Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und an der Bauhaus-Universität Weimar ein Studium beginnen möchten, finden Sie hier einige Informationen zum Studienangebot und den Voraussetzungen. Diese gelten auch für den Fall, dass Sie Ihr bisheriges Studium fortsetzen möchten.
An der Bauhaus-Universität Weimar gibt es die Fakultäten Architektur und Urbanistik, Bauingenieurwesen, Kunst und Gestaltung sowie Medien. Eine Übersicht über alle Studiengänge finden Sie hier: Studienangebote.
Alle Bachelorstudiengänge werden auf Deutsch angeboten. Deshalb sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 eine der Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bachelorstudiums.
Auf dem Masterniveau bietet die Bauhaus-Universität Weimar einige englischsprachige Studiengänge, z.B. in der Kunst und im Informatik- und Ingenieurbereich. Hierfür ist der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 bzw. C1 erforderlich; in den anderen Masterstudiengängen ist die Unterrichtssprache ebenfalls Deutsch und erfordert den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1.
Das Sprachenzentrum bietet Deutschkurse auf verschiedenen Niveaustufen an. Für Studierende, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind Sprachkurse im Wintersemester 2023/2024 kostenfrei. Alle Informationen zu den anstehenden Sprachkursen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.
Für einige, z.B. künstlerische, Studiengänge ist es in der Regel nötig, erfolgreich an einer Eignungsprüfung teilzunehmen.
Alle Bachelorstudiengänge beginnen im Wintersemester. Das Wintersemester 2023/2024 beginnt am 1. Oktober 2023.
Immatrikulation zum Wintersemester 2023/2024 in ein höheres Fachsemester und Anerkennung von Studienleistungen:
Eine Immatrikulation zum Wintersemester 2023/2024 ist nur per Einzelfallentscheidung möglich. Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Wunschstudiengang sowie Angaben und vorhandenen Nachweisen zu Ihrem Schulabschluss (Abitur) und Ihrem bisherigem Studium an studium[at]uni-weimar.de.
Belegung einzelner Kurse ohne Immatrikulation:
Wenn Sie bereits an einer (ukrainischen) Universität eingeschrieben sind, können Sie einen Antrag auf Nebenhörerschaft stellen. Das bedeutet, dass Sie ein Modul oder zwei Lehrveranstaltungen pro Semester besuchen und Prüfungen dazu ablegen können. Dafür müssen Sie klären, welches Modul oder welche Lehrveranstaltungen dafür geeignet sind. Anschließend kontaktieren Sie das Lehrpersonal mit der Bitte, Ihren Antrag zu unterzeichnen. Den Antrag reichen Sie im Campus.Office / Dezernat Studium und Lehre ein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernat Studium und Lehre beraten Sie gern sowohl zu allgemeinen Studienanfragen als auch bei konkreten Anfragen zu einem bestimmten Studiengang. Sie prüfen, ob ein Studium im von Ihnen gewünschten Studiengang möglich ist und wann ein Studienbeginn realistisch ist. Konkrete Anfragen werden auch an die jeweilige Fakultät weitergeleitet.
Ihre Fragen können Sie gerne per E-Mail an studium[at]uni-weimar.de senden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Lösungen im Rahmen der Studienordnungen zu finden und Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten.
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