Studierenden in Thüringen, die von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und deren BAföG-Bescheid beinhaltet, dass sie nicht mehr bei den Eltern lebten, wird am 4. November 2022 der Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro ausgezahlt. Der Gesetzgeber hat die Kriterien festgelegt und verfolgt damit die Zielstellung, den Heizkostenzuschuss an die Studierenden auszuzahlen, denen selbst Heizkosten entstanden sind.
Die Studierenden erhalten das Geld automatisch, eine Antragstellung ist nicht notwendig. Der Zuschuss wird auf das Konto der Studierenden überwiesen, auf das ihnen auch das BAföG ausgezahlt wird.
Den Heizkostenzuschuss erhalten außerdem Studierende, die in dem benannten Zeitraum Wohngeld bekommen haben. »Wir sind froh, dass nun die Voraussetzungen in Thüringen geschaffen wurden und der Bundeszuschuss ausgezahlt werden kann«, sagt Torsten Schubert, Geschäftsführer des Studierendenwerks Thüringen. Die Auszahlung erfolgt über die Landeshauptkasse des Freistaats Thüringen.
Der Heizkostenzuschuss wird als Einkommen weder auf das BAföG noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Zuschuss steht allen Berechtigten einmalig zu – wer also z.B. Wohngeld- und BAföG-berechtigt war oder zwischenzeitlich das Bundesland gewechselt hat, erhält den Zuschuss nicht doppelt.
Der Heizkostenzuschuss ist Bestandteil des ersten Entlastungspakets des Bundes. Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro wurde vom Bundeskabinett im dritten Entlastungspaket beschlossen. Diesen erhalten voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 die Studierenden, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld- oder BAföG-berechtigt waren und nicht mehr im Elternhaus wohnten.
Weitere Informationen zum Thema gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung: www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html
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