Ausgabe von Selbsttests und Impfaktion für Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar
Ab Dienstag, 22. November 2022, erhalten Studierende die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich einen kostenlosen Selbsttest abzuholen. Außerdem können sich alle Universitätsangehörigen am 22. und 30. November 2022 vor Ort in Weimar gegen COVID-19 und Influenza impfen lassen.
Wann und wo werden die Selbsttests durchgeführt?
Beginnend mit dem 22. November können sich Studierende immer dienstags und freitags, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, einen kostenfreien Corona-Selbsttest in der Marienstraße 7b, Raum 101, abholen. Dieses Angebot gilt pro Person einmal wöchentlich. Hierzu müssen Studierende lediglich ihre Thoska vorzeigen.
Die Tests müssen vor Ort gemacht werden, allerdings werden diese nicht beaufsichtigt bzw. die Ergebnisse nicht kontrolliert. Eine namentliche Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
Impfaktion für Mitarbeitende und Studierende am 22. und 30. November 2022
Um gesundheitlich gut für den kommenden Winter gewappnet zu sein und die Präsenzlehre möglichst sicher zu gestalten, erhalten Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Impfaktion unkompliziert vor Ort in Weimar gegen COVID-19 und Influenza impfen zu lassen.
Am Dienstag, 22. November 2022, und am Mittwoch, 30. November 2022, von 11 bis 14 Uhr haben alle Universitätsangehörigen die Möglichkeit, sich kostenfrei gegen COVID-19 und Influenza impfen zu lassen. Die Impfaktion findet in der Mensa am Park, Marienstraße 15b, 1. OG, statt. Für die Grippeschutz-Impfung wird ein aktuell empfohlener Impfstoff verwendet (normal und Hochdosis für Personen ab 60). Bei COVID-19 kommt der Impfstoff »Biontech BA4/5« zur Anwendung.
Zur Impfung sollte folgendes mitgebracht werden:
- Thoska oder gültige Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungskarte (für Grippeschutz-Impfung)
- falls vorhanden: Impfpass
- falls vorhanden: Dokumente zur Medikamenteneinnahme, Allergieausweis etc.
- Stift
- medizinische Maske
Vor der Impfung erfolgt eine medizinische Beratung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin, die auf Wunsch auch in englischer Sprache möglich ist. Die abschließende Entscheidung, ob eine Person geimpft werden kann, trifft die Ärztin oder der Arzt nach dem Aufklärungsgespräch unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten. Das Impfangebot bedeutet somit nicht automatisch einen Anspruch auf eine Impfung.
Weitere Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung auf unserer Website zum Impfangebot.