Neue Thüringer Corona-Verordnung: 3G-Regelung für Hochschulen
Seit dem 24. August 2021 gilt eine neue Fassung der Thüringer Corona-Verordnung, die bis zum 21. September 2021 gültig ist.
Mit der neuen Verordnung wurde eine Festlegung zur 3G-Regelung (getestet, geimpft, genesen) für Veranstaltungen und Prüfungen in Präsenz an Hochschulen getroffen. Laut §22 in Verbindung mit §11 dürfen nur geimpfte, genesene und getestete Personen an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Derzeit befasst sich der Krisenstab mit der Umsetzung dieser Vorgabe an der Bauhaus-Universität Weimar. Dabei geht es insbesondere darum, welche Möglichkeiten bestehen, die Einhaltung der 3G-Regelung zu überprüfen. Voraussichtlich kann eine Kontrolle nur stichprobenartig erfolgen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Impfung aufmerksam machen: Website zu Impfangebot
Ebenfalls neu in der Verordnung ist ein neues Corona-Frühwarnsystem für Thüringen. Bei lokal ansteigenden Fallzahlen entscheiden künftig, neben dem Leitindikator Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz und die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen darüber, wann zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
» Informationen zum Frühwarnsystem inklusive aktueller Einstufung
Im Thüringer Eindämmungserlass sind die Maßnahmen für die verschiedenen Warnstufen erläutert.