Wiederwahlverfahren an der Bauhaus-Universität Weimar entschieden
Am Dienstag, 23. November 2021, hat die Universitätsversammlung der Bauhaus-Universität Weimar in zwei Wiederwahlverfahren über zwei Ämter des Präsidiums entschieden: das Amt des Präsidenten und das Amt des Kanzlers. Die Universitätsversammlung, die unter strengen Corona-Regelungen im Audimax der Universität und teilweise digital zusammengekommen war, setzt sich aus den Mitgliedern des Universitätsrates sowie des Erweiterten Senates zusammen.
Im ersten der beiden Wiederwahlverfahren hat sich die Mehrheit der Mitglieder der Universitätsversammlung gegen die Wiederwahl des derzeitigen Universitätspräsidenten Prof. Dr. Winfried Speitkamp entschieden. Prof. Speitkamp hatte im April 2017 das Amt des Präsidenten für sechs Jahre übernommen. Nach dieser Entscheidung wird in den kommenden Wochen vom Universitätsrat eine Findungskommission eingesetzt, die ein Ausschreibungsverfahren für die Besetzung des Präsidentenamtes ab April 2023 einleiten wird.
Im Verfahren zur Wiederwahl des amtierenden Kanzlers Dr. Horst Henrici votierte die Universitätsversammlung für eine zweite Amtszeit. Dr. Henrici ist bereits seit 2015 Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar. Die erste Amtszeit endet 2022, die zweite nach weiteren acht Jahren 2030. Dr. Henrici bedankte sich für das Vertrauen. »Ich freue mich über die Wertschätzung meiner Arbeit und werde diese wie in den vergangenen sieben Jahren kontinuierlich weiterführen. Gleichzeitig nehme ich mit meinem Team die Herausforderungen an, die zum Beispiel mit aktuellen Bauvorhaben im Kontext von Klimaschutz und Nachhaltigkeit für unsere Universität verbunden sind.«
Dr. Rainer Ambrosy, Vorsitzender des Universitätsrats und der Universitätsversammlung, gratulierte Dr. Horst Henrici zu seiner Wiederwahl und bedankte sich bei den stimmberechtigten Mitgliedern des Gremiums und bei allen Mitgliedern der Bauhaus-Universität Weimar für den konstruktiven Umgang miteinander und das reibungslos verlaufene Wahlverfahren – insbesondere unter den Pandemiebedingungen, in denen das direkte Zusammenkommen und der persönliche Austausch nur unter erschwerten Bedingungen möglich waren.