Info-Mail des Präsidiums: Informationen zur Prüfungsphase & Handreichung für Präsenzprüfungen
Liebe Studierende und liebe Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar,
die Prüfungsphase steht vor der Tür und in dieser besonderen Corona-Zeit muss erneut etwas mehr als sonst bedacht und beachtet werden. Für eine gute Bewältigung auch dieser Herausforderung braucht es wieder die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Zuverlässiger Gesundheitsschutz und sichere Durchführung der Präsenzprüfungen sind sehr wichtig, damit sich unsere Studierenden auf die Inhalte konzentrieren und beste Ergebnisse erzielen können.
Wie Sie bereits wissen, werden neben den Räumlichkeiten auf dem Campus auch folgende große Hallen in der Stadt für die Durchführung von Präsenzprüfungen genutzt:
- Sporthalle Falkenburg
- Asbach-Sporthalle
- Innenstadt-Sporthalle
- Seminarräume der Weimarhalle
Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS in Art einer FFP2-Maske) ist von allen Teilnehmenden beim Betreten und Verlassen der Prüfungsgebäude zu tragen. An den Prüfungsorten werden kostenlose FFP2-Masken und OP-Masken sowie im Falle der Nutzung der Sporthallen auch Schuh-Überzieher ausgegeben.
In Abstimmung mit der Stadt und dem Gesundheitsamt gilt in den vier o.g. Räumlichkeiten eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (z.B. OP-Masken) auch während der Prüfung für alle Anwesenden. Diese Maßnahme erhöht nochmals die Sicherheit. An allen anderen Prüfungsorten ist das Tragen von OP-Masken nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen.
Folgende Dokument sind im Zusammenhang mit Präsenzprüfungen zu beachten:
- Handreichung zu Präsenzprüfungen, jeweils für die Studierenden und für die Prüfungsaufsicht
- Hier werden Verhaltensregeln zur Durchführung von Präsenzprüfungen zusammengefasst, welche den sicheren und reibungslosen Ablauf ermöglichen. - Prüfungsplan für die zentral organisierten Präsenzprüfungen (Stand 24. Februar 2021)*, inkl. Lagepläne für große Hallen
- Dieses Dokument beinhaltet den derzeit aktuellen Stand der Planung für zentral organisierte Präsenzprüfungen, inkl. Datum, Zeit und Ort.
- Bitte beachten Sie auch weitere Informationen der einzelnen Fakultäten, insbesondere zur Aufteilung einer Prüfung in mehrere Räume.
* Hinweis vom 22. Februar 2021: Aufgrund von Baumaßnahmen in der Universitätsbibliothek müssen die geplanten Prüfungen in Kalenderwoche 8 und 9 (23. Februar – 5. März 2021) in andere Räumlichkeiten verlegt werden. Die Änderungen können der folgenden Liste entnommen werden: Verlegung aus dem Audimax KW 8 und 9 - Quarantäne-Erklärung für Präsenzveranstaltungen
- Diese Erklärung ist, wie schon im vergangenen Sommersemester, von allen Prüfungsteilnehmenden bei Präsenzprüfungen auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Dieser Erklärung soll dabei helfen, diejenigen Personengruppen von den Präsenzprüfungen auszuschließen, von denen eine erhöhte Ansteckungsgefahr ausgeht. - Einwilligung zu Online-Distanzprüfungen
- Diese Einwilligung ist von Studierenden vor der Teilnahme an einer Online-Distanzprüfung (s. §4 der Corona-Satzung und deren 1. Änderung) zu geben.
- Es ist ausreichend, eine Erklärung oder eine sonstige bestätigende Handlung, die das Einverständnis der betroffenen Person unmissverständlich zum Ausdruck bringt, zu haben. Den Text hierfür enthält die versendete Einwilligungsvorlage. Auch elektronische Erklärungen (z.B. Rück- bzw. Antwort-eMail) neben Handlungen wie Mausklick (Anklicken eines Kästchens, z.B. in Moodle) genügen. Wichtig ist, dass diese Handlungen der »richtigen« Person zugeordnet und archiviert werden können.
Bitte bereiten Sie sich entsprechend gut vor und unterstützen Sie die möglichst reibungslose Durchführung – vielen Dank!
Mit besten Wünschen für einen erfolgreichen Semesterabschluss,
im Namen des Präsidiums
Prof. Dr. Christian Koch
Vizepräsident für Studium und Lehre