Dr. Horst Henrici für weitere acht Jahre zum Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar ernannt
Am Montag, den 19. Dezember 2022, hat der Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Wolfgang Tiefensee Dr. Horst Henrici für eine weitere Amtszeit zum Kanzler ernannt. Die Übergabe der Ernennungsurkunde erfolgte im Ministerium in Erfurt.
Bereits seit 2015 ist Dr. Henrici Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar. Damit verantwortet er im Präsidium der Universität die Bereiche Finanzen, Personal, Liegenschaften und Recht. Der Kanzler ist überdies Dienstvorgesetzter des nicht-wissenschaftlichen Personals sowie Beauftragter für den Haushalt der Universität. Im November 2021 wurde Dr. Henrici von der Universitätsversammlung, die aus den Mitgliedern des Senats und den externen Mitgliedern des Hochschulrats besteht, wiedergewählt. Seine zweite Amtszeit für weitere acht Jahre beginnt am 1. Januar 2023. Staatssekretär Carsten Feller überreichte persönlich die Ernennungsurkunde und freute sich mit Dr. Henrici über dessen Wiederwahl.
»Dr. Horst Henrici ist ein erfahrener Hochschulmanager, der in herausfordernden Zeiten stets Kurs für ›seine‹ Universität gehalten hat«, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller anlässlich der Urkundenübergabe. Dies gelte mit Blick auf die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes gleich zu Beginn seiner ersten Amtszeit ebenso wie für die Verhandlungen zur aktuellen Rahmenvereinbarung, die Bewältigung der Corona-Pandemie, die laufenden Abstimmungen zu den Folgen der Energiekrise im Hochschulbereich, aber auch anstehende Bauvorhaben wie den Campus Coudraystraße, die Modernisierung der Hochschulverwaltung oder die Fachkräftegewinnung.
»Herr Dr. Henrici hat die Bauhaus-Universität sicher durch wechselvolle Zeiten gesteuert. Er ist für das Wissenschaftsministerium ein geschätzter Gesprächspartner in allen Belangen der Thüringer Hochschulpolitik. Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit ihm.«
Dr. Henricis erste Amtszeit war von Veränderungsprozessen geprägt. Es galt zunächst die Rahmenvereinbarung zur Hochschulfinanzierung zwischen Land und Hochschulen seitens der Bauhaus-Universität Weimar mitzugestalten und gleichzeitig die Mittelverteilung innerhalb der Universität zu reformieren. Parallel zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes, das weitreichende Strukturveränderungen und eine Umstellung des Wirtschaftsplans nach sich zog, war eine zeitgemäße IT-Unterstützung der Finanz- und Personalverwaltung zu planen und umzusetzen (ERP). So ist die Bauhaus-Universität mittlerweile Trägerhochschule des ERP-Hochschulkompetenzzentrums für sieben Thüringer Hochschulen.
Zentrale Herausforderungen waren neben einer dezidierten Flächenbedarfsanalyse die Planung des ersten Bauabschnitts zur Entwicklung des Campus Coudraystraße mit der Sanierung des Fakultätsbaus C7 und des Laborneubaus C13D sowie einer Fülle von Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen Standorten der wachsenden Universität bis hin zur Erweiterung um den Campus Schwanseestraße.
In der zweiten Amtszeit ist die Übernahme von Bauvorhaben durch die Universität als Bauherrin geplant. Angesichts der aktuellen Risiken von Fachkräftemangel, Energiepreissteigerungen und Teuerungsraten eine sehr große Herausforderung.
Alle Bauvorhaben der Universität sind untrennbar verbunden mit den Aspekten Klimaschutz und Nachhaltigkeit. So hatte Dr. Henrici erst kürzlich die Aktivitäten des Präsidiums mit der Stelle eines Umweltbeauftragten flankiert. Auf Basis eines fortzuschreibenden Umweltberichts sollen nicht nur Kennzahlen erhoben, sondern ganz konkrete, sichtbare Handlungsfelder abgeleitet werden, die möglichst von allen Mitgliedern der Universität mitgetragen und umgesetzt werden können.
Unter dem Titel »Geschäftsprozessoptimierung« hat er zudem ein Modernisierungsprogramm für Kernprozesse der Verwaltung auf den Weg gebracht. Damit sollen – unter Nutzung digital gestützter Verfahren – Abläufe effektiver gestaltet und Mitarbeiter*innen entlastet werden.
Ein besonderes Anliegen ist ihm die Führungs- und Fachkräfteentwicklung, die strukturiert durch die neu aufgelegte Personalentwicklung gefördert werden soll. Es gilt, die Universität als attraktiven und zuverlässigen Arbeitgeber in der Region wieder sichtbarer zu machen.
Oberste Prämisse ist für ihn, dass sich der Gewährleistungsbereich, wie sich die zentrale Verwaltung der Bauhaus-Universität Weimar nennt, als wissenschaftsunterstützender Bereich stetig und adäquat auf die dynamischen Anforderungen aus Forschung, Studium und Kunst einstellt.
Die Entwicklung des Campus, nicht nur in baulicher Hinsicht, sondern auch durch die Umsetzung neuer Lehr- und Lernformate und daraus folgend von angepassten Raumkonzepten, die sich im Sinne der Nachhaltigkeit von exponentiellem Flächenwachstum verabschieden, ist spannende Aufgabe der gesamten Universität für die nächsten Jahre, die der Kanzler in seiner zweiten Amtszeit führend begleiten wird.
Zunächst jedoch steht im ersten Quartal 2023 der Amtsantritt des neuen Präsidenten bevor. Da gilt es, sich als Team im Präsidium zu finden, um möglichst schnell gemeinsam handlungsfähig zu sein.
Zur Person
Dr. Horst Henrici, Jahrgang 1969, studierte Politikwissenschaften in München sowie Rechtswissenschaften in Bremen, Würzburg und Thessaloniki mit Erstem Juristischen Staatsexamen in Würzburg. Nach Referendariat und Zweitem Juristischen Staatsexamen in Hamburg war er nach der Promotion zum »Dr. jur.« ab 2002 Justiziar der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, wo er später für akademische und studentische Angelegenheiten zuständig war und bis zum Jahr 2012 Arbeitsrecht lehrte. 2005 wechselte er an die Technische Universität Berlin, dort zunächst verantwortlich für Zulassung und Immatrikulation, von 2009 bis Ende 2014 als Leiter der Abteilung I - Studierendenservice.
Dr. Henrici ist Mitglied der Arbeitskreise der Kanzler*innen der Universitäten Deutschlands »Hochschulpersonal«, »Fortbildung« sowie »Hochschulbau«, Mitglied des Vereins zur Förderung des europäischen und deutschen Wissenschaftsrechts sowie des Verwaltungsrats des TÜV Thüringen e.V.
Für eine zweite Amtsperiode bis September 2026 ist Dr. Henrici Sprecher der Kanzler*innen der Mitteldeutschen Universitäten und damit auf Bundesebene Vertreter der Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Dr. Henrici ist seit dem Wintersemester 2020/2021 Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin im Master-Studiengang Wissenschaftsmanagement, Modul Hochschulrecht: Universitäre Selbstverwaltung in der Praxis.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wurde Dr. Henrici durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht für eine Amtszeit von fünf Jahren zum ehrenamtlichen Richter (Beamtenbeisitzer) für den Disziplinarsenat (Bund/Land) und bis zum 30. Juni 2026 durch das Thüringer Landesarbeitsgericht zum ehrenamtlichen Richter in der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit bestellt.