»Gemeinsame Thüringer Erklärung zum Sommersemester 2020« der Thüringer Hochschulen, des Studierendenwerks Thüringen und des TMWWDG
Anlass und Anliegen: Die Welt, Europa, Deutschland und auch Thüringen befinden sich aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in einer Ausnahmesituation, die es bislang in dieser Form noch nie gegeben hat. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reise- und Kontaktbeschränkungen haben auch für den Hochschulbetrieb einschneidende Auswirkungen – sei es auf Lehre und Studium, auf die Forschung oder auf den Hochschulbetrieb im Allgemeinen. Alle Mitglieder der Hochschulen – die Studierenden, die Lehrenden, die Beschäftigten – unterliegen durch diese unvorhersehbare Entwicklung erheblichen Einschränkungen und Belastungen.
Die Thüringer Hochschulen, das Studierendenwerk und das Wissenschaftsministerium (TMWWDG) werden sich den damit verbundenen Herausforderungen solidarisch stellen, um mit Entschlossenheit und Einfallsreichtum gemeinsam Lösungen für die rund 50.000 Studierenden und fast 10.000 Beschäftigten an den Hochschulen des Landes zu finden.
Das Sommersemester 2020 wird anders laufen als bislang geplant und üblich. Hochschulen und Ministerium sind sich jedoch einig, dass Lehre und Forschung auch im Sommersemester stattfinden werden – es wird kein »verlorenes« Semester geben. Ein Ausfall des Sommersemesters wäre für alle Betroffenen nicht zumutbar.
Die Hochschulen werden den Studierenden auch im Sommersemester 2020 Lehrveranstaltungen in einer großen Vielfalt anbieten. Dazu erfolgt eine Umstellung auf digitale Lehrformate auf breiter Basis, wo immer dies nach der Art der Studiengänge möglich ist. Durch große Flexibilität sollen Nachteile vermieden, alternative Lehr- und Prüfungsformate ermöglicht oder Fristen verschoben oder ausgesetzt werden. Das Wissenschaftsministerium wird die Hochschulen dabei nach Kräften unterstützen.
Wir wissen, dass diese besondere Situation sowohl bei den Studierenden als auch bei den Lehrenden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hochschulverwaltungen und Hochschuleinrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentren, Sprachzentren etc.) ein hohes Maß an Flexibilität, Entgegenkommen und außergewöhnliche Anstrengungen erfordert. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass die Thüringer Hochschulen durch Zusammenhalt, Kreativität und Solidarität gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen werden.
In Verantwortung für die individuelle Lebensplanung der Studierenden sowie für die Beschäftigten der Hochschulen und in Verantwortung auch gegenüber der Gesellschaft, den Auftrag der Hochschulen in Lehre und Forschung auch in Krisenzeiten bestmöglich umzusetzen, haben wir uns gemeinsam auf folgende Rahmenbedingungen und Grundsätze für das Sommersemester 2020 verständigt.
Rahmenbedingungen und Grundsätze für das Sommersemester 2020
- Das Sommersemester 2020 findet als Hochschulsemester statt. Das Semester beginnt am 1.4.2020 und endet am 30.9.2020.
- Die Vorlesungen an der Universität Erfurt, der Bauhaus-Universität Weimar, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Musikhochschule Weimar und der Fachhochschule Erfurt beginnen am 4. Mai 2020, zunächst in digitaler Form. Die Technischen Universität Ilmenau, die Ernst-Abbe-Hochschule Jena, die Hoch- schule Nordhausen, die Hochschule Schmalkalden und die Duale Hochschule Gera-Eisenach bieten bereits jetzt digitale Lehrangebote an.
- Die Hochschulen können und werden die Vorlesungszeiten entsprechend den hochschulspezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen unter Berücksichtigung der notwendigen Urlaubszeiten eigenverantwortlich festlegen.
- Präsenzveranstaltungen können und werden erst dann wieder beginnen und stattfinden, wenn dies nach den behördlichen Vorgaben in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie möglich sein wird.
- Gleiches gilt für die Bibliotheken, andere Hochschuleinrichtungen sowie für die Einrichtungen des Studierendenwerks.
