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Liebe Studierende und liebe Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar,
das neue Studienjahr beginnt in dieser Woche und wir möchten Sie im Wintersemester 2022/2023 herzlich willkommen heißen. Ganz besonders begrüßen wir auch die Erstsemesterstudierenden; wir freuen uns, mit Ihnen auf dem Campus in den persönlichen Austausch zu treten.
Das Semester wird in Präsenz stattfinden. Bei aller Freude über den Studienbeginn müssen wir auch in diesem Semester aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Lage eventuell wieder mit veränderten Studien-, Arbeits- und Forschungsbedingungen rechnen. So bereiten wir uns als Universität auf den Fall vor, möglichen Engpässen in der Gas- und Energieversorgung umfassend zu begegnen und treffen die nötigen Vorkehrungen.
Uns ist bewusst, dass es aufgrund der bisher noch nicht abschätzbaren Lage im Winter viele Unsicherheiten und Sorgen gibt. Als Präsidium möchten wir Ihnen versichern, dass wir alles dafür tun, um den laufenden Betrieb in Forschung, Kunst, Lehre und Selbstverwaltung bestmöglich sicherzustellen und zu gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, dass das Studieren und Arbeiten gut und in Präsenz möglich sein wird. Ganz ohne Einschränkungen werden wir dies nicht garantieren können, versuchen aber, einvernehmliche Lösungen für alle Eventualitäten und Bedarfe zu finden.
In dieser E-Mail informieren wir Sie über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte.
Die Universitäten sind im Juli vom Thüringer Wissenschaftsministerium dazu aufgerufen worden, sich auf eine Energiemangellage einzustellen und 15 bis 20 Prozent ihres bisherigen Energieverbrauchs einzusparen.
»Stufenplan Energie« verabschiedet und »Taskforce Energie« eingerichtet
Daraufhin hat das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar im August den »Stufenplan Energie« beschlossen. Der Plan beinhaltet drei Stufen, die beschreiben, wie der Energieverbrauch je nach Energieversorgungslage reduziert werden kann bzw. muss. Zudem hat das Präsidium eine »Taskforce Energie« einberufen. Die Expert*innen in der Taskforce unter Leitung des Umweltbeauftragten Steven Mac Nelly beobachten stetig die Lage, um flexibel, angemessen und schnell reagieren zu können.
Weitere Informationen: www.uni-weimar.de/stufenplan-energie (www.uni-weimar.de/graduated-energy-plan)
Momentan befinden wir uns in der ersten Stufe. Stufe 2 tritt ein, wenn sich die Gasmangellage massiv verschärfen sollte, Stufe 3 käme nur bei einem kompletten Gasausfall zum Einsatz. Die Stufen 2 und 3 sind Notfallszenarien und werden in dieser Form hoffentlich nicht eintreten. Im Austausch mit den Fakultäten werden dazu derzeit Maßnahmen für die Szenarien entwickelt.
Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
Der Maßnahmenkatalog für einen reduzierten Energieverbrauch in Stufe 1 wird gerade abgestimmt. Das Präsidium bittet alle Universitätsangehörigen darum, das eigene Energiesparverhalten zu überprüfen und anzupassen, um sinnvoll zu einem reduzierten Verbrauch beizutragen und dadurch einen aktiven Beitrag zum energiebewussten Campus zu leisten.
Einige der Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – EnSikuMaV) und werden bereits umgesetzt:
1. Die Beheizung von Fluren und Treppenhäusern wird auf Frostschutz eingestellt.
2. Dekorative Beleuchtungen von Gebäuden werden ausgeschaltet.
3. Die Warmwasserbereitung wird ausgeschaltet bzw. die Abschaltung vorbereitet. Eine Stilllegung der Boiler in Teeküchen wird momentan vorbereitet, wo es Geschirrspülmaschinen gibt. In der Sportstätte Falkenburg wurde das Warmwasser der Duschen ausgestellt.
