingt regelmäßig:
Informationen an der Bauhaus-Universität Weimar zum Coronavirus