- Durch die pandemiebedingte Sondersituation entstehende Nachteile für Studierende sollen – soweit dies rechtlich möglich ist – vermieden werden; erforderliche Rechtsänderungen werden wir prüfen.
- Die Hochschulen werden, unterstützt durch das Ministerium, durch Flexibilität und Nutzung bestehender Gestaltungsräume sowie durch großzügige Anrechnungs- und Anerkennungsregelungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten die Bedingungen für die Studierenden verbessern.
- Besondere pandemiebedingte Belastungen (z.B. durch Kinderbetreuung) oder die eingeschränkte Möglichkeit, angebotene (digitale) Studienleistungen wahrzunehmen bzw. Prüfungsleistungen zu erbringen, sollen sich nicht nachteilig auswirken und werden von den Hochschulen großzügig berücksichtigt.
- Insbesondere AbsolventInnen und Studierenden, die die Hochschule zum kommenden Wintersemester wechseln wollen, soll es ermöglicht werden, noch nicht erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen auch noch nach dem offiziellen Semesterende zu erbringen.
- Die Besonderheiten der künstlerischen und entwerfenden Studiengänge mit ihren praktischen und individualisierten Ausbildungsformen werden berücksichtigt.
- Besonderheiten gelten auch für die Musikhochschule Weimar mit ihrem instrumentalen Einzelunterricht oder die Duale Hochschule Gera-Eisenach mit Ausbildungszeiten bei den Praxispartnern.
Hochschulzulassung, Bewerbung und Rückmeldung für das Wintersemester 2020/2021
- Aufgrund der aktuellen Lage hat die Stiftung für Hochschulzulassung entschieden, den Beginn der Bewerbungsphase des Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zum Wintersemester 2020/2021 zeitlich nach hinten zu verschieben. In Abhängigkeit von den Modalitäten und zeitlichen Vorgaben zur Abnahme der Abiturprüfungen sollen die neuen Bewerbungs- und Vergabetermine erst Ende April/Anfang Mai 2020 bekannt gegeben werden.
- Dadurch bedingte veränderte Fristen für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren bzw. Modifikationen bei den Eignungsprüfungen sind zu beachten.
- Die Hochschulen streben an, die Vorlesungszeiten auch im Wintersemester 2020/2021 entsprechend den hochschulspezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen festzulegen.
Unterstützung durch das Wissenschaftsministerium
Gemeinsam unternehmen die Hochschulen alle Anstrengungen, um ein möglichst breites und umfassendes Spektrum an digitalen Lehr-, Lern- und Prüfungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Digitale Lehre soll auch den vielen ausländischen Studierenden, die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht rechtzeitig an ihren Hochschulort in Thüringen gelangen können, die Teilhabe an den Angeboten ermöglichen.
Sonderfonds »HochschullehreDigital-Extra«
Um die Hochschulen gezielt bei digitalen Lehrangeboten zu unterstützen, legt das TMWWDG einen Sonderfonds »HochschullehreDigital-Extra« auf und stellt den Hochschulen zusätzlich Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden den Hochschulen insbesondere zur Unterstützung für
- die Entwicklung und die Ausweitung der Angebote von digitalen Lehrformaten,
- notwendige Investition im Zusammenhang mit der Etablierung digitaler Lehrformate,
- die Vergabe zusätzlicher Lehraufträge oder die Honorierung der besonderen auch zeitlichen Anforderungen an digitale Lehrformate,
- Beschäftigungsmöglichkeiten für studentische Hilfskräfte zur Unterstützung digitaler Lehrformate,
- Etablierung von hochschuleigenen Lehrplattformen zur Unterstützung der Hochschullehre und/oder
- Abstimmung und Erarbeitung eines hochschulübergreifenden E-Learning Portals für alle Lehrenden der Thüringer Hochschulen
zur Verfügung gestellt.
Weitere Maßnahme
Das Ministerium wird sich gemeinsam mit den anderen Ländern und den Hochschulen dafür einsetzen, dass auch auf Bundesebene zu treffende Regelungen (z.B. BAföG, Krankenversicherung, Stipendien, Kindergeld etc.) soweit als möglich ohne Nachteile für die Studierenden geklärt werden.
Thüringen, 9. April 2020