Machen Sie mit und tragen zum Sparen von Energie bei. Hier ein paar Tipps:
1. Heizen: Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll laut Gesetz maximal 19°C betragen. In den Arbeitsräumen der Mitarbeitenden und Studierenden ist jede*r aufgerufen, die Temperatur selbstständig und individuell anzupassen, hierfür werden nach Bedarf Thermometer ausgegeben. Schalten Sie die Heizkörper bei Abwesenheit und auch nach Feierabend auf Frostschutz (*) oder auf 1; das Wiederaufheizen verbraucht nicht mehr Energie. Die Kontrolle der Raumtemperaturen unterliegt primär der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. Bitte setzen Sie keine Heizlüfter ein. Dies ist nicht nur überaus teuer, sondern könnte auch das Stromnetz überlasten.
2. Stoßlüften: Lassen Sie die Fenster nicht auf Kipp stehen, sondern legen Sie bei Bedarf Stoßlüftungen ein. Vermeiden Sie Zugluft. Undichtigkeiten sollten möglichst abgedichtet werden. Eine stark erhöhte Schimmelpilzgefahr ist nicht zu erwarten, da in den meisten Universitätsräumen eine eher niedrige Luftfeuchtigkeit herrscht. In Bereichen mit höheren Luftfeuchtigkeiten in Kombination mit schlecht gedämmten Außenwänden sollte allerdings vorsichtig agiert werden, z.B. durch das Abführen der Luftfeuchtigkeit durch Lüften
3. Geräte abschalten: Schalten Sie Geräte aus, wenn Sie sie nicht mehr brauchen. Schalten Sie die Steckdosenleiste ab oder ziehen den Stecker, möglichst kein Standby-Betrieb.
4. Licht aus: Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie den Raum verlassen; kein Dauerlicht in Fluren. Wo möglich nutzen Sie bitte Tageslicht.
5. Teeküche: Stellen Sie den Kühlschrank runter, lassen die Geschirrspülmaschine im Eco-Modus laufen und entkalken regelmäßig den Wasserkocher.
Weitere Maßnahmen
Welche Maßnahmen in den Fakultäten und Bereichen noch sinnvoll sind, muss sorgfältig geprüft werden und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für alle Bereiche akzeptable Lösungen zu finden, hat hierbei oberste Priorität.
Geplant sind bisher:
Neben diesen kleinen, aber dennoch wirksamen Einzelmaßnahmen setzen wir uns dafür ein, dass unser Campus insgesamt weniger Energie verbraucht. Das reicht von kleinen energetischen Optimierungen wie dem Abdichten von Fenstern über die verstärkte Nutzung von Sonnenenergie auf den Dächern unserer Gebäude bis hin zur zeitgemäßen energetischen Sanierung, wie zum Beispiel dem Fakultätsgebäude C7 in der Coudraystraße.
Universitäten als geschützte Bereiche
Aus Sicht der Bundesnetzagentur haben Hochschulen und Universitäten den Status »Geschützte Kunden«. Über diese heißt es imNotfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland: »Die Sicherstellung der Versorgung von bestimmten Kunden, wie beispielsweise Haushaltskunden und Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, hat einen hohen Stellenwert, da diese besonders vulnerabel gegenüber den Folgen einer Versorgungseinschränkung reagieren und möglicherweise Schutz vor den negativen Auswirkungen einer Störung der Gasversorgung benötigen. Für die Versorgung dieser so genannten geschützten Kunden sind die Gasversorgungsunternehmen gemäß § 53a EnWG in besonderer Weise verantwortlich.«
Gleichwohl ist die Bauhaus-Universität Weimar an die regionale Energieversorgung gebunden, weshalb im Fall einer Notlage davon abgewichen werden kann. Hierüber besteht noch keine eindeutige Klarheit. Sobald es diese gibt, informieren wir wieder dazu.
Wir als Präsidium wissen, dass wir erneut einem Semester gegenüberstehen, das mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. Die beiden vergangenen Wintersemester haben aber gezeigt, dass wir als Universität auch sehr schwierige Situationen gut meistern können, wenn wir miteinander an Lösungen arbeiten, uns gegenseitig unterstützen, Rücksicht nehmen und verantwortungsvoll aufeinander achten.
In diesem Sinne danken wir Ihnen allen schon jetzt für Ihr Engagement und das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen Universitätsangehörigen einen erfolgreichen Semesterstart!
Für das Präsidium
mit besten Grüßen
Prof. Dr. Jutta Emes, vorläufige Leiterin, Bauhaus-Universität Weimar
Weitere Informationen:
Interview mit Mara Geske, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Professur Bauphysik:
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