
»Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung« nimmt ihre Arbeit auf
Wenn Studierende, Promovierende oder Beschäftigte an der Universität Diskriminierung und Benachteiligung erfahren, können sie ab sofort ein formelles Beschwerdeverfahren über die Beschwerdestelle einleiten. Die Ansprechpersonen der Beschwerdestelle sind Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler.
Wenn Studierende, Promovierende und Beschäftigte der Universität aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, des Alters, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, der Religion oder Weltanschauung, diskriminiert worden sind, können sie ab sofort eine formelle Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung einreichen. Damit sichert die Universität den umfassenden Schutz ihrer Angehörigen und Mitglieder wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgeschrieben.
Aufgabe der neutralen Beschwerdestelle ist es zu prüfen, ob eine Diskriminierung aufgrund rassistischer und ethnisierender Zuschreibungen, aufgrund des Geschlechts, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, des Alters, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, der Religion oder Weltanschauung besteht.
Für die Prüfung bezieht sich die Beschwerdestelle auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die gerade vollständig überarbeitete Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem AGG (MdU 19/24). Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann sie Zeug*innen befragen, Einsicht in Akten und Unterlagen nehmen und eine Stellungnahme der Person(en) einholen, gegen die eine Beschwerde vorliegt.
Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor. Das jeweils zuständige Mitglied des Präsidiums ist dann für die Entscheidung über die Sanktionen und deren Umsetzung zuständig. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist in der Verfahrensordnung der Beschwerdestelle geregelt, die zusammen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie veröffentlicht ist (MdU 19/24).
Betroffenen wird geraten, sich vor dem Einreichen einer formellen Beschwerde mit einer der Beratungsstellen im Fall von Diskriminierung (unter https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/profil/chancengleichheit-und-diskriminierungsschutz/beratung/) an der Universität in Verbindung zu setzen. Als Interessensvertretungen arbeiten die Beratungsstellen streng vertraulich und parteilich im Sinne der Betroffenen. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie beispielsweise Handlungsstrategien und verweisen auf weitere Unterstützungsangebote. Weiterhin informieren die Beratungsstellen umfassend über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und können Betroffene auch während des Verfahrens begleiten.
Weitere Informationen zur »Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung«, zum Ablauf einer Beschwerde und die Verfahrensordnung der Beschwerdestelle finden Sie unter: www.uni-weimar.de/beschwerdestelle-bei-diskriminierung
Kontakt:
Dr.in Carolin Wick und Ronny Schüler
Tel.: +49 (0) 3543/581717
E-Mail: beschwerdestelle[at]uni-weimar.de
Weiterführende Links:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem AGG (MdU 19/